Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1985.

In der Schweiz fanden auf Bundesebene zwölf Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 10. März, 9. Juni, 22. September und 1. Dezember. Dabei handelte es sich um sechs obligatorische Referenden, drei Volksinitiativen, einen Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative und zwei fakultative Referenden.

Abstimmungen am 10. März 1985

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 326 Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1984 über die Aufhebung der Beiträge für den Primarschulunterricht OR 4'134'052 1'421'438 34,38 % 1'373'103 802'882 570'221 58,47 % 41,53 % 18:5 327 Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1984 über die Aufhebung der Beitragspflicht des Bundes im Gesundheitswesen OR 4'134'052 1'422'147 34,77 % 1'371'430 726'781 644'649 52,99 % 47,01 % 13:10 328 Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1984 über die Ausbildungsbeiträge OR 4'134'052 1'422'205 34,77 % 1'368'571 651'854 716'717 47,63 % 52,37 % 8½:14½ 329 Eidgenössische Volksinitiative «für eine Verlängerung der bezahlten Ferien (Ferien-Initiative)» VI 4'134'052 1'430'370 34,97 % 1'408'680 489'952 918'728 34,78 % 65,22 % 2:21

Bundesbeiträge für Primarschulunterricht Seit der Wirtschaftskrise der 1970er Jahre, die zu einem chronischen Budgetdefizit geführt hatte, diskutierten Bund und Kantone über eine Neuverteilung der Aufgaben. Im September 1981 präsentierte der Bundesrat sechs Massnahmen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe sowie sieben Massnahmen nur auf Gesetzesstufe, die Einsparungen in der Höhe von einer Milliarde Franken zulasten der Kantone ermöglichen sollten. Alle Massnahmen, die eine Verfassungs­änderung erforderten, unterstanden dem obligatorischen Referendum. Die erste betraf die Streichung der Subventionen für Primarschulen (0,85 Millionen), für die die Kantone nun allein verantwortlich sein sollten. Ausserdem sollten die Kantone Tessin und Graubünden für den gesetzlich vorgeschriebenen Sprachunterrichtszuschlag von 0,66 Millionen über den allgemeinen Finanzausgleich kompensiert werden. Schliesslich sollte auch ein Zuschlag von 1 Million an die Bergkantone wegfallen. Das Parlament verabschiedete die Vorlage fast oppositionslos, da die Bundesbeiträge an den Primarschulunterricht allgemein als Bagatellsubventionen betrachtet wurden. Nur die Linksaussenparteien PdA und POCH stellten sich dagegen, weil sie den Bundeshaushalt grundsätzlich über die Einnahmenseite sanieren wollten. Der Bundesrat verwies auf die Notwendigkeit einer klaren Aufgabentrennung. Angesichts der breiten Unterstützung durch Parteien und Verbände fiel das Ergebnis weniger deutlich aus als erwartet. Knapp drei Fünftel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an, mit Nein-Mehrheiten in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg, Uri und Wallis.

Beitragspflicht im Gesundheitswesen Eine weitere, relativ geringfügige Massnahme des Sparpakets betraf die Beitragspflicht des Bundes an die Kantone zur Oberaufsicht im Bereich der Lebensmittelkontrolle. Diese Bestimmung war 1897 in einer Volksabstimmung genehmigt worden und galt mittlerweile als überflüssig. Ihre Streichung sollte Einsparungen von zwei Millionen Franken jährlich ermöglichen. Ausser der PdA und den POCH sowie einzelnen SP- und CVP-Kantonalparteien unterstützten alle Parteien, Wirtschaftsdachverbände und nationalen Arbeitnehmerverbände die Vorlage, entsprechend galt sie als weitestgehend unbestritten. Angesichts dieser Ausgangslage erstaunte das recht knappe Ergebnis: Nur 53 Prozent der Abstimmenden nahmen sie an, mit Nein-Mehrheiten in zehn Kantonen. Eine Nachbefragung ergab, dass viele der Neinstimmenden nicht damit einverstanden waren, dass sich der Bund einseitig auf Kosten der Kantone saniert.

Ausbildungsbeiträge 1963 hatten Volk und Stände die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Stipendienwesen und bei anderen Ausbildungshilfen angenommen. Im Rahmen des Sparpakets war vorgesehen, dass die Kantone wieder allein dafür zuständig sein sollten. Dadurch würde der Bund jährlich rund 80 Millionen Franken einsparen. Heftigen Widerstand leistete die SP, die massive Leistungskürzungen in finanzschwachen Kantonen befürchtete, sollte sich der Bund komplett aus dem Stipendienwesen zurückziehen. Das Parlament ging nicht darauf ein und beschloss, die Bundesbeiträge an die Stipendien bis 1989 ganz abzuschaffen. Daraufhin schlossen sich Jugend- und Studentenverbände zu einem «Komitee für gerechte Stipendien» zusammen, das gemeinsam mit den linken Parteien Widerstand gegen die Vorlage leistete. Auch die Grünen, der LdU, die EVP und einzelne bürgerliche Politiker sprachen sich dagegen aus. Sie befürchteten, ein vollständiger Rückzug des Bundes könnte angesichts sparwilliger Kantone zu einem allgemeinen Abbau der Stipendien führen. Auf der anderen Seite standen die bürgerlichen Parteien, die die staatspolitische Wichtigkeit der Vorlage hervorzustreichen versuchten. Eine knappe Mehrheit der Abstimmenden und eine deutlichere Mehrheit der Kantone lehnten die Vorlage ab.

Ferieninitiative Im Herbst 1979 reichten SP und Gewerkschaften eine Volksinitiative ein, die für alle Arbeitnehmer vom 21. bis zum 39. Altersjahr vier Wochen und für die übrigen fünf Wochen Ferien verlangte. In seiner Botschaft erkannte der Bundesrat an, dass das Arbeitstempo sowie die physische und psychische Belastung der Arbeitnehmer gestiegen seien. Doch die Initiative ging ihm zu weit, weshalb er als indirekten Gegenvorschlag eine Erhöhung der im Obligationenrecht vorgeschriebenen Mindestferiendauer um eine Woche auf drei Wochen (bzw. auf vier Wochen für Jugendliche und Lehrlinge) vorschlug. Das Parlament kam der Initiative noch weiter entgegen und erhöhte die Mindestferiendauer um eine weitere Woche. Die Initianten zogen ihr Begehren jedoch nicht zurück, da sie mit der Regelung im Obligationenrecht eine Benachteiligung jener Arbeitnehmer sahen, die im privaten Sektor ohne Gesamtarbeitsvertrag tätig waren. Die bürgerlichen Gegner waren der Ansicht, die Verfassung sei nicht geeignet dafür, Ferienansprüche festzuschreiben; für Anliegen dieser Art sei eine gesetzliche Regelung besser. Ausserdem nehme die Initiative zu wenig Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse in den Branchen. Knapp zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage bei tiefer Beteiligung ab, Ja-Mehrheiten verzeichneten die Kantone Jura und Tessin.

Abstimmungen am 9. Juni 1985

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 330 Eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» VI 4'144'413 1'480'472 35,72 % 1'447'093 448'016 999'077 30,96 % 69,04 % 5½:17½ 331 Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1984 über die Aufhebung des Kantonsanteiles am Reinertrag der Stempelabgaben OR 4'144'413 1'460'694 35,24 % 1'357'905 903'345 454'560 66,52 % 33,48 % 22:1 332 Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1984 über die Neuverteilung des Reinertrages aus der fiskalischen Belastung gebrannter Wasser OR 4'144'413 1'460'771 35,25 % 1'358'453 982'318 376'135 72,31 % 27,69 % 22:1 333 Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1984 über die Aufhebung der Unterstützung für die Selbstversorgung mit Brotgetreide OR 4'144'413 1'463'634 35,31 % 1'379'907 787'056 592'8510 57,04 % 42,96 % 18½:4½

Recht auf Leben

Schwangerschaftsabbrüche waren seit dem Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahr 1942 bei medizinischer Indikation straffrei. Rasch entwickelte sich jedoch eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche Praxis, wobei immer mehr von ihnen die medizinische Indikation zunehmend liberaler interpretierten. Eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis fehlte aber weiterhin. Im Juli 1980 reichte ein konservatives Komitee eine Volksinitiative ein, die verlangte, menschliches Leben umfassend zu schützen. Ihre offene Formulierung tangierte verschiedene Bereiche wie Sterbehilfe, Organtransplantation und Waffengebrauch. Hauptsächlich ging es den Initianten aber darum, eine äusserst restriktive Abtreibungsregelung durchzusetzen und in Zukunft jegliche Diskussion über eine eventuelle Straflosigkeit zu unterbinden. Das Parlament wies die Initiative deutlich zurück und lehnte auch einen Gegenvorschlag ab, der das bisher ungeschrieben geltende Recht auf Leben in der Verfassung verankern sollte. Nur die CVP, die EVP und Rechtsaussenparteien unterstützten die Initiative. Die Schweizer Bischofskonferenz betonte, es gehe nicht allein um den Schwangerschaftsabbruch, sondern ebenso sehr um den Schutz des Lebens auf der ganzen Welt und vor allen Gefahren. Linke und bürgerliche Parteien, aber auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, stellten sich gegen die Vorlage. Ein absoluter Schutz des Lebens von der Befruchtung an (wie von der Initiative gefordert) sei schlicht nicht praktikabel, stelle weit verbreitete Verhütungsmethoden in Frage und enge die Möglichkeiten für eine Abtreibung zu radikal ein. Zudem würden letztere einfach illegal vorgenommen, was gefährlich und unsozial sei. Fast sieben Zehntel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab, wobei sie in einzelnen katholisch geprägten Kantonen Ja-Mehrheiten erzielte.

Kantonsanteil an den Stempelabgaben 1980 hatten Volk und Stände als Beitrag zur Bekämpfung des Budgetdefizits des Bundes einer bis 1985 befristeten Aufhebung der Kantonsanteile am Ertrag der Stempelsteuern zugestimmt. Doch die Finanzlage entwickelte sich auch in der ersten Hälfte der 1980er Jahre nicht zum Positiven, weshalb der Bundesrat verschiedene Massnahmen beantragte. Unter anderem sollten die Kantone dauerhaft auf ihren Anteil am Stempelsteuerertrag verzichten, wodurch der Bund rund 140 Millionen Franken mehr einnehmen würde. Da diese Massnahme eine Verfassungsänderung erforderte, war sie einem obligatorischen Referendum unterworfen. Alle grossen Parteien, Wirtschaftsverbände und Arbeitnehmer­organisationen unterstützten die Vorlage und betonten die Dringlichkeit der Sanierung der Bundesfinanzen. Linksaussenparteien und föderalistische Gruppierungen kritisierten hingegen die Umverteilungspolitik zulasten der Kantone. Fast zwei Drittel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an, mit Ausnahme von Jura auch alle Kantone.

Erträge der Alkoholabgabe Ebenfalls 1980 hatten Volk und Stände der Aufhebung der Kantonsanteile am Ertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zugestimmt. Diese Massnahme war auch auf fünf Jahre begrenzt und sollte nun dauerhaft in der Verfassung verankert werden, wodurch weitere 150 Millionen Franken in die Bundeskasse fliessen würden. Davon ausgenommen war ein Anteil von 10 Prozent («Alkoholzehntel»), mit dem die Kantone wie bisher die Bekämpfung der Folgen des Alkoholismus finanzieren sollten. Befürworter und Gegner waren dieselben wie bei der Stempelsteuervorlage, mit ähnlichen Argumenten. Volk und Stände nahmen diese Vorlage noch etwas deutlicher an, wobei der Kanton Jura wiederum als einziger Nein stimmte.

Selbstversorgung mit Brotgetreide