Geschwisterehe oder Geschwisterheirat bezeichnet die Verwandtenheirat zwischen leiblichen Geschwistern oder Halbgeschwistern. Sie ist eine seltene Sonderform der Endogamie, der Heirat innerhalb der eigenen sozialen Gruppe. Geschwisterehen sind weltweit verboten; auch in den Ländern, in denen Inzest, also Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, nicht strafbar ist. Sexueller Kontakt eines Bruders mit seiner leiblichen Schwester unterliegt bei den weitaus meisten Völkern seit Beginn der einschlägigen historischen Aufzeichnungen einem Tabu und wird gewöhnlich als widernatürlich betrachtet. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Sie stehen der in anthropologischer, soziologischer und ethnologischer Fachliteratur verbreiteten Annahme einer universellen Geltung des Inzestverbots in allen Gesellschaften entgegen.
In manchen historischen Kulturen wurde die Geschwisterehe innerhalb der Herrscherfamilie als legitim betrachtet oder sogar als geheiligte Sitte praktiziert und in die religiöse Sphäre erhoben. In Ägypten war sie im Altertum zeitweilig auch in der Bevölkerung verbreitet. Im antiken Athen durften Halbgeschwister heiraten, wenn sie verschiedene Mütter hatten. Strenge Verbote bestanden hingegen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit aufgrund kirchlicher Vorschriften über Blutsverwandtschaft als Ehehindernis.
Einige Mythen polytheistischer Religionen bieten Erzählungen über Geschwisterehen von Gottheiten; die bekanntesten Beispiele sind Zeus (Jupiter) und Hera (Juno) sowie Osiris und Isis.
Altorientalische Kulturen Hethiter
Bei den Hethitern war die Geschwisterehe im 14. Jahrhundert v. Chr. streng verboten, auf Zuwiderhandlung stand die Todesstrafe. Dies geht aus dem Vertrag hervor, den der Großkönig Šuppiluliuma I. mit seinem Schwager Ḫukkana, dem Machthaber in Ḫajaša, schloss. In der älteren Forschung glaubte man dem Vertragstext entnehmen zu können, dass in Ḫajaša, einer Gegend im Nordosten Anatoliens, die Schwester als mögliche Geschlechtspartnerin und auch als Ehefrau in Betracht gekommen sei; die Hethiter hätten davon Kenntnis gehabt und diese Sitte als barbarisch abgelehnt.Heinrich Otten: Sororat im Alten Kleinasien? In: Saeculum 21, 1970, S. 162–165. Nach heutigem Forschungsstand ist diese Annahme jedoch auf eine falsche Interpretation des Textes zurückzuführen; in Wirklichkeit ist dort von gesellschaftlich akzeptierten sexuellen Beziehungen unter Geschwistern in Ḫajaša nicht die Rede.Jörg Klinger: Fremde und Außenseiter in Ḫatti. In: Volkert Haas (Hrsg.): Außenseiter und Randgruppen, Konstanz 1992, S. 187–212, hier: 192–194.
Auch ein mutmaßlicher Beleg für Geschwisterehe bei den Hethitern hat sich als nicht beweiskräftig erwiesen. In der älteren Forschung glaubte man aufgrund von genealogischen Angaben der Siegellegende einer Landschenkungsurkunde, das hethitische Inzestverbot sei zeitweilig im Herrscherhaus nicht beachtet worden. Auf dem Siegel bezeichnet sich der Großkönig Arnuwanda I. als „Sohn“ seines Vorgängers Tutḫalija, während seine Ehefrau Ašmunikkal als Tochter Tutḫalijas erscheint.Heinrich Otten: Geschwisterehe in Ḫatti. In: Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archäologie, Bd. 3, Berlin 1957–1971, S. 231. Eine Reihe von Forschern interpretierte dies als Beispiel für Geschwisterehe in der Frühgeschichte Anatoliens. In der neueren Fachliteratur sieht man aber in Arnuwanda nur den Schwiegersohn seines Vorgängers; vermutlich wurde er von ihm adoptiert und konnte sich daher als sein Sohn bezeichnen.Richard H. Beal: Studies in Hittite History. In: Journal of Cuneiform Studies 35, 1983, S. 115–126, hier: 115–119; Gernot Wilhelm: Tutḫalija. In: Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archäologie, Bd. 14, Berlin 2014–2016, S. 224–227, hier: 226.
Elam
Im Reich Elam wurde nach einer älteren Forschungsmeinung im Herrscherhaus die Geschwisterehe praktiziert. Sie ist aber in den Quellen nirgends direkt bezeugt, sondern wird nur aus dem Umstand erschlossen, dass sich manchmal der Nachfolger eines Königs als „Sohn der Schwester“ (elamisch ruhušak) seines Vorgängers bezeichnete und auch die Bezeichnung „Gattin-Schwester“ für eine Königin inschriftlich vorkommt.Viktor Korošec: Keilschriftrecht. In: Orientalisches Recht (= Handbuch der Orientalistik, Abteilung 1, Ergänzungsband 3), Leiden/Köln 1964, S. 49–219, hier: 137; Walther Hinz: Das Reich Elam, Stuttgart 1964, S. 76. Diese Ausdrücke sind allerdings kein zwingender Beweis für die Ehe mit einer leiblichen Schwester, denn es kann auch sein, dass eine familienfremde Königin nach ihrer Heirat mit dem Herrscher als dessen „Schwester“ in die Familie aufgenommen und auch rechtlich zur Schwester „ernannt“ wurde.Friedrich Wilhelm König: Geschwisterehe in Elam. In: Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archäologie, Bd. 3, Berlin 1957–1971, S. 224–231.
Altes Ägypten
Nach dem Osirismythos, einem der wichtigsten Mythen der altägyptischen Religion, ist der wohlwollende Gott Osiris mit seiner Schwester Isis verheiratet. Der bösartige Bruder des Osiris, Seth, lebt ebenfalls in einer Geschwisterehe; seine Gattin ist Nephthys, die Schwester der Isis.
Nach dem Vorbild von Osiris wählten manche Pharaonen Schwestern als Hauptfrauen. Im Volk hingegen scheint die Geschwisterehe selten gewesen zu sein. Ein eindeutiger Beleg für eine Ehe unter Vollgeschwistern fehlt. Bei Liebespaaren und Eheleuten war die Anrede „mein Bruder“ bzw. „meine Schwester“ geläufig; sie sollte das familiäre Verhältnis ausdrücken und bezog sich in der Regel nicht auf wirkliche Blutsverwandtschaft. Einwandfrei belegt ist eine Geschwisterehe in der Familie eines Kommandeurs libyscher Söldner aus der Zeit der 22. Dynastie. Somit kam diese Praxis auch bei Ausländern vor.Schafik Allam: Geschwisterehe. In: Lexikon der Ägyptologie, Bd. 2, Wiesbaden 1977, Sp. 568–570, hier: 569.
Judentum
Im frühen Judentum unterlag die Beurteilung der Geschwisterehe einem fundamentalen Wandel. Diese Entwicklung spiegelt sich in gegensätzlichen Bewertungen in verschiedenen Büchern des Tanach. Eine ältere Tradition beschreibt billigend die familien- und sippenzentrierten Verhältnisse einer vorstaatlichen Frühzeit, in der manche später verbotenen Verwandtenheiraten nicht beanstandet wurden. So geht aus dem Buch Genesis hervor, dass es eine alte Tradition legitimer Eheschließung von Halbgeschwistern gab, die vom selben Vater stammten. Im 20. Kapitel des Genesisbuchs wird erzählt, dass der Erzvater Abraham seine Frau Sarah als seine Schwester ausgab und später zur Erklärung sagte: „Übrigens ist sie wirklich meine Schwester, eine Tochter meines Vaters, nur nicht eine Tochter meiner Mutter. So konnte sie meine Frau werden“ (). Einen Beleg für die frühe Königszeit liefert die Geschichte von der Vergewaltigung der Königstochter Tamar durch ihren Halbbruder Amnon (2 Samuel 13,1–22). Diese Tat erzürnte zwar König David, den Vater der Geschwister, wurde aber von ihm nicht geahndet. Sie konnte also straflos bleiben, weil das Familienoberhaupt es so wollte. Nur weil die Vergewaltigung als solche entehrte, nicht wegen der nahen Verwandtschaft galt Amnons Frevel als schändlich. Vor der Tat versuchte Tamar ihren Halbbruder von seinem Vorhaben abzubringen, indem sie ihm vorschlug, mit dem König zu reden, dann werde dieser sie ihm „nicht verweigern“, also einer Ehe zustimmen. Offenbar war zur Entstehungszeit dieser Erzählung eine Heirat von Halbgeschwistern noch legal, wenn sie verschiedene Mütter hatten.
Später änderte sich die Bewertung durch maßgebliche Kreise völlig, die herkömmliche Tolerierung wurde ins Gegenteil verkehrt. Im Buch Deuteronomium wird feierlich verkündet: „Verflucht, wer sich mit seiner Schwester hinlegt, mit der Tochter seines Vaters oder mit der Tochter seiner Mutter“ (). Auch im Rahmen der Inzestverbote des nachexilischen „Heiligkeitsgesetzes“, die auch für nichtjüdische Mitbürger galten, wurde der Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern prinzipiell untersagt. Halbgeschwister wurden ausdrücklich in das Verbot einbezogen ( und 18,11). Auf Zuwiderhandlung stand die Todesstrafe; die Schuldigen sollten „vor den Augen der Söhne ihres Volkes ausgetilgt“ werden. Wer „die Scham seiner Schwester entblößt“ – das heißt ihre „Nacktheit aufgedeckt“ – habe, müsse die Folgen seiner Schuld tragen ().Siehe dazu Friedrich Fechter: Die Familie in der Nachexilszeit, Berlin 1998, S. 192–198. In der frühen römischen Kaiserzeit kommentierte und verteidigte der jüdische Philosoph Philon von Alexandria die Inzestverbote des Heiligkeitsgesetzes. Er meinte, diese Vorschriften seien nicht als bloße Besonderheit des Judentums zu betrachten, sondern könnten universale Geltung beanspruchen, denn ihre Missachtung habe üble Folgen. Das Verbot der Geschwisterehe erziehe zu Selbstbeherrschung und guter Sitte. Philon verband seine grundsätzliche Befürwortung der Exogamie, der Wahl von familienfremden Ehepartnern, mit Kritik an der griechischen und ägyptischen Neigung zu Heiraten mit nahen Verwandten.Siehe dazu Klaus Thraede: Blutschande (Inzest). In: Reallexikon für Antike und Christentum, Supplement-Lieferung 9, Stuttgart 2002, Sp. 37–85, hier: 51 f.
Lydien
In der lydischen Dynastie der Mermnaden ist die Geschwisterehe im 7. Jahrhundert v. Chr. wiederholt bezeugt: König Sadyattes II. heiratete seine Schwester. Nur der Sohn aus dieser Ehe, Alyattes II., war zur Nachfolge berechtigt, denn die Kinder des Sadyattes von anderen Frauen galten als Bastarde. Alyattes heiratete ebenfalls seine Schwester.
Perserreich
In der Dynastie der persischen Großkönige, der Achämeniden, wurden mehrere Ehen zwischen Halbgeschwistern geschlossen. Der Großkönig Kambyses II. († 522 v. Chr.) führte diesen Brauch ein. Nach der Darstellung des Geschichtsschreibers Herodot ließ Kambyses zunächst klären, ob seinem Vorhaben ein rechtliches Hindernis entgegenstehe. Als seine Juristen ihm in einem Gutachten bescheinigten, dass er tun dürfe, was er wolle, heiratete er seine Halbschwestern Atossa und Roxane. Beide waren Töchter seines Vaters Kyros II.Herodot 3,31,1–4. Der Großkönig Dareios II. (423–404 v. Chr.) heiratete seine Halbschwester Parysatis, die Tochter seines Vaters Artaxerxes I. Ein weiterer bekannter Fall ist die Ehe des Arsames, eines Angehörigen des Achämenidengeschlechts im 4. Jahrhundert v. Chr., mit seiner Schwester Sisygambis, aus der Dareios III., der letzte achämenidische Herrscher, hervorging. Dieser schloss ebenfalls eine Geschwisterehe. Ob seine Gattin Stateira eine Voll- oder Halbschwester war, ist unklar.
Bei den Hekatomniden, der relativ eigenständigen Dynastie der persischen Satrapen von Karien, wurde im 4. Jahrhundert v. Chr. die Geschwisterehe praktiziert. Der Satrap Maussolos II. (377–353 v. Chr.) heiratete seine Schwester Artemisia II., die nach seinem Tod die Herrschaft übernahm und zwei Jahre lang allein regierte (353–351 v. Chr.). Danach übernahm Maussolos’ Bruder Idrieus (351–344 v. Chr.) die Herrschaft. Er war mit seiner Schwester Ada verheiratet, die später seine Nachfolgerin wurde.
Griechischer Kulturraum Archaische und klassische Zeit