Der Deutsche Landkreistag e. V. (DLT) ist der kommunale Spitzenverband aller 294 Landkreise auf Bundesebene mit Sitz in Berlin.archive.org: Satzung (des Deutschen Landkreistages), 14 Paragraphen, Fassung vom 14. September 2005, abgerufen am 11. April 2020. Der eingetragene Verein repräsentiert 74 Prozent der Aufgabenträger, 68 Prozent der Bevölkerung und 96 Prozent der Fläche Deutschlands.
Föderaler Aufbau Der Verband ist föderal organisiert. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreisverbände in den 13 Flächenstaaten Deutschlands, deren Aufgabenbereich dem des Deutschen Landkreistages auf Bundesebene entspricht: Landkreistag Baden-Württemberg (35 Landkreise) Bayerischer Landkreistag (71 Landkreise) Landkreistag Brandenburg (14 Landkreise) Hessischer Landkreistag (21 Landkreise) Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern (6 Landkreise) Niedersächsischer Landkreistag (37 Landkreise) Landkreistag Nordrhein-Westfalen (31 Kreise) Landkreistag Rheinland-Pfalz (24 Landkreise) Landkreistag Saarland (6 Landkreise) Sächsischer Landkreistag (10 Landkreise) Landkreistag Sachsen-Anhalt (11 Landkreise) Schleswig-Holsteinischer Landkreistag (11 Kreise) Thüringischer Landkreistag (17 Landkreise)
Weitere unmittelbare Mitglieder sind (November 2005): der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern der Kommunale Sozialverband Sachsen der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg der Landeswohlfahrtsverband Hessen der Landschaftsverband Rheinland der Landschaftsverband Westfalen-Lippe der Verband Region Rhein-Neckar der Regionalverband Ruhr der Verband der bayerischen Bezirke
Aufgaben Der Landkreisbereich umfasst rund 96 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. In ihm leben derzeit ca. 56 Mio. Einwohner, das sind rund 68 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Die Landkreise sind – wie die Gemeinden – verfassungsrechtlich den Ländern zugeordnet. Dennoch bestehen enge Beziehungen in den Bundesbereich hinein.
Die meisten Gesetze des Bundes werden durch kommunale Gebietskörperschaften vollzogen. Zur Verwirklichung seiner politischen Ziele ist der Bund auf die Mitwirkung der kommunalen Ebene angewiesen. Moderner kooperativer Föderalismus schließt deshalb auch die Landkreise und Gemeinden mit ein. Während die Länder nach dem Grundgesetz durch den Bundesrat die Möglichkeit haben, bei der gesetzgebenden Verwaltung des Bundes mitzuwirken, stellt die kommunale Selbstverwaltung ihre Mitarbeit durch die kommunalen Spitzenverbände den Organen des Bundesgesetzgebers – Bundesregierung, Deutscher Bundestag und Bundesrat – zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ist in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien näher geregelt. Eine ähnliche Regelung findet sich in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Beide Geschäftsordnungen stellen sicher, dass die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzgebungsvorhaben, die kommunale Anliegen berühren, von der Bundesregierung und den Ausschüssen des Bundestages rechtzeitig beteiligt und angehört werden.
Der Landkreistag erfasst mit seiner Aufgabenstellung die ganze Breite kommunaler Funktionen und vertritt die Interessen der deutschen Landkreise gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
Die laufenden Geschäfte dieser ständigen Zusammenarbeit werden von der Hauptgeschäftsstelle in Berlin erledigt. Die Verwaltung der Aufgabenbereiche obliegt dem Hauptgeschäftsführer, den Beigeordneten und den Referenten.
Die kommunalen Spitzenverbände wirken zum Teil auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in einer Vielzahl von Gremien und Einrichtungen des Bundes und der Länder beschließend oder beratend mit. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Finanzplanungsrat, dem Konjunkturrat und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie der Konzentrierten Aktion im Gesundheitswesen zu.
Verbandsintern hat der Landkreistag eine Informationsfunktion gegenüber seinen Mitgliedern. Er informiert die Landesverbände und – soweit erforderlich – auch die Landkreise über die Auswirkungen der Bundespolitik sowie über geplante Maßnahmen auf Bundesebene. Hierzu gehört beispielsweise die Unterrichtung über anstehende Gesetzesvorhaben. Darüber hinaus organisiert er den Erfahrungsaustausch unter den Kreisen und nimmt Einfluss auf die Meinungsbildung im kommunalen Bereich.
Zur Erledigung seines Auftrages, in der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise Verständnis zu wecken, bedient sich der Deutsche Landkreistag der monatlich erscheinenden eigenen Fachzeitschrift „Der Landkreis“. Er beteiligt sich an diversen wissenschaftlichen Publikationen, insbesondere im Bereich des Kommunalrechts, und hält Kontakt zu Presse, Funk und Fernsehen.
Gremien und Fachausschüsse Zu den Gremien des Landkreistages zählen die alle fünf Jahre stattfindende Landkreisversammlung, der Hauptausschuss und das Präsidium. Der Hauptausschuss wird aus Delegierten gebildet, die von den Landesverbänden benannt werden. Er legt die Grundlinien der Verbandspolitik fest. Das Präsidium ist das verbandspolitische Führungsorgan, dem 13 Vorsitzende der Landesverbände, ein weiterer Repräsentant des Bayerischen Landkreistages, ein Vertreter der weiteren unmittelbaren Mitglieder, fünf weitere kooptierte Mitglieder zur besseren regionalen und politischen Ausgewogenheit und der Hauptgeschäftsführer angehören. Alle kommunalpolitisch bedeutsamen Angelegenheiten werden – meist nach Vorberatung durch die Fachausschüsse – vom Präsidium endgültig entschieden.
Zum Landkreistag gehören sieben Fachausschüsse: Verfassung, Verwaltung, Europa, Finanzen, Sparkassen, Daseinsvorsorge, Jugend, Bildung und Kultur, Umwelt und Planung, Wirtschaft und Verkehr, Arbeit und Soziales, sowie Gesundheits- und Veterinärwesen.
Da sich die Städte, Kreise und Gemeinden im zusammenwachsenden Europa verstärkt und vor allem rechtzeitig auf die Auswirkungen europäischer Gesetze und Verordnungen einstellen müssen, ist der DLT auch in Brüssel mit einem eigenen Büro mit insgesamt vier Referenten präsent.
Geschichte des Deutschen Landkreistages
Verband der Preußischen Landkreise Die Landkreise gründeten erst 1916landkreistag.de: Geschichte des Deutschen Landkreistages, abgerufen am 27. April 2020. – später als die anderen kommunalen Gebietskörperschaften – einen eigenen Verband zur Wahrnehmung ihrer Interessen. Die vorherigen Gründungsversuche scheiterten vor allem daran, dass die damals noch vom König ernannten Landräte eine Verbandsgründung für unvereinbar mit ihrer Stellung als „Organe der Staatsregierung“ hielten.
Nachdem im ersten Kriegsjahr die Verbandsgründung gescheitert war, unternahmen im Frühjahr 1916 Adolf von Achenbach (Landrat des Landkreises Teltow) und Felix Busch (Landrat des Kreises Niederbarnim) einen erneuten Versuch zur Gründung eines Verbandes der Preußischen Landkreise. Am 8. September 1916 fand im Sitzungssaal des Preußischen Landtags in Berlin die Gründungsversammlung statt. Anwesend waren Vertreter von 343 preußischen Kreisen – über 70 % der damals 487 preußischen Kreise. 27 Mitglieder und ihre Stellvertreter wurden in den provisorischen Verwaltungsrat gewählt, dazu gehörte sogar die königliche Familie. Zum ersten Mal tagte dieser Verwaltungsrat am 11. November 1916. Zum Vorsitzenden wurde Busch gewählt, zu seinem Stellvertreter von Achenbach. Landrat a. D. Oskar von den Osten wurde Vorsitzender des Verbandes.
Als der Verband der Preußischen Landkreise im Januar 1917 seine Tätigkeit aufnahm, gehörten ihm bereits 454 der preußischen Landkreise an. Die erste Geschäftsstelle lag im heutigen Berliner Bezirk Mitte – in der Potsdamer Straße 23a.
Die Wirren der Novemberrevolution von 1918 erreichten auch die Reichshauptstadt und beeinträchtigten die Anfänge der Verbandsarbeit.
Im Sommer 1919 beruhigte sich die politische Lage. Auf Grund des Versailler Friedensvertrages (Gebietsabtrennungen) verlor der Landkreisverband jedoch 54 seiner Mitglieder.
Nachdem das Büro des Verbandes in der Potsdamer Straße zu eng geworden war, erfolgte im September 1919 der Umzug in die neuen Räume in der Königin-Augusta-Straße 14. In einer zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung des Landkreisverbandes – im April 1920 – beklagte der neue Geschäftsführer, Joachim von Bredow, die Verluste durch den Friedensvertrag.
Die Verlagerung der Zuständigkeiten auf Grund der neuen Verfassung des Deutschen Reiches, die am 11. August 1919 in Kraft trat, betraf auch den Landkreisverband. Er musste sich bei seiner Arbeit wesentlich häufiger mit den Reichsbehörden auseinandersetzen. Die Landkreise wurden bei der Vorbereitung von Gesetzen sowie bei der Besetzung von Gremien übergangen. Die logische Konsequenz schien eine Erweiterung des preußischen Verbandes auf das gesamte Reich zu sein.
Zur Absprache des Vorgehens wurde ein Ausschuss gebildet, der am 21. November zum ersten Mal zusammentraf und unter Beibehaltung der bisherigen Verträge den Verband Deutscher Landkreise gründete. Vorerst bestand dieser nur aus den Landesverbänden Preußen, Sachsen, Thüringen, Oldenburg und Mecklenburg-Schwerin. Am 26. November 1922 wurde der Verband in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin eingetragen. Das Amt des Geschäftsführers des Deutschen und Preußischen Landkreistages übernahm Otto Constantin.
Im Dezember 1924 kaufte der Preußische Landkreistag das Grundstück Bellevue-Straße 5a samt Geschäftshaus in Berlin und zog dort mit seiner inzwischen personell aufgestockten Geschäftsstelle ein.
Nach dem Tod von Otto Constantin wurde 1928 Landrat Kurt Baron von Stempel zum Geschäftsführenden Präsidenten des Deutschen und Preußischen Landkreistages ernannt.
Der „schwarze Freitag“ im Oktober 1929 (Börsenkrach in New York) beendete die Phase scheinbarer Stabilität im Deutschen Reich, ließ die Arbeitslosenquote in die Höhe schnellen und brachte auch den Landkreistag in Finanznot. Nicht nur seine Mitarbeiter mussten Gehaltskürzungen hinnehmen, auch die Mitgliedsbeiträge wurden gekürzt.
Nach der Reichsexekution gegen Preußen am 20. Juli 1932 konnte der Landkreistag seine Interessenvertretung nicht mehr in der gewohnten Form betreiben.
Machtübernahme der Nationalsozialisten Die Machtübernahme der Nationalsozialisten bedeutete für den Landkreistag das vorläufige Ende. Der Reichstag und der Preußische Landtag wurden aufgelöst, allein in den Westprovinzen 36 Landräte bis zum 1. Juni 1933 abgesetzt. Von Achenbach trat am 29. März 1933 als Verbandsvorsitzender zurück. Zu seinem Nachfolger wurde der frühere Reichsinnenminister Walter von Keudell gewählt – allerdings nicht satzungsgemäß durch die Hauptversammlung, sondern durch den sich selbst dazu ermächtigenden Vorstand. Das formelle Ende des Deutschen und Preußischen Landkreistages war dann das „Gesetz über den Deutschen Gemeindetag“ vom 15. Dezember 1933. Alleiniger Rechtsnachfolger wurde der neu gegründete Deutsche Gemeindetag, in dem zwangsweise alle Gemeinden und Gemeindeverbände des Reichs zusammengeschlossen wurden.
1945 bis 1990 Mit der Besetzung des deutschen Staatsgebiets und dem Erlöschen der deutschen Reichsgewalt gingen alle staatlichen Behörden im Reich und in den früheren Reichsländern unter. Die Städte, Kreise und Gemeinden blieben als einzige deutsche Verwaltungseinrichtung übrig. Mit der Schaffung neuer Länder durch die Alliierten begann der Wiederaufbau einer neuen deutschen Staatlichkeit.
Auch im Landkreisbereich wurde die Neugründung angestrebt. Zwei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren überall in der britischen und amerikanischen Zone Landkreisverbände entstanden, 1948 wurden auch in der französischen Besatzungszone Landkreistage gebildet.