Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1977.

In der Schweiz fanden auf Bundesebene 14 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 13. März, 12. Juni, 25. September und 4. Dezember. Dabei handelte es sich um sieben Volksinitiativen (davon zwei mit dazu gehörendem Gegenentwurf), fünf obligatorische Referenden und zwei fakultative Referenden.

Abstimmungen am 13. März 1977

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 265 Republikanisches Volksbegehren «zum Schutze der Schweiz» (4. Überfremdungsinitiative) VI 3'785'693 1'711'055 45,20 % 1'678'724 495'904 1'182'820 29,55 % 70,45 % 0:22 266 Volksbegehren «für eine Beschränkung der Einbürgerungen» (5. Überfremdungsinitiative) VI 3'785'693 1'711'973 45,22 % 1'685'055 568'867 1'116'188 33,76 % 66,24 % 0:22 267 Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1976 über die Neuordnung des Staatsvertragsreferendums: Volksinitiative «gegen die Beschränkung des Stimmrechts bei Staatsverträgen mit dem Ausland» VI 3'785'693 1'701'901 44,95 % 1'604'447 351'127 1'158'376 21,88 % 78,12 % 0:22 267 Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Beschränkung des Stimmrechts bei Staatsverträgen mit dem Ausland» GE 3'785'693 1'701'901 44,95 % 1'604'447 978'999 502'825 61,02 % 38,98 % 20½:1½

Schutz der Schweiz Ein halbes Jahre vor der Abstimmung über die «James Schwarzenbach/Schwarzenbach-Initiative» reichte die Republikanische Bewegung im März 1974 ein weiteres Begehren zur «Überfremdung» ein. Sie verlangte in erster Linie, innerhalb von zehn Jahren die ausländische Wohnbevölkerung auf 12,5 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung herabzusetzen, was die Ausweisung von rund 300'000 Ausländern zur Folge gehabt hätte. Ausserdem sollten Schweizer Arbeitnehmer gegenüber Personen ausländischer Herkunft (insbesondere auch der Niedergelassenen) bei der Arbeitssuche bzw. Arbeitsplatzerhaltung bevorzugt werden. Bundesrat und Parlament betrachteten die Initiative weder aus volkswirtschaftlichen Gründen noch von der Stossrichtung her als tragbar. Ausser den Republikanern und der Nationalen Aktion bekämpften alle Parteien und Wirtschaftsdachverbände das Volksbegehren. Da wegen der schweren Rezession ohnehin bereits mehr als 200'000 ausländische Arbeitskräfte die Schweiz verlassen hatten, wirkte sich dies entscheidend auf die Abstimmungskampagne aus; entsprechend verlief sie wenig intensiv und heftig. Bei einer im Vergleich zu ähnlichen Abstimmungen tiefen Beteiligung lehnten mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone die Initiative ab.

Beschränkung der Einbürgerungen Ebenfalls vor der Abstimmung über die «Schwarzenbach-Initiative» reichte auch die Nationale Aktion eine Initiative ein, da sie von einer Ablehnung ausging. Sie verlangte, dass höchstens 4000 Personen pro Jahr eingebürgert werden; und zwar so lange, als die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz 5,5 Millionen überschreitet und die Lebensmittelproduktion auf landeseigener Grundlage zur üblichen Ernährung der Wohnbevölkerung nicht ausreicht. So sollte verhindert werden, dass das von den Initianten so bezeichnete «Ausländerproblem» durch vermehrte Einbürgerungen «gelöst» wird. Auch gegen diese Vorlage gab es heftigen Widerstand seitens des Bundesrates, des Parlaments und fast aller Parteien. Die Ablehnung fiel etwas geringer aus als bei der Begrenzungsinitiative, war aber dennoch deutlich.

Neuordnung des Staatsvertragsreferendums Seit 1921 unterstanden mit dem Ausland abgeschlossene Verträge dem fakultativen Referendum. Dies galt jedoch nur für solche, welche die Schweiz unbefristet oder für mehr als 15 Jahre banden. Als sich die internationalen Beziehungen der Schweiz und ihre aussenpolitischen Aktivitäten intensivierten, gab es vermehrt Forderungen nach einer Anpassung. Eine 1973 von der Nationalen Aktion eingereichte Volksinitiative verlangte, dass das Staatsvertragsreferendum auf alle Verträge ausgedehnt werden sollte – und zwar auch rückwirkend. Die Initiative wollte nämlich in erster Linie erreichen, dass die Fremdarbeiterübereinkommen und insbesondere das 1964 mit Italien geschlossene Abkommen über ausländische Arbeitskräfte nachträglich zur Volksabstimmung gebracht werden konnten. Dies ging dem Bundesrat entschieden zu weit, weshalb er dem Parlament einen Gegenentwurf unterbreitete. Wie schon im Parlament hatte die Initiative auch in der Abstimmungskampagne einen schweren Stand; ausser bei der Nationalen Aktion fand sie nur bei den Republikanern Unterstützung. Die Befürworter behaupteten, ihnen gehe es einzig darum, dem Volk ein umfassendes Mitbestimmungsrecht in der Aussenpolitik zu verleihen und damit Entwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren. Dies sei notwendig, da die Aussenpolitik immer stärker in die Innenpolitik hineinwirke. Zu den Gegnern gehörten alle anderen Parteien. Sie hielten die Initiative für völkerrechtlich unhaltbar, da sie das Ansehen und Vertrauen der Schweiz im Ausland gefährde. Explizit verwiesen sie auf die Absicht der Initianten, das Abkommen mit Italien nachträglich zu Fall zu bringen. Fast vier Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.

Gegenentwurf zur Staatsvertragsinitiative Der vom Parlament verabschiedete Gegenentwurf zur Staatsvertragsinitiative sah einen differenzierten Ausbau der demokratischen Mitbestimmungsrechte vor. Allfällige Beitritte zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften sollten obligatorisch Volk und Ständen vorgelegt werden, während völkerrechtliche Verträge dann dem fakultativen Referendum unterstehen sollten, wenn sie unbefristet oder unkündbar waren, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsahen oder eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführten. Alle grossen Parteien waren sich darin einig, dass die Mitwirkung des Volkes in der Aussenpolitik verstärkt werden müsse. Der Gegenentwurf bringe nicht nur mehr Demokratie, sondern schaffe auch Klarheit darüber, welche Abkommen in Zukunft dem fakultativen oder obligatorischen Referendum unterstehen. Einzelne Vertreter bürgerlicher Parteien lehnten neben der Initiative auch den Gegenentwurf ab, denn sie wehrten sich grundsätzlich gegen einen Ausbau der direktdemokratischen Mitbestimmung in der Aussenpolitik. Mehr Mitsprache führe nicht zwangsläufig zu besserer Demokratie. Vielmehr würden dadurch die Führungsaufgabe des Bundesrates in der Aussenpolitik erschwert und Verhandlungspositionen der Schweiz geschwächt. Über drei Fünftel der Abstimmenden und eine deutliche Mehrheit der Kantone stimmten dem Gegenentwurf zu; Nein-Mehrheiten gab es nur in den Kantonen Obwalden und Schwyz.

Abstimmungen am 12. Juni 1977

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 268 Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1976 über die Neuordnung der Umsatzsteuer und der direkten Bundessteuer OR 3'795'796 1'898'268 50,02 % 1'877'874 760'830 1'117'044 40,52 % 59,48 % 1:21 269 Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1976 über die Steuerharmonisierung OR 3'795'796 1'894'655 49,91 % 1'848'724 1'133'652 715'072 61,32 % 38,68 % 17½:4½

Neuordnung der Umsatz- und direkten Bundessteuer Aufgrund der wirtschaftlichen Krise betrug das jährliche Defizit des Bundes 1974 mehr als eine Milliarde Franken, weshalb der Bundesrat eine Neuordnung des Fiskalrechts als unerlässlich ansah. Im März 1976 unterbreitete er dem Parlament den Entwurf eines entsprechenden Bundesbeschlusses für eine Verfassungsänderung. Er sah den Ersatz der Warenumsatzsteuer (WUSt) durch die umfassendere Mehrwertsteuer (MWSt) vor, was Mehreinnahmen von rund drei Milliarden Franken erzeugen würde. Der MWSt-Satz sollte maximal 10 Prozent betragen, während das Hotel- und Gastgewerbe maximal 6 Prozent bezahlen sollten und für Güter des täglichen Gebrauchs ein Steuersatz von maximal 3 Prozent vorgesehen war. Ausserdem sollten zum Ausgleich der kalten Progression die unteren und mittleren Einkommensschichten bei der Wehrsteuer (heutige direkte Bundessteuer) entlastet werden, was die Einnahmen des Bundes um jährlich rund 500 Millionen verringern würde. Die parlamentarische Debatte war lang und kontrovers, doch schliesslich einigten sich beide Parlamentskammern. Die meisten grösseren Parteien, Wirtschaftsdachverbände und Arbeitnehmerorganisationen unterstützten die Vorlage. Mit einer äusserst intensiven Kampagne versuchten sie die Stimmberechtigten davon zu überzeugen, dass kein Weg an neuen Einnahmen für den Bund vorbeiführe. LdU, PdA, POCH, Nationale Aktion und Republikaner sowie Teile von FDP und SVP lehnten die Vorlage aus ganz unterschiedlichen Gründen ab. Letztlich verfehlte sie das Volks- und Ständemehr ziemlich deutlich, nur im Kanton Graubünden resultierte eine knappe Ja-Mehrheit.

Steuerharmonisierung Gleichzeitig mit der Mehrwertsteuer-Vorlage unterbreitete der Bundesrat auch einen Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Steuerharmonisierung. Er folgte dem Vorschlag der mit dieser Frage betrauten Nationalratskommission und vertrat die Auffassung, dass die Harmonisierung nur formeller Art sein sollte. Eine Belastungsangleichung zwischen den einzelnen Kantonen sei nicht über einheitliche Tarife und einheitliche Freibeträge zu verwirklichen, sondern durch eine Verbesserung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Dies sei aber nur möglich, wenn die Besteuerungsgrundsätze überall gleich seien. Der neu einzuführende Verfassungsartikel sollte den Kantonen die materielle Tariffreiheit bei den direkten Steuern belassen, aber eine Angleichung der Steuergesetzgebungen von Bund, Kantonen und Gemeinden vorsehen. Das Parlament verabschiedete die Vorlage fast einstimmig; nur die LPS und die PdA sprachen sich dagegen aus. Entsprechend flau verlief die Abstimmungskampagne. Über drei Fünftel der Abstimmenden und die überwiegende Mehrheit der Kantone stimmten der Verfassungsänderung zu.

Abstimmungen am 25. September 1977

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 270 Bundesbeschluss vom 25. März 1977 über die Volksinitiative «für einen wirksamen Mieterschutz» VI 3'811'426 1'966'181 51,59 % 1'886'434 796'825 1'043'798 42,24 % 57,76 % 3½:18½ 270 Gegenentwurf zur Volksinitiative «für einen wirksamen Mieterschutz» GE 3'811'426 1'966'181 51,59 % 1'886'434 777'604 944'806 41,22 % 58,78 % 7:15 271 Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Luftverschmutzung durch Motorfahrzeuge» VI 3'811'426 1'969'501 51,36 % 1'898'210 740'842 1'157'368 39,03 % 60,97 % 1½:20½ 272 Bundesbeschluss vom 25. März 1977 über die Erhöhung der Unterschriftenzahl für das Referendum (Art. 89 und 89bis BV) OR 3'811'426 1'967'555 51,61 % 1'894'047 1'095'631 798'416 57,85 % 42,15 % 18:4 273 Bundesbeschluss vom 25. März 1977 über die Erhöhung der Unterschriftenzahl für die Verfassungsinitiative (Art. 120 und 121 BV) OR 3'811'426 1'968'023 52,00 % 1'883'645 1'068'157 815'488 56,71 % 43,29 % 19:3 274 Eidgenössische Volksinitiative «für die Fristenlösung» VI 3'811'426 1'979'163 51,93 % 1'924'255 929'325 994'930 48,30 % 51,70 % 7:15

Mieterschutzinitiative