Das Kontinuitätsprinzip ist ein Begriff aus familienrechtlichen Gutachten insbesondere in Verfahren, in denen nach § 1671 BGB darüber entschieden wird, wo in der Familie ein Trennungskind leben soll, wobei hier die Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen gemeint ist.Jörg Schröck: Kindeswohl. Maßstab für gerichtliche Entscheidungen. Die Wichtigkeit von Kontinuität und Stabilität der Betreuungs- und Erziehungsverhältnisse ergibt sich aus § 1632 Abs. 4, § 1666a Abs. 1 und § 1682 BGB; die Bedeutung der inneren Bindungen des Kindes aus § 1666 Abs. 1, § 1632 Abs. 4 sowie § 1682 BGB und in verallgemeinerter Form § 1626 Abs. 3 und § 1685 BGB. Hauptanliegen im deutschen Familienrecht ist das Kindeswohl (§ 1697a BGB).

Das Brandenburgische Oberlandesgericht formulierte es 2010 als den Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2010, Az. 9 WF 95/10

Der Begriff ist aber auch auf die Zukunft ausgerichtet, welcher Elternteil auch für die Zukunft eine möglichst einheitliche, stetige, stabile und gleichmäßige Betreuung und Erziehung gewährleisten kann.Mallory Völker, Monika Clausius: Kontinuitätsgrundsatz.

Weitere Aspekte sind das soziale und räumliche Umfeld.Arta Konjusha: Das Kontinuitätsprinzip als Kriterium zur Sorgerechtsregelung.

Einzelnachweise

Kategorie:Familienrecht