Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1992.

In der Schweiz fanden auf Bundesebene 16 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 16. Februar, 17. Mai, 27. September und 6. Dezember. Dabei handelte es sich um vier Volksinitiativen, zehn fakultative Referenden und zwei obligatorische Referenden.

Abstimmungen am 16. Februar 1992

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 373 Eidgenössische Volksinitiative «für eine finanziell tragbare Krankenversicherung (Krankenkasseninitiative)» VI 4'515'485 2'004'983 44,40 % 1'968'545 772'995 1'195'550 39,27 % 60,73 % 1:22 374 Eidgenössische Volksinitiative «zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (Weg vom Tierversuch!)» VI 4'515'485 2'009'400 44,50 % 1'982'134 864'898 1'117'236 43,63 % 56,37 % 3½:19½

Krankenkasseninitiative Seit den frühen 1970er Jahren waren alle Versuche gescheitert, die finanziellen Probleme der Krankenversicherung zu entschärfen, weshalb das Konkordat der schweizerischen Krankenkassen im April 1985 eine Volksinitiative einreichte. Die Zahl der Unterschriften (390'273) stellte dabei einen neuen Rekord dar. Gefordert wurden eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausgestaltung der Krankenversicherung, die Durchführung der Grundversicherung durch anerkannte Krankenkassen, eine Stützung wirtschaftlich schwächerer Versicherter durch Beiträge der Kantone und eine Koordination des Sozialversicherungsrechts. Die wichtigste Forderung betraf eine Übergangsbestimmung, welche die Erhöhung der Bundesbeiträge an die Krankenkassen von 1,3 auf rund 4 Milliarden Franken jährlich vorsah. Der Bundesrat und das Parlament wiesen das Begehren zurück; erstens seien die zusätzlichen Bestimmungen in einem Gesetz besser aufgehoben, zweitens sei die geplante Beitragserhöhung viel zu gross. Als eine Art indirekten Gegenvorschlag verabschiedete das Parlament eine auf fünf Jahre befristete Erhöhung der Bundessubventionen um 300 Millionen jährlich. Die linken Befürworter argumentierten, dass mit der generellen Prämienverbilligung die niedrigen Einkommen sofort wirksam entlastet würden. Dem hielten die bürgerlichen Parteien (aber auch die Grünen) entgegen, dass die Initiative keine Anreize zu kostensparendem Verhalten biete. Vielmehr führe die pauschale Ausrichtung von Milliardenbeträgen zu einer kostentreibenden Monopolstellung der anerkannten Krankenkassen zulasten der Privatversicherer. Drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab, nur im Kanton Uri resultierte eine knappe Ja-Mehrheit.

Einschränkung der Tierversuche Knapp ein Jahr nach der Ablehnung der Initiative für die Abschaffung der Vivisektion reichte der Schweizer Tierschutz im Oktober 1986 eine weniger radikale Volksinitiative ein. Sie forderte ein Verbot von Tierversuchen, die einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Bewilligungen, die weder für die Erhaltung von Leben noch für die Heilung oder Linderung erheblichen Leidens bedeutsam sind, sollten nur mit äusserster Zurückhaltung erteilt werden dürfen. Zudem sollten die Tierschutzorganisationen das Recht erhalten, gegen Bewilligungen der Behörden Beschwerde einzureichen. Wie der Bundesrat wies auch das Parlament die Initiative zurück, beschloss jedoch eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes, der insbesondere im Vollzugsbereich substanzielle Verbesserungen enthielt. Trotz dieser Zugeständnisse zog das Initiativkomitee sein Begehren nicht zurück. In der Abstimmungskampagne setzten beide Seiten auf die emotionale Dimension des Themas. Linke Parteien sowie diversen Tier- und Umweltschutz­organisationen prangerten Tierversuche an, deren Zweckmässigkeit selbst von Experten angezweifelt werde. Bürgerliche und rechtsnationale Parteien, aber auch die Vertreter der chemischen Industrie und die Ärzteschaft, wiesen auf zurzeit unheilbare Krankheiten hin, die eventuell nur dank Tierversuchen überhaupt behandelbar sein könnten. Ebenso führten sie an, dass das revidierte Tierschutzgesetz mehrere Forderungen der Initianten bereits erfülle. Etwas weniger als drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab, mit Ja-Mehrheiten in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Bern, Graubünden und Zürich.

Abstimmungen am 17. Mai 1992

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 375 Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods FR 4'516'994 1'753'457 38,81 % 1'654'238 923'685 730'553 55,84 % 44,16 % – 376 Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods FR 4'516'994 1'753'278 38,81 % 1'648'183 929'929 718'254 56,42 % 43,58 % – 377 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz) FR 4'516'994 1'771'843 39,22 % 1'742'946 1'151'706 591'240 66,08 % 33,92 % – 378 Gegenentwurf der Bundesversammlung zur Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen» VI 4'516'994 1'770'487 39,20 % 1'721'687 1'271'052 450'635 73,83 % 26,17 % 22:1 379 Bundesbeschluss über die Einführung eines Zivildienstes für Dienstverweigerer OR 4'516'994 1'772'139 39,22 % 1'747'704 1'442'263 305'441 82,52 % 17,48 % 23:0 380 Schweizerisches Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetz (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität), Änderung vom 21. Juni 1991 FR 4'516'994 1'768'752 39,15 % 1'717'327 1'255'604 461'723 73,11 % 26,89 % – 381 Eidgenössische Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» VI 4'516'994 1'771'722 39,22 % 1'738'070 644'083 1'093'987 37,06 % 62,94 % 0:23

Beitritt zu Bretton-Woods-Institutionen Das Ende des Kalten Krieges zwang die Schweiz zu einer Neuausrichtung ihrer Wirtschafts-, Handels- und Finanzbeziehungen. Der Bundesrat plante deshalb einen Beitritt zur Weltbank und zum Internationalen Währungsfonds (IWF), nach ihrem Gründungsort auch Bretton-Woods-Institutionen genannt. 1989 beauftragte er eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Strategie. Schliesslich verabschiedete das Parlament zwei geringfügig geänderte Vorlagen, wobei die erste den Beitrittsbeschluss betraf. Sowohl ein Komitee verschiedener Entwicklungshilfeorganisationen als auch ein rechtsnationales Komitee ergriffen das Referendum. Erstere kritisierten den IWF als «internationales Betreibungsamt», das mit einer ausbeuterischen Politik die Entwicklungsländer noch mehr in die Schulden treibe und lediglich auf die Bedürfnisse reicher Staaten zugeschnitten sei. Den Rechtsnationalen wiederum waren die veranschlagten Kosten zu hoch, ausserdem würde die Schweiz ohnehin nur minimale Mitsprachemöglichkeiten erhalten. Die meisten Parteien unterstützten die Vorlage, während SVP und SP gespalten waren. Insbesondere bei letzteren herrschte ein Gegensatz zwischen der befürwortenden Fraktion und der ablehnenden Parteileitung. Auch die Hilfsorganisationen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Die Befürworter wiesen darauf hin, dass sich die Schweiz nur als Mitglied für sozial- und umweltverträgliche Reformprogramme einsetzen könne. Eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an.

Mitwirkung an Bretton-Woods-Institutionen Neben dem Beitrittsbeschluss stand auch das Ausführungsgesetz, das die Zusammenarbeit der Schweiz mit Weltbank und IWF regelte, zur Abstimmung. Unter anderem sollte die Schweiz in den folgenden fünf Jahren insgesamt rund 433 Millionen Frankren an Beitragsleistungen ausrichten. Ebenso würde die Schweizerische Nationalbank einen Teil ihrer Devisenreserven nicht mehr auf dem amerikanischen Geldmarkt, sondern beim IWF halten. Auch hier ergriffen die beiden Komitees das Referendum, wobei die Argumente dafür und dagegen eng mit dem Beitrittsbeschluss verbunden waren. Die Zustimmung zum Ausführungsgesetz fiel leicht höher aus als beim Beitrittsbeschluss.

Gewässerschutzinitiative Der Fischereiverband und acht Umweltschutzverbände reichten im Oktober 1984 eine Volksinitiative ein, die ihre Vorstellungen eines zeitgemässen und umfassenden Gewässerschutzes vorantreiben sollte. Sie verlangte, dass sich die rein wirtschaftlichen Interessen und Vorteile den Zielen des Gewässerschutzes unterzuordnen hätten. Die verbliebenen natürlichen und naturnahen Gewässer sollte zu diesem Zweck fast total unter Schutz gestellt werden. Stark belastete Bäche, Flüsse und Seen sollen saniert werden, und bei neuen sowie bestehenden Stauungen und Wasserentnahmen sollte eine ausreichende Wasserführung gewährleistet sein. Zur Abgeltung notwendiger Eigentumsbeschränkungen sollte ein Bundesfonds geschaffen werden, finanziert durch Beiträge von Wasserkraftwerkbesitzern. Als Reaktion darauf verabschiedete das Parlament eine weniger weit gehende Revision des Gewässerschutzgesetzes, über die am selben Tag abgestimmt wurde (siehe unten). Da sie den Initianten zu wenig weit ging, hielten sie an ihrem Begehren fest. Die mehrheitlich links-grünen Befürworter machten geltend, dass nur mit der Initiative die Gewässer saniert und langfristig geschützt würden. Ausserdem sei die Gewässernutzung nicht gefährdet, sondern würde nur teilweise eingeschränkt. Andererseits hielten die Gegner die Initiative für zu radikal, da die Interessen der Gewässernutzung nicht berücksichtigt würden. Auf Kritik stiess auch der Eingriff in die Gewässerhoheit der Kantone. Mehr als drei Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.

Gewässerschutzgesetz Der Bundesrat teilte zwar durchaus die Ziele der Gewässerschutzinitiative (siehe oben), hielt aber die Bestimmungen zur Gewässernutzung für zu streng. Die daraufhin vorgeschlagene Revision des Gewässerschutzgesetzes sollte vor allem unverhältnismässige bauliche Eingriffe verhindern und eine angemessene Restwassermenge festlegen. Grundsätzlich nicht mehr erlaubt sollten Überdeckungen von Bächen sein, während Gewässerkorrektionen schonend ausgeführt werden müssten. Ebenfalls vorgesehen war die Verstärkung des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft. Gegen den entsprechenden Beschluss des Parlaments ergriff der Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerkbesitzer erfolgreich das Referendum. Zu den Gegnern gehörten liberale Parteien, Wirtschaftsverbände, Alpenkantone und Stromproduzenten. Sie befürchteten eine Verringerung der Stromproduktion von bis zu 15 Prozent, was angesichts des vor zwei Jahren beschlossenen AKW-Moratoriums untragbar sei. Die Befürworter gingen von geringeren Produktionseinbussen aus und wiesen darauf hin, dass ein Ausbau der Wasserkraftnutzung auch mit diesem Gesetz weiterhin möglich sei. Ausserdem seien viele der Kleinwasserkraftwerke überhaupt nicht von der Neuregelung der Restwassermenge betroffen. Fast zwei Drittel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an, wobei in einigen Bergkantonen zum Teil eine massive Ablehnung resultierte.

Fortpflanzungs- und Gentechnologie