Das Krankenhaus-Notopfer war ein 1997 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführter Sonderbeitrag in Höhe von 20 DM für die bauliche Renovierung von Krankenhäusern. Die Zahlung sollte jährlich bis 1999 ausschließlich von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen erfolgen. Verschiedene Organisationen erhoben Verfassungsbeschwerde und riefen zum Boykott auf, da Privatversicherte und Beamte, aber auch alle Krankenkassenmitglieder in Bayern von der Zahlung ausgenommen waren. 1998 wurde das Krankenhaus-Notopfer ersatzlos ausgesetzt.
Hintergründe Im Zuge der Privatisierung des deutschen Gesundheitswesens zogen sich ab Mitte der 1990er Jahre die Bundesländer, Städte und Landkreise zunehmend aus der Krankenhausfinanzierung zurück. Grundlage für diese Entwicklung war das zum 1. Januar 1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz, womit sich in Deutschland endgültig die Wende von einer überwiegend staatswirtschaftlich organisierten Ordnungspolitik im Gesundheitswesen hin zu einer marktwirtschaftlich organisierten Ordnungspolitik vollziehen sollte.Jochen Vaillant: Struktur und Organisation des Krankenhausmanagements unter sich verändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Diplomica Verlag, 1998, S. 12–15. In der Folge übergaben viele kommunale Träger ihre Krankenhäuser vollständig an private Betreiber.Öffentliche Krankenhäuser: Die Grenzen der Privatisierung Deutsches Ärzteblatt, 2009; 106(19): A 924–6, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Bis dahin galt für Klinikaufwendungen nahezu ausschließlich das duale Finanzierungssystem: Die Kommunen und Länder bestimmten, wo Krankenhäuser gebaut wurden, und kamen dementsprechend auch für die Neubau- und Erneuerungskosten auf. Dagegen beglichen die Krankenkassen alle Betriebskosten der Krankenhäuser aus ihren regulären Beitragseinnahmen.Notopfer: Zahlen oder nicht - Millionen Versicherte sind verunsichert Die Welt vom 9. Dezember 1997, abgerufen am 2. Oktober 2021. Da die Profitentwicklung der privaten Klinikbetreiber nicht wie erhofft verlief, kam bald die Forderung nach einer monistischen Finanzierung auf. Bei diesem System sind die Krankenkassen die alleinigen Finanzierungsträger sämtlicher Kosten der Krankenhäuser.A. S. Müller-Baniswald: Warum die politische Staatsreform zur Neugliederung von Nöten ist. LIT Verlag, 2005, S. 264 f.
Grundsätzlich befürworteten die Krankenkassen das monistische Modell, allerdings nur unter der Voraussetzungen, dass sich der Staat weitgehend aus der Krankenhausverwaltung zurückziehe und die Planungs- sowie Vertragsgestaltung der Selbstverwaltung der Krankenkassen überlassen würde. Diese Forderung wurde jedoch niemals erfüllt: Krankenhausversorgung ist in Deutschland unverändert als ein meritorisches Gut definiert, in dem kapitalistische Marktgesetze zwar grundsätzlich möglich sind, vom Staat aber nur eingeschränkt zugelassen werden, um negative Folgen abzuwenden (z. B. regionale Unterversorgung).
Bestimmungen Zur Finanzierung von Renovierungskosten der damals rund 2300 bundesweiten Krankenhäuser verpflichtete das Kabinett Kohl die Krankenkassen mit dem am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen 2. GKV-Neuordnungsgesetz (GKVNOG 2 Art 17 § 2), eine Instandhaltungspauschale zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung wurde das sogenannte Krankenhaus-Notopfer, ein Sonderbeitrag für alle gesetzlich versicherten Krankenkassenmitglieder in Höhe von 20 DM jährlich, befristet für drei Jahre eingeführt.Zweites Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung buzer.de, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte der Sonderbeitrag jährlich rund 1 Milliarde DM für die Instandhaltungsmaßnahmen der Krankenhäuser kompensieren.Ariane Weber: Die Veränderung der Finanzierungsweisen medizinischer Leistungen, am Beispiel der Krankenhausfinanzierung seit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 bis zum GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000. Cuvillier Verlag, 2004, S. 135–149, S. 169. Die faktische Beitragserhöhung von jährlich 20 Mark zahlte das Mitglied der Krankenkasse allein, ein Arbeitgeberanteil war nicht vorgesehen. Damit wich die Erhebung dieses Sonderbeitrags von der in Deutschland bis dahin existierenden paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung erstmals ab. Bis Dezember 1997 forderten die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 44 der damals insgesamt 51 Millionen Kassenmitglieder (ohne mitversicherte Personen) auf, zunächst für das laufende Jahr den Sonderbeitrag an sie zu überweisen.
Privatversicherte und Beamte waren von der Erbringung des Notopfers ausgenommen. Auch die Bewohner von Bayern mussten den Sonderbeitrag nicht zahlen, weil Bayern als einziges Bundesland unverändert für die Klinikreparaturen aufkam. Ebenfalls ausgenommen waren Bundesbürger, die als Härtefall galten, zum Beispiel Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu 1708 Mark (West) beziehungsweise 1456 Mark (Ost) oder Versicherte, die nach § 61 des SGB V von Zuzahlungen befreit waren.Notopfer für Krankenhäuser: Schildbürgerstreich Deutsche Apothekerzeitung vom 23. November 1997, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Kritik Gegen die Neuordnungsgesetze hatte der Bundesrat mit seiner damaligen SPD-Mehrheit am 25. April 1997 sowie am 16. Mai 1997 Einspruch eingelegt, der jedoch vom Bundestag mit den Stimmen der Union und FDP am 12. Juni 1997 zurückgewiesen wurde.Deutschland-Chronik: 23. Juni 1997 Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 2. Oktober 2021. Dem folgten zahlreiche Klagen, Proteste und Unterschriftensammlungen gegen die Erhebung des Notopfers seitens verschiedener Interessenvertreter, Organisationen und Parteien. Nachdem unter anderem der Ärztekammerpräsident Ellis Huber sich öffentlich weigerte, persönlich das „Klinik-Notopfer“ zu zahlen, riefen Bündnis 90/Die Grünen zum Boykott auf.Boykott gegen Krankenhaus-Notopfer Taz vom 11. November 1997, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Bei den Krankenkassen stieß die Finanzierungsregelung ebenfalls auf massive Kritik. Sie brachten vor, dass die Übertragung der Finanzlast für Instandhaltungsinvestitionen auf die gesetzlichen Krankenkassen den elementaren Prinzipien der Daseinsvorsorge widerspreche. In verfassungsrechtlich zweifelhafter Weise würden zentrale Aufgaben des Staates auf die Krankenkassen verlagert und den Versicherten ein zusätzliches Notopfer zugemutet. Ferner kritisierten sogar Vertreter von Krankenhäusern, dass die Förderung unabhängig der Bausubstanz der Krankenhäuser und der Notwendigkeit zur Durchführung solcher Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip erfolgte. Explizit wiesen die Krankenkassen bereits im Vorwege wiederholt auf den immensen Verwaltungsaufwand hin, der ihrer Schätzung zufolge jeweils 20 Mark an Kosten nur für das Einziehen der 20 Mark nach sich ziehe.Krankenhaus-Notopfer: Versicherte müssen bald zahlen Deutsche Apothekerzeitung vom 24. August 1997, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Weil Privatversicherte, Beamte und gesetzlich Versicherte in Bayern das Notopfer zur Renovierung von Krankenhäusern nicht zahlen mussten, kündigte unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Verfassungsbeschwerde wegen Ungleichbehandlung an.Krankenhaus-Notopfer entspricht der Verfassung Der Spiegel vom 23. September 1999, abgerufen am 2. Oktober 2021. Die Vertreter des DGB empfahlen den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen zunächst, die 20 Mark „unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit zu zahlen und sich gegen diesen Zwangsbeitrag zu wehren“, indem sie bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen sollten.Widersprüchliche Empfehlungen zum Notopfer Taz vom 4. Dezember 1997, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Die Verbraucherzentralen vertraten dagegen die Ansicht, dass die Krankenkassen die falschen Ansprechpartner seien und sich der Protest an die Adresse der Bundesregierung richten sollte. So wäre ein Widerspruch nicht das korrekte Rechtsmittel gewesen, weil die Versicherten keinen Bescheid, sondern nur eine Rechnung über 20 Mark erhielten. Zudem gingen die Verbraucherschützer nicht davon aus, dass die Kassen große Energie in das Eintreiben fehlender Zahlungen stecken würden, da der Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zu dem stand, was hinterher dabei herauskommen sollte. Im Übrigen hätten die Kassen überhaupt kein Interesse an diesem Einzugsweg gehabt; dieser sei vielmehr rein politisch gewollt gewesen.Kassieren der Zusatzbeiträge bereitet Kassen Probleme Hamburger Abendblatt vom 28. Januar 2001, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Verschiedene Zeitungen und Nachrichtenmagazine gaben Tipps, wie praktisch jeder Versicherte die „Zwangsspende zur Instandsetzung der Kliniken“ umgehen könne.Vorerst muß keiner zahlen Focus Nr. 49 (1997), abgerufen am 2. Oktober 2021. Tatsächlich mussten die Krankenkassen späteren Schätzungen zufolge allein für Zahlungserinnerungen die Hälfte des im Jahr 1997 eingenommenen Notopfer-Geldes aufwenden.Bundesverfassungsgericht: „Krankenhausnotopfer“ bestätigt Der Tagesspiegel vom 27. März 2001, abgerufen am 2. Oktober 2021. Am Ende des Mahnverfahrens sollte nach Vorgabe des Gesetzgebers sogar der Vollstreckungsbescheid stehen. Auch in diesem Zusammenhang forderten Krankenkassenvertreter vehement die Abschaffung des Notopfers, denn ein gerichtliches Einfordern der 20 Mark hätte 101 Mark gekostet.Rot-Grün will Krankenkassen-Notopfer kippen Taz vom 10. Oktober 1998, abgerufen am 2. Oktober 2021.
Abschaffung Nach dem Regierungswechsel 1998 setzte das Kabinett Schröder das Krankenhaus-Notopfer, das für das Jahr 1997 nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand erhoben werden konnte und auf erhebliche Akzeptanzprobleme stieß, für die Jahre 1998 und 1999 aus. In Einzelfällen bereits erfolgte Zahlungen der 20 Mark für das Jahr 1998 wurden von den Krankenkassen zurückerstattet. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz – GKV-SolG (S. 15 und S. 21.) Bundestagsdrucksache 14/2414 vom 9. November 1998, abgerufen am 3. Oktober 2021.Kassen erstatten die Beiträge zurück Zollern-Alb-Kurier vom 6. Februar 1999, abgerufen am 3. Oktober 2021.
Für das Jahr 1997 gezahlte Beiträge wurden jedoch nicht zurückerstattet. Das heißt, die Krankenkassenmitglieder, die 1997 das Krankenhaus-Notopfer nicht gezahlt hatten, sparten faktisch 20 Mark, denn die Krankenkassen klagten den Rückstand nicht ein. Auch die neue rot-grüne Regierung sah keinen Bedarf, den Boykotteuren gesetzlich beizukommen.Der Ehrliche zahlt doppelt Taz vom 25. November 1998, abgerufen am 3. Oktober 2021. Offiziell wurde verkündet, dass eine Regelung über die Rückerstattung des gezahlten Krankenhaus-Notopfers für 1997 nicht möglich sei, „weil dadurch für die Krankenkassen ein sehr hoher Verwaltungsaufwand mit hohen Folgekosten entstünde.“ Trotz der massiven Proteste gegen die Zahlung des Krankenhaus-Notopfers hatte jeder zweite gesetzlich Krankenversicherte die 20 DM an seine Krankenkasse überwiesen.Jeder zweite gesetzlich Versicherte zahlte Krankenhaus-Notopfer Ärzteblatt 1998; 95(4), abgerufen am 3. Oktober 2021.