Als niveaugleicher Einstieg wird der barrierefreie Zugang in Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bezeichnet. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Vorgaben für die zulässige maximale Niveaudifferenz (vertikal) und Spaltbreite (horizontal).
Eisenbahnverkehr Europäische Union Für Eisenbahnen wird der Begriff des niveaugleichen Einstiegs in der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Europäischen Kommission vom 18. November 2014 (TSI-PRM) im Anhang unter Ziffer 2.3 definiert:
Schweiz Die Schweiz hat die TSI-PRM als technische Ausführungsbestimmungen übernommen (Anhang 7 EBV).
Busverkehr Europäische Union Der Begriff „Niveaugleicher Einstieg“ stammt aus dem Bereich Eisenbahnverkehr. In europäischen Normen gibt es keine Entsprechung für den Bus-Verkehr. Zu den Einstiegsverhältnissen gibt es teils nationale Regelungen und Normen. In Deutschland gibt es Ausführungen in der DIN 18040-3:2014-12 im Abschnitt zu den Höhenunterschieden und Abständen an der Haltestelle.
Schweiz Zwischen 2006 und 2016 galten in der Schweiz für den Busverkehr folgende Maße für Niveaudifferenz und Spaltbreite:
Per 1. Juli 2016 hat die Schweiz die Maße für Niveaudifferenz und Spaltbreite aus der TSI-PRM auch für den Busverkehr übernommen (Artikel 13 Buchstabe a VAböV).
Siehe auch Bahnsteighöhe Technische Spezifikationen für die Interoperabilität
Einzelnachweise
Kategorie:Omnibusinfrastruktur