Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1978.

In der Schweiz fanden auf Bundesebene 14 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 26. Februar, 28. Mai, 24. September und 3. Dezember. Dabei handelte es sich um drei Volksinitiativen, neun fakultative Referenden und zwei obligatorische Referenden.

Abstimmungen am 26. Februar 1978

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 279 Eidgenössische Volksinitiative «für die vermehrte Mitbestimmung der Bundesversammlung und des Schweizervolkes im Nationalstrassenbau» VI 3'821'750 1'842'057 48,54 % 1'800'793 696'501 1'104'292 38,68 % 61,32 % 0:22 280 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Änderung vom 24. Juni 1977 (9. AHV-Revision) FR 3'821'750 1'846'139 48,31 % 1'817'710 1'192'144 625'566 65,58 % 34,42 % – 281 Eidgenössische Volksinitiative «zur Herabsetzung des AHV-Alters» VI 3'821'750 1'847'239 48,33 % 1'828'237 377'017 1'451'220 20,62 % 79,38 % 0:22 282 Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1977 über den Konjunkturartikel der Bundesverfassung OR 3'821'750 1'834'367 48,00 % 1'714'764 1'172'130 542'634 68,36 % 31,64 % 22:0

Mitbestimmung im Nationalstrassenbau Der Bau des Nationalstrassennetzes schritt rasch voran, doch zunehmend kam es in betroffenen Gebieten zu Auseinandersetzungen über die Linienführung. Auf besonders heftigen Widerstand stiess im Kanton Luzern die Route der N2 entlang dem Ostufer des Sempachersees, wo die Autobahn durch eine Schutzzone führen sollte. Als der Bundesrat und das Bundesgericht trotz aller Bedenken auf der Ausführung beharrten, sammelte der Journalist Franz Weber genügend Unterschriften für eine Volksinitiative. Sie verlangte, die Linienführung von Nationalstrassen dem fakultativen Referendum zu unterstellen – unter Einschluss aller bis 1973 noch nicht gebauten Strecken. Bundesrat und Parlament wiesen die Initiative zurück. Auf grundsätzliche Kritik stiess insbesondere das Vorgehen Webers, ein regionales Problem mit dem nationalen Instrument der Volksinitiative lösen zu wollen. Immerhin überwies der Nationalrat eine Motion, die vom Bundesrat eine vertiefte Überprüfung des 1960 beschlossenen Routennetzes verlangte. Neben Umweltschutzverbänden und dem LdU sprachen sich kleine linke und rechte Parteien sowie einzelne SP-Kantonalparteien für die Initiative aus. Auf Seiten der Gegner unterstrichen die bürgerlichen Parteien die Wichtigkeit eines vollständigen Nationalstrassennetzes und wiesen auf die Problematik der vorgeschlagenen Übergangsregelung hin. Über drei Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.

9. Revision des AHV-Gesetzes Die seit den frühen 1970er Jahren andauernde finanzielle Schieflage veranlasste den Bund dazu, seine Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) herabzusetzen, was zu Defiziten im AHV-Fonds führte. Mit der geplanten 9. AHV-Revision sollten einerseits die Finanzrechnung ausgeglichen und andererseits die Renten erhöht werden. Im Parlament kam es zu heftigen kontroversen Debatten. Um die Vorlage nicht zu gefährden, verabschiedeten beide Räte schliesslich einen einigermassen ausgewogenen Kompromissvorschlag. Vorgesehen waren unter anderem die Besteuerung allfälliger Erwerbseinkommen von Rentenbezügern, die Einschränkung der Beitragsermässigung von selbstständig Erwerbenden, Verzugszinsen für säumige Beitragszahler, die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 60 auf 62 Jahre und eine einmalige Erhöhung der ordentlichen Renten um 5 Prozent. Rechte Parteien brachten daraufhin ein Referendum zustande. Widerstand leisteten die LPS, die Republikaner und der Gewerbeverband, aber auch etliche Kantonalsektionen der bürgerlichen Regierungsparteien. Sie betrachteten jeden Ausbau der AHV-Renten als untragbar und die Streichung bisheriger Regelungen zugunsten weiterhin erwerbstätiger Rentner sowie von selbstständig Erwerbenden als gewerbefeindlich. Ein bürgerliches und ein sozialdemokratisches Aktionskomitee setzten sich für die Revision ein. Die Revision sei zukunftsgerichtet und finanziell tragbar; sie gehe in keiner Weise zu weit, sondern konsolidiere das Sozialwerk lediglich in seiner aktuellen Form. Fast zwei Drittel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an.

Herabsetzung des AHV-Alters 1974 lancierten die POCH und der PSA eine Volksinitiative, mit der sie die Herabsetzung des AHV-Rentenalters für Männer auf 60 Jahre und für Frauen auf 58 Jahre forderten. Der Bundesrat argumentierte, eine derart massive Herabsetzung sei finanziell untragbar und laufe den aktuell zur Diskussion stehenden Massnahmen der 9. AHV-Revision direkt zuwider. Das Parlament folgte dieser Einschätzung und wies das Begehren fast einstimmig zurück. Die Initianten erhielten lediglich Unterstützung von der PdA und zwei SP-Kantonalparteien. Sie machten geltend, «dass die Arbeiter und Angestellten das Rentenalter nicht müde und ausgelaugt erreichen sollen». Angesichts des immer rasanteren Arbeitstempos und der damit verbundenen Belastung sei die Herabsetzung des AHV-Alters dringend erforderlich. Alle anderen Parteien sowie die Arbeitnehmer- und Wirtschaftsdachverbände bekämpften die Initiative, da die finanziellen Folgekosten im Falle einer Annahme schlicht zu gross wären. Auch trage ein niedrigeres Rentenalter nicht dazu bei, das ebenfalls angesprochene Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu lösen. Fast vier Fünftel aller Abstimmenden und sämtliche Kantone verwarfen die Initiative.

Konjunkturartikel Der 1975 vorgelegte Artikel zur Verankerung der Konjunkturpolitik in der Bundesverfassung hatte zwar die Mehrheit der Stimmenden erzielt, scheiterte aber an einem Patt beim Ständemehr. Ein Jahr später unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen neuen Entwurf mit ähnlicher Stossrichtung. Staatliche Interventionen waren in den Bereichen Geld- und Kreditpolitik, öffentliche Finanzen und Aussenwirtschaft vorgesehen. Hingegen wurden bei den finanzpolitischen Kompetenzen sämtliche Bestimmungen gestrichen, welche die Souveränität der Kantone und Gemeinden tangieren könnten. Das Parlament schwächte die Vorlage ab: Unternehmen mussten zwar Reserven für schlechte Zeiten bilden, doch dem Bund war es untersagt, Vorschriften über deren Verwendung zu machen. Da dem neuen Verfassungsartikel kontroverse Bestimmungen fehlten, gab es kaum nennenswerte Opposition. Nur die PdA sowie die äusserst föderalistisch gesinnten Unternehmer- und Gewerbeverbände im Kanton Waadt lehnten die Vorlage ab. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantonen genehmigten die Verfassungsänderung.

Abstimmungen am 28. Mai 1978

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 283 Zeitgesetz vom 24. Juni 1977 FR 3'835'650 1'879'954 49,00 % 1'850'238 886'376 963'862 47,91 % 52,09 % – 284 Zolltarifgesetz, Änderung vom 7. Oktober 1977 FR 3'835'650 1'867'991 48,70 % 1'773'075 971'908 801'167 54,81 % 45,19 % – 285 Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über den Schutz der Schwangerschaft und die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs FR 3'835'650 1'874'512 48,86 % 1'792'252 559'103 1'233'149 31,20 % 68,80 % – 286 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1977 über die Förderung der Hochschulen und die Forschung FR 3'835'650 1'875'881 48,90 % 1'829'478 792'458 1'037'020 43,32 % 56,68 % – 287 Eidgenössische Volksinitiative «für 12 motorfahrzeugfreie Sonntage pro Jahr» VI 3'835'650 1'884'357 49,13 % 1'869'366 678'162 1'191'204 36,28 % 63,72 % 0:22

Zeitgesetz 1941 und 1942 galt in der Schweiz die Sommerzeit, danach wieder ganzjährig die Mitteleuropäische Zeit. Die Ölkrise von 1973 führte zu verschiedenen politischen Vorstössen für die Wiedereinführung der Sommerzeit, weil man sich davon Energieeinsparungen erhoffte. Der Bundesrat teilte diese Meinung zwar nicht, erklärte sich aber zu einem Systemwechsel bereit, sollten die Nachbarstaaten einen solchen anstreben. 1978 zeichnete sich ab, dass dies europaweit in zwei Jahren geschehen würde. Nachdem das Parlament das vorgelegte Zeitgesetz beraten und angenommen hatte, ergriffen bäuerliche Kreise im Kanton Zürich erfolgreich das Referendum. Unterstützung erhielten sie vom Bauernverband, von der SVP und mehreren kleinen Parteien. Die Gegner kritisierten, der ständige Wechsel von Sommer- und Winterzeit störe den Arbeitsrhythmus von Mensch und Tier. Die übrigen bürgerlichen Parteien, aber auch der LdU und die PdA sprachen sich für das Zeitgesetz aus, denn nur so könne ein geordneter Grenzgänger-, Transit- und Fremdenverkehr sichergestellt werden. Eine knappe Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab. Da alle Nachbarstaaten die Sommerzeit einführten, bildete die Schweiz im Sommer 1980 eine «Zeitinsel». Angesichts der dadurch entstehenden Probleme verabschiedete das Parlament ein neues Zeitgesetz, doch ein weiteres Referendum kam nicht zustande. Somit gilt die Sommerzeit seit 1981 auch in der Schweiz.

Zolltarifgesetz Die Finanzlage des Bundes blieb nach dem Nein zur Finanzordnung am 12. Juni 1977 weiterhin angespannt. In kurzer Zeit erarbeitete der Bundesrat erste Überbrückungsmassnahmen «zur Vermeidung untragbarer Defizite im Bundeshaushalt». Neben höheren Stempelabgaben und Tabaksteuern schlug er unter anderem den Abbau der Verbilligungsbeiträge des Bundes für Brot und Butter vor, mit denen der Bund jeweils die Differenz zwischen den Produktionskosten im Inland und dem Abgabepreis für Importgetreide ausglich. Geplant war also im Prinzip, die Verbilligung des Brotgetreides über eine Erhöhung der Einfuhrzölle zu reduzieren, wodurch der Brotpreis um etwa 5 Prozent ansteigen und der Bundeshaushalt dank zusätzlicher Zolleinnahmen um rund 118 Millionen Franken entlastet würde. Die SP ergriff mit Erfolg das Referendum, konnte damit aber nicht die im August 1977 vom Bundesrat vorgenommene (und im Zolltarifgesetz vorgesehene) sofortige Inkraftsetzung verhindern. Linke Parteien, die Gewerkschaften und der LdU kritisierten, die Massnahme treffe einseitig die Konsumenten und führe zu unverdienten Importgewinnen für einige Müller; ausserdem seien andere Sparmassnahmen gar nicht erwogen worden. Die bürgerlichen Parteien betonten, es handle sich lediglich um eine von mehreren Massnahmen, mit denen alle Bevölkerungsschichten belastet würden. In Anbetracht des Ausbaus des Sozialstaates in den vergangenen Jahren sei das zu erbringende Opfer bei dieser Gieskannensubvention marginal. Eine relativ knappe Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an.

Schwangerschaftsabbruch