Die Vierte Französische Republik () war die Staatsform Frankreichs zwischen dem 27. Oktober 1946 und dem 4. Oktober 1958 (dem Tag, an dem die im Auftrag von General Charles de Gaulle ausgearbeitete Verfassung der V. Republik in Kraft trat). Die IV. Republik entstand nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Das vom nationalsozialistischen Deutschland abhängige Vichy-Regime war 1944 bedeutungslos geworden; de Gaulle hatte am 3. Juni 1944 die Provisorische Regierung der Französischen Republik gegründet und war am 13. November 1945 von der Nationalversammlung zum Ministerpräsidenten gewählt worden.

Herausragende Politiker der IV. Republik waren – neben den beiden Staatspräsidenten Vincent Auriol (1947–1954) und René Coty (1954–1959) – die Ministerpräsidenten Pierre Mendès France (1907–1982), Henri Queuille (1884–1970), Antoine Pinay (1891–1994), Guy Mollet (1905–1975), René Pleven (1901–1993), Robert Schuman (1886–1963) und Georges Bidault (1899–1983). Es war ein parlamentarisches Regierungssystem mit dominierender Stellung der Legislative, das infolge der Parteienzersplitterung durch extreme politische Instabilität gekennzeichnet war: In elf Jahren gab es 25 Regierungen. Obwohl auf wirtschaftlichem Gebiet durchaus erfolgreich, scheiterte die IV. Republik letztlich an den verlustreichen Dekolonialisierungskonflikten in Indochina und Nordafrika. Der Algerienkrieg und ein drohender Militärputsch besiegelten ihr Schicksal und ermöglichten die Rückkehr de Gaulles an die Macht.

Entstehung Im Zuge der Befreiung Frankreichs von der deutschen Besetzung hatte eine Provisorische Regierung unter General Charles de Gaulle mit Unterstützung der Alliierten die Macht übernommen, die bis zur Wiederherstellung einer demokratisch legitimierten politischen Ordnung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs amtieren sollte. Faktisch bezog diese Regierung (Gouvernement provisoire) ihre Legitimität aus der Einbeziehung aller nicht durch die Kollaboration kompromittierten politischen Kräfte, die im Exil oder in der Résistance gegen die Besatzung und das kollaborationistische Vichy-Regime von Marschall Philippe Pétain gekämpft hatten. In einem Plebiszit am 5. Mai 1946 entschied sich die Mehrheit der abstimmenden Franzosen, erstmals inklusive der Frauen, gegen die Wiederherstellung der Institutionen der Dritten Republik (1870–1940). General de Gaulle, der seine Vorstellungen hinsichtlich der staatlichen Neugestaltung nicht durchzusetzen vermochte, trat 1946 als provisorischer Staats- und Regierungschef zurück und sagte der „Parteienherrschaft“ den Kampf an. Die neue Verfassung – ein erster Entwurf wurde in einer Volksabstimmung verworfen, der zweite nur mit knapper Mehrheit gebilligt – basierte auf einem Kompromiss zwischen den drei stärksten Parteien, Kommunisten (PCF), Sozialisten (SFIO) und christlich-demokratischem MRP (Mouvement républicain populaire). Die Macht war beim Parlament bzw. dessen erster Kammer, der Nationalversammlung (Assemblée nationale), konzentriert. Die wechselnden Allianzen erschwerten die Bildung handlungsfähiger Regierungen. Die Kommunisten befanden sich nach ihrer Verdrängung aus der Regierung wegen des Kalten Kriegs 1947 in „Quarantäne“; die oppositionellen Gaullisten und die rechtspopulistischen Poujadisten bekämpften von Anfang an das Institutionengefüge als solches. General de Gaulle propagierte eine Stärkung der Exekutivgewalt unter einem mit umfangreichen Vollmachten ausgestatteten Staatsoberhaupt, wie dies in der V. Republik dann später realisiert wurde.

Die Entscheidung für eine neue Verfassung Ergebnisse des Referendums vom 21. Oktober 1945 Wahlberechtigte 25.717.551 Enthaltungen 4.968.578 20,1 % der Stimmberechtigten 1. Frage Abgegebene Stimmen 19.283.882 74,97 % der Wahlberechtigten Ja 18.584.746 96,37 % der abgegebenen Stimmen Nein 699.136 3,63 % der abgegebenen Stimmen 2. Frage Abgegebene Stimmen 19.244.419 74,82 % der Wahlberechtigten Ja 12.795.213 66,48 % der abgegebenen Stimmen Nein 6.449.206 33,52 % der abgegebenen Stimmen

Zusammen mit den ersten Parlamentswahlen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde erstmals seit den Plebisziten des Zweiten Kaiserreichs ein Referendum über die zukünftige politische Ordnung durchgeführt. Dabei wurden den Wählern – darunter erstmals auch Frauen – zwei Fragen vorgelegt, nämlich erstens, ob die gewählte Versammlung eine neue Verfassung ausarbeiten sollte, und zweitens, ob das Mandat dieser Versammlung auf sieben Monate, die zur Ausarbeitung einer Verfassung für notwendig erachtet wurden, begrenzt werden sollte.

Mit Ausnahme der Führung der Radikalen Partei sprachen sich alle politischen Kräfte für eine neue Verfassung aus; das Abstimmungsergebnis drückt deutlich aus, wie stark auch in der Wählerschaft der Wunsch nach einer Neuordnung der politischen Institutionen war. Dies bedeutete zugleich eine eindeutige Ablehnung einer Rückkehr zur Verfassung der III. Republik, die übrigens auch von einer Mehrheit der Wählerschaft der Radikalen geteilt wurde.

Die erste Verfassunggebende Nationalversammlung und der erste Verfassungsentwurf Ergebnisse der Wahl zur Verfassunggebenden Nationalversammlung vom 21. Oktober 1945Becker: Histoire politique de la France depuis 1945. 1996, S. 14. Stimmennur Métropole in % Mandateinsgesamt 586, einschließlich 64 Abgeordneten der Überseegebiete Wahlberechtigte 24.680.981 Enthaltungen 4.965.256 20,1 %in Prozent der Wahlberechtigten PCF und Verbündete 5.024.174 26,12 % 159 SFIO und Verbündete 4.491.152 23,35 % 146 Radikale und UDSR 2.018.665 10,49 % Rad.: 29UDSR: 31 MRP 4.580.222 23,81 % 150 Modérés (Gemäßigte Rechte) 3.001.063 15,60 % 64 Sonstige 41.352 n. a. 7fraktionslose Abgeordnete

In der am 21. Oktober 1945 gewählten Nationalversammlung, die gemäß dem Ausgang des Referendums eine verfassunggebende Versammlung war, hatten Kommunisten (PCF) und Sozialisten (SFIO) eine Mehrheit. Die Versammlung bestätigte einstimmig die Provisorische Regierung von General de Gaulle im Amt.

Maßgeblich an der Diskussion über die Verfassung der IV. Republik beteiligt waren die großen Parteien sowie Charles de Gaulle. Zwischen den Parteien bestand Einigkeit über ein parlamentarisches Regierungssystem. Allerdings sprachen sich Kommunisten und Sozialisten für ein Einkammerparlament aus, von dem alle anderen Institutionen abhängig sein sollten, während der MRP ein Zweikammerparlament und eine stärkere Exekutive bevorzugte.

Die sich anhand der hierin übereinstimmenden Positionen von PCF, SFIO und MRP abzeichnende Entscheidung für ein parlamentarisches Regierungssystem (und damit gegen ein präsidentielles Regierungssystem) ist einer der Gründe für den Rücktritt de Gaulles vom Amt des Präsidenten der Provisorischen Regierung am 20. Januar 1946.

Der erste Verfassungsentwurf, der am 19. April 1946 mit den Stimmen der kommunistisch-sozialistischen Mehrheit von der Verfassunggebenden Nationalversammlung verabschiedet wurde, sah de facto ein Einkammerparlament vor, das die Regierung und auch den Staatspräsidenten wählen sollte. Daneben sollte ein Conseil de l’Union française mit ausschließlich beratender Funktion zur Vertretung der Überseegebiete eingerichtet werden. Den Bestimmungen über die Institutionen wurde ein Grundrechtekatalog mit 39 Artikeln vorangestellt, der bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte umfasste.

Dieser Verfassungsentwurf wurde am 5. Mai 1946 in einem Referendum zur Abstimmung gestellt. Während insbesondere die Kommunisten und (weitaus verhaltener) die Sozialisten für die Zustimmung warben, sprach sich der MRP aufgrund der zu starken Stellung der Nationalversammlung und des Fehlens institutioneller Gegengewichte gegen den Entwurf aus. De Gaulle, dessen Ablehnung bekannt war, äußerte sich nicht öffentlich.

53 Prozent der Wähler lehnten den Entwurf ab (bei einer Wahlbeteiligung von 80,7 %), so dass eine zweite Verfassunggebende Nationalversammlung gewählt wurde, die erneut den Auftrag erhielt, innerhalb von sieben Monaten eine Verfassung auszuarbeiten, die wiederum zur Abstimmung gestellt werden sollte. Dies führte auch zur Verlängerung der vorläufigen politischen Ordnung der Provisorischen Regierung.

Die zweite Verfassunggebende Nationalversammlung und die Verfassung von 1946 Ergebnisse der Wahl zur Verfassunggebenden Nationalversammlung vom 2. Juni 1946Becker: Histoire politique de la France depuis 1945. 1996, S. 25 f. Stimmennur Métropole in % Mandate586, einschließlich 64 Abgeordneten der Überseegebiete Wahlberechtigte 24.696.949 Enthaltungen 4.481.749 18,1 %in Prozent der Wahlberechtigten Leere und ungültige 409.870 1,6 % PCF und Verbündete 5.145.325 25,9 % 153 SFIO und Verbündete 4.187.747 21,1 % 128 RGRRGR (Rassemblement des gauches républicaines) = Radikale und UDSR 2.299.963 11,6 % 52 MRP und Verbündete 5.589.213 28,2 % 166 Modérés (Gemäßigte Rechte) 2.538.167 12,8 % 67 UDMAUDMA (Union démocratique du manifeste algérien) war eine Gruppierung um Ferhat Abbas, die sich für die Unabhängigkeit Algeriens einsetzte n. a. n. a. 11 Sonstige 44.915 0,1 % 7fraktionslose Abgeordnete

Am 2. Juni 1946 wurde eine neue Verfassunggebende Nationalversammlung gewählt, in der sich die Mehrheitsverhältnisse zugunsten des MRP verschoben. Die Provisorische Regierung wurde zwar weiterhin von MRP, PCF und SFIO getragen, allerdings unter der Führung von Georges Bidault (MRP).

Am 16. Juni 1946 hielt de Gaulle in Bayeux anlässlich des zweiten Jahrestages ihrer Befreiung (als erste Stadt Frankreichs) eine berühmte Rede, in der er seine Vorstellungen von einem zukünftigen politischen System Frankreichs darlegte, die er 1958 in der Verfassung der V. Republik verwirklichen sollte. Dabei handelte es sich um ein Präsidialsystem, bei dem die politische Macht der Regierung dem Zugriff der Parteien so weit wie möglich entzogen werden sollte.

Trotz der leicht veränderten Mehrheitsverhältnisse und der heftigen öffentlichen Kritik de Gaulles sah jedoch auch der zweite Verfassungsentwurf, den die Verfassunggebende Nationalversammlung am 29. September 1946 annahm, ein parlamentarisches Regierungssystem vor, in dem die Nationalversammlung klar die Vorrangstellung gegenüber der zweiten Kammer, dem Conseil de la République, erhielt. Die Wahl zum Staatspräsidenten erfolgte jedoch durch beide Kammern gemeinsam.

Beiden Entwürfen gemeinsam war die schwache Position der Exekutive: Die Nationalversammlung wählte auf Vorschlag des Staatspräsidenten den Ministerpräsidenten, der sich dann mit seinem Kabinett und einem Regierungsprogramm erneut einer Vertrauensabstimmung stellen musste. Diese doppelte Investitur wurde 1954 durch eine Verfassungsänderung abgeschafft, nachdem mehrfach designierte Ministerpräsidenten bereits bei der zweiten Vertrauensabstimmung gescheitert waren.

Anstatt eines umfassenden Grundrechtekatalogs in Form verbindlicher Verfassungsartikel sah der zweite Verfassungsentwurf lediglich eine Präambel vor, in der die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 bekräftigt und um die Gleichberechtigung der Frau, das Asylrecht und wirtschaftliche und soziale Rechte ergänzt wurde. Diese Präambel von 1946 wurde jedoch durch die Präambel der Verfassung der V. Republik bekräftigt; infolge der Rechtsprechung des Conseil constitutionnel stellt sie heute geltendes Verfassungsrecht dar.

Mit der Einführung einer zweiten Kammer stellte die Verfassung einen Kompromiss zwischen PCF, SFIO und MRP dar. Während die Führungen der großen Parteien für die Zustimmung zu der Verfassung warben, sprach sich Charles de Gaulle klar dagegen aus („Franchement non!“), weil sie Frankreich weder einen Präsidenten noch eine Regierung gebe, die diesen Namen verdiene. Kernpunkt der Kritik de Gaulles war die fehlende Handlungsfähigkeit der Exekutive in der Außen- und Verteidigungspolitik.