mini|Bundestagswahlergebnisse und Koalitionen in Bundesregierungen seit 1949
Mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland neu gewählt. Sie fand als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. Voraussetzung für diesen Termin war die gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vom 16. Dezember 2024, der nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 eine vorgezogene Neuwahl angekündigt hatte. Am 27. Dezember 2024 ordnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Deutschen Bundestages und den Termin für die Neuwahl an. Termin für die turnusmäßige Wahl wäre der 28. September 2025 gewesen.
Die Unionsparteien CDU und CSU mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz erhielten bei der Wahl mit zusammen 28,5 % die meisten Zweitstimmen, 4,4 Prozentpunkte mehr als das historisch schlechteste Ergebnis bei der vorherigen Wahl. Die AfD erhielt 20,8 % der Stimmen, einen doppelt so hohen Anteil wie bei der Bundestagswahl 2021. Die SPD um den Kanzlerkandidaten Scholz erhielt 16,4 % der Stimmen (minus 9,3 Prozentpunkte). Dies war ihr bis dato schlechtestes Ergebnis bei einer freien Parlamentswahl auf rein nationaler Ebene seit der Reichstagswahl 1887. Sie wurde nur drittstärkste Kraft. Auch Bündnis 90/Die Grünen verloren an Stimmen und landeten bei 11,6 %, dem zweitbesten Ergebnis der Parteigeschichte. Die FDP stürzte auf 4,3 % ab und schied zum zweiten Mal in ihrer Geschichte nach der Wahl 2013 aus dem Bundestag aus. Die Linke konnte ihren Stimmenanteil deutlich ausbauen und erreichte 8,8 % der Zweitstimmen. Das 2024 von ehemaligen Linken-Abgeordneten gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Wie bereits 2021 zog ein Abgeordneter des von der Sperrklausel ausgenommenen Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) in den Bundestag ein.
Da insgesamt 14 % der Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die nicht in den Bundestag einzogen, erhielten Union und SPD mit zusammen 44,9 % der Zweitstimmen 52 % der Sitze. Die noch im Bundestag vertretenen Parteien, die bisher Bundesregierungen bildeten (Union, SPD, Grüne), verfügen im Bundestag nach diesem Ergebnis nicht mehr über eine gemeinsame Zweidrittelmehrheit, die unter anderem für Grundgesetzänderungen erforderlich ist. Diese Koalition ist die kleinste Schwarz-rote Koalition seit der Gründung der Bundesrepublik 1949. Die Wahlbeteiligung war mit 82,5 % die höchste im wiedervereinigten Deutschland. Vor allem wegen der demographischen EntwicklungWeniger Wähler: Stimmberechtigte bei Bundestagswahl sinken im Vergleich zu 2021, n-tv, 4. Dezember 2024 ging die Zahl der Wahlberechtigten von 61,17 Millionen bei der Bundestagswahl 2021 um fast 700.000 auf 60,51 Millionen zurück.Bundestagswahl 2021: Erststimmen Prozente, bundeswahlleiterin.de, abgerufen am 25. Februar 2025Bundestagswahl 2025: Erststimmen Prozente, bundeswahlleiterin.de, abgerufen am 25. Februar 2025 Der Anteil der Briefwähler betrug 37,0 % (weniger als bei der Wahl 2021, die während der COVID-19-Pandemie stattfand).
Termin Der Wahltag zum Deutschen Bundestag wurde vom Bundespräsidenten festgelegt ( Bundeswahlgesetz); er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Landesregierungen. Nach des Grundgesetzes (GG) findet die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des bisherigen Bundestages statt. Da die konstituierende Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am 26. Oktober 2021 abgehalten wurde, sollte die nächste Wahl, die an einem Sonntag oder Feiertag durchzuführen ist ( Bundeswahlgesetz), grundsätzlich frühestens am 31. August und spätestens am 26. Oktober 2025 stattfinden. Am 24. Juli 2024 empfahl das Kabinett Scholz den 28. September 2025 als Termin. Der Bundespräsident folgte dieser Empfehlung und fertigte am 23. August 2024 die Anordnung über die Bundestagswahl aus.
Nach dem Bruch der regierenden Ampelkoalition am 6. November 2024 hatte Bundeskanzler Olaf Scholz eine Vertrauensfrage angekündigt und eine Neuwahl bis Ende März 2025 in Aussicht gestellt. Spricht bei einer Vertrauensfrage nicht eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler das Vertrauen aus, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand ließ erklären, die organisatorischen Vorbereitungen könnten ebenso kurzfristig getroffen werden wie bei regulären Wahlen und eine Neuwahl innerhalb weniger Wochen sei ohne Weiteres durchführbar. Sie wies Scholz aber darauf hin, dass durch die Weihnachtszeit der „sehr knappe“ Zeitraum von maximal 60 Tagen zwischen Parlamentsauflösung und Neuwahlen „maßgeblich verkürzt“ würde; für „die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl“ sei es jedoch „erforderlich, den Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können“.
Am 12. November 2024 einigten sich SPD und CDU/CSU darauf, den 23. Februar 2025 als Wahltermin vorzuschlagen. Der Bundeskanzler beantragte am 11. Dezember 2024 die Abstimmung im Bundestag über die Vertrauensfrage, welche am 16. Dezember 2024 tatsächlich scheiterte.
Entsprechend den erfolgten Absprachen mit den Fraktionen löste Bundespräsident Steinmeier am 27. Dezember 2024 den Bundestag auf, ordnete den 23. Februar 2025 als Termin für die vorgezogene Neuwahl an und hob dabei seine Anordnung für den ursprünglich vorgesehenen regulären Wahltermin (28. September 2025) auf. Die Bundesinnenministerin ordnete eine Verkürzung von im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen an.
Der 21. Deutsche Bundestag konstituierte sich am 25. März 2025. In der ersten Sitzung, die durch Alterspräsident Gregor Gysi eröffnet wurde, wählte das Parlament auf Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz Julia Klöckner zur Bundestagspräsidentin.
Wahlrecht
Erstmals kam das durch eine 2023 beschlossene Reform geänderte Zuteilungsverfahren zur Anwendung. Die Größe des Bundestags ist auf regulär 630 Abgeordnete festgeschrieben. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Den Bewerbern, die im Wahlkreis die meisten Erststimmen erzielen, ist nicht mehr in jedem Fall ein Sitz garantiert. Direktmandate werden zugeteilt, wenn sie durch einen entsprechenden Zweitstimmenanteil gedeckt sind (Zweitstimmendeckung); davon ausgenommen sind Direktmandate von Einzelbewerbern. Diese Änderung führte zu 23 Erststimmengewinnern ohne Zweitstimmendeckung.
Die Sperrklausel von 5 % (außer für Parteien nationaler Minderheiten) galt wie bisher. Die Grundmandatsklausel sollte laut Gesetz wegfallen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 30. Juli 2024 die Wahlrechtsänderung in diesem Punkt für verfassungswidrig. Als Übergangslösung ordnete das Gericht an, dass weiterhin Parteien an der Sitzverteilung teilnehmen, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erringen. Diese Grundmandatsklausel wirkte sich bei dieser Bundestagswahl allerdings nicht aus.
Ausgangslage
Vorherige Bundestagswahl
An der Bundestagswahl 2021 beteiligten sich 76,35 % der wahlberechtigten Deutschen.
Für CDU/CSU und SPD, auf die in den 1970er Jahren zusammen über 90 Prozent der Zweitstimmen entfielen, entschieden sich erstmals weniger als 50 Prozent der Wähler, während die vier anderen seit 2017 im Bundestag vertreten Parteien erneut in Summe über 40 Prozent erreichten.
Dabei wurde die SPD mit Rückgewinnen gegenüber dem Allzeittief von 2017 erstmals seit der Bundestagswahl 2002 wieder stärkste Kraft, jedoch mit 25,7 % auf deutlich niedrigerem Niveau als 1998 und 1972 mit über 40 %. Die Unionsparteien verzeichneten mit 24,1 % der Zweitstimmen ihr historisch schlechtestes Ergebnis.
Bündnis 90/Die Grünen gewannen 5,8 Prozentpunkte hinzu, erhielten mit 14,7 % der Zweitstimmen ihr historisch bestes Ergebnis, blieben jedoch hinter vorherigen Umfragen zurück. Die FDP erhielt mit einem geringen Zugewinn 11,4 %. Die Alternative für Deutschland (AfD) verlor 2,2 Prozentpunkte.
Die Linke dagegen verlor fast die Hälfte der Wähler, verpasste die Fünf-Prozent-Hürde und galt damit als ein weiterer Verlierer der Wahl; aufgrund dreier gewonnener Direktmandate, zwei davon in Berlin, zog die Partei durch die Grundmandatsklausel dennoch gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag ein. Dort stellte sie mehr als fünf Prozent der Abgeordneten, sodass sie bis zur Abspaltung des BSW drei Jahre lang als Bundestagsfraktion vertreten war. Alle sonstigen angetretenen Parteien verfehlten deutlich die Fünf-Prozent-Hürde, vier konnten dabei die für die Parteienfinanzierung relevante Schwelle von 0,5 % passieren. Der Südschleswigsche Wählerverband, als Partei der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde befreit, erreichte bundesweit 0,1 % der gültigen Stimmen (in Schleswig-Holstein 3,2 %) und zog damit erstmals seit der Bundestagswahl 1949 wieder mit einem Abgeordneten in den Bundestag ein. Zuletzt hatte der SSW bei der Bundestagswahl 1961 kandidiert.
Sitzverteilung im 20. Bundestag
Der 20. Deutsche Bundestag war mit 736 Sitzen bei seiner Konstituierung im Oktober 2021 der bisher größte Bundestag. Mit sechs Fraktionen und acht Parteien (ebenfalls bei Konstituierung) war er der fraktionsreichste Bundestag seit der Wahl 1953.
Die stärkste Fraktion stellte mit 206 Sitzen die SPD, die beiden Unionsparteien folgten mit 197 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 118 Sitzen, die FDP mit 92 Sitzen, die AfD besetzte 82 und Die Linke 39 Sitze. Fraktionslos waren der Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) sowie ein Abgeordneter, der nicht Teil der AfD-Fraktion wurde, später traten aus ihr fünf Abgeordnete aus. Mit dem Austritt von 10 Abgeordneten um Sahra Wagenknecht löste sich die Linksfraktion Ende 2023 auf und es entstanden Anfang 2024 zwei Gruppen (Die Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht).
Nach der Teilwiederholungswahl im Februar 2024 in Berlin verkleinerte sich der Bundestag durch eine niedrigere Wahlbeteiligung bei der Wiederholung um einen Sitz auf 735 Abgeordnete. Ein Sitz der FDP entfiel ersatzlos; drei Mandate wechselten zwischen Landeslisten von Parteien. Im April und Mai 2024 verkleinerte sich der Bundestag um weitere zwei Mandate der CSU, da die Mandate als unausgeglichene Überhangmandate nach § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG a. F. verfielen.
Regierungsbildung 2021
Nach der Wahl 2021 kam es zur Bildung einer Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages wurde am 7. Dezember 2021 unterzeichnet. Zum Bundeskanzler wurde am 8. Dezember 2021 Olaf Scholz (SPD) gewählt.
Koalitionsbruch und Regierungsumbildung
Am 6. November 2024 kam es zum Bruch der Ampelkoalition. Nach einem erneuten Streit um die Schuldenbremse bat Bundeskanzler Olaf Scholz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um die Entlassung des Finanzministers Christian Lindner (FDP). Daraufhin baten auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) um ihre Entlassung. Verkehrsminister Volker Wissing hingegen trat aus der FDP aus und blieb im Kabinett Scholz. Dieses regierte bis zum Amtsantritt des Kabinetts Merz am 6. Mai 2025 weiter.
Parteien und Kandidaten mini|hochkant|Stimmzettel zur Bundestagswahl im Wahlkreis 261 Esslingen