Der Koranvers 51 in Sure 5, genannt , wird von manchen als ein Haupthindernis für aufrichtige Beziehungen und Vertrauen zwischen Muslimen auf der einen und Juden und Christen auf der anderen Seite gesehen.Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 505. Nach der Einteilung von Theodor Nöldeke fällt der Vers in die medinische Phase der Koranoffenbarungen.
Die Auslegungen der klassischen und modernen Exegeten konzentrierten sich vor allem auf den Offenbarungsanlass für Herabsendung dieser Sure. Uneinigkeit besteht über die Frage, ob das Verbot, Juden oder Christen zu Auliyāʾ (‚Freunden‘/‚Helfern‘/‚Unterstützern‘/‚Beschützern‘/‚Vertrauten‘/‚Schutzherren‘/‚Führern‘) zu nehmen, allgemein gültig ist oder auf bestimmte Situationen beschränkt ist, da es im Koran mehrere Stellen gibt, in denen Angehörige der beiden Glaubensrichtungen als Ahl al-kitāb in einem positiven Kontext erwähnt werden.Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 505.Abualwafa Mohammed: Der Koran und seine Bedeutungsebenen für das Hier und Jetzt. Zeitgemäße theologisch-didaktische Annäherungen am Beispiel des Begriffs Dschihad. Springer VS, Wiesbaden, 2020. S. 202.Mehdi Bazargan: Und Jesus ist sein Prophet: Der Koran und die Christen. 2. Aufl. C.H. Beck, München, 2017. S. 72ff. Die medinischen Suren thematisieren zudem vor allem den Glauben sowie die häufigen Auseinandersetzungen in Kriegszeiten mit Gegnern und Wankelmütigen aus den eigenen Reihen.Bobzin: Der Koran. 2015, S. 28, 57.
Der Koran enthält zahlreiche Verse, die sich auf Christen beziehen. Diese Aussagen sind vielfältig und reichen von Anerkennung und Wertschätzung bis hin zu Kritik. Die Sichtweise variiert je nach Kontext und den spezifischen historischen Umständen, auf die sich die Verse beziehen. Hier sind einige zentrale Punkte:
Anerkennung und Respekt
1. Die Christen als „Leute der Schrift“
Der Koran bezeichnet Christen (wie auch Juden) als „Leute der Schrift“ (arabisch: Ahl al-Kitab), da sie heilige Bücher (z. B. die Tora oder das Evangelium (Indschīl) empfangen haben.
• Sura 3:64: „O Leute der Schrift, kommt zu einem Wort, das gleich ist zwischen uns und euch, dass wir Allah allein dienen.“
Dieser Vers ruft zu einem Dialog auf der Grundlage gemeinsamer Werte auf.
Der Offenbarungsanlass Offenbarungsanlässe (asbāb an-nuzūl, ‚Anlässe des Herabkommens‘) sind wichtige Bestandteile der Koranexegese. Bei einem Teil der Aussagen im Koran wird davon ausgegangen, dass diese als Antworten oder Reaktionen auf bestimmte Ereignisse herabgesandt wurden. Diese Anlässe zeigen den zeitlichen und örtlichen Rahmen auf und nennen die Personen, die beteiligt waren, um die Koranverse besser verstehen zu können.Ranja Ebrahim: Im Diskurs mit dem Qurʼān: Ein Handlungskonzept zum themenzentrierten Arbeiten anhand der Offenbarungsanlässe Springer VS, Wiesbaden, 2020. S. 132.
Abū Dschaʿfar Muhammad ibn Dscharīr at-Tabarī (839–923) schreibt in seinem Korankommentar Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān, dass sich die Exegeten bezüglich der Frage, wer mit dem Vers 5:51 gemeint sei und ob das in ihm formulierte Gebot alle Gläubigen treffe, uneinig seien. Insgesamt seien drei Meinungen von den muslimischen Exegeten überliefert: Einige Exegeten waren der Auffassung, dass damit ʿUbāda ibn as-Sāmit von den Chazradsch und ʿAbdallāh ibn Ubaiy gemeint seien. Sie überlieferten, dass ʿUbāda sich vom Bündnis mit den Juden losgesagt und Gott und seinem Gesandten zugewandt habe, ʿAbdallāh ibn Ubaiy dagegen an seinem Bündnis mit den Juden festgehalten habe, auch nachdem ihre Feindseligkeit gegenüber Gott und seinen Gesandten sichtbar geworden sei, da er sich vor Schicksalswendungen (dawāʾir) gefürchtet habe. Gott habe daraufhin verkündet, dass er einer von ihnen sei, wenn er sich ihnen zuwende und an seinem Bündnis mit ihnen festhalte. Nach diesen Überlieferungen ist der Vers nach der Schlacht von Badr (624) offenbart worden.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, Bd. VIII, S. 504. Andere Überlieferungen besagen, dass der Vers von Muslimen handelt, die nach der Schlacht von Uhud (625), die sie gegen die mekkanischen Polytheisten verloren, Zuflucht bei den Juden oder Christen suchten und zu ihrer Religion konvertieren wollten. Hauptvertreter dieser Auffassung ist as-Suddī, der berichtete, dass einige Muslime Angst vor einer Invasion der Ungläubigen hatten und sich deswegen den Juden und Christen anschließen wollten, was Gott ihnen daraufhin mit dem Vers verboten habe.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 506. Eine dritte Meinung sieht eine Beziehung zu Abū Lubāba ibn ʿAbd al-Mundhīr, der den Banū Quraiza nach der Grabenschlacht von 627 und der Belagerung durch Mohammed bei Verhandlungen enthüllte, dass sie getötet würden, wenn sie sich ergäben.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 506f. Nach at-Tabarī sind alle drei überlieferten Offenbarungsanlässe möglich. Er gibt aber zu bedenken, dass bei keiner dieser drei Aussagen die Berichterstattung einwandfrei ist. Seiner Meinung nach ist die Aussage allgemein gültig. Sicher sei, dass der Vers aufgrund eines Frevlers herabgesandt wurde, der sich aus Angst vor einer unglücklichen Schicksalswendung mit Juden oder Christen verbündet hat. Dieses Argument sieht er in dem nächsten Vers 52 bestätigt,aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 507. wo es nach der Übersetzung nach Bobzin heißt:
Vormoderne Auslegungen Einige der vormodernen Korankommentatoren gingen bei ihrer Interpretation des Verses 5:51 davon aus, dass damit ein generelles Verbot eines freundschaftlichen Verhältnisses zu Juden oder Christen gemeint sei.Pink: Sure 5 Vers 51. 2015. Im Folgenden werden die Auslegungen von at-Tabarī (gest. 923) und Fachr ad-Dīn ar-Rāzī (gest. 1209) vorgestellt. At-Tabarī wird häufig als Anfangspunkt der Koranexegese betrachtet, da er auch die Arbeit seiner Vorgänger in seinem umfassenden Korankommentar Ǧāmiʿ al-bayān ʿan taʾwīl āy al-qurʾān aufzeichnete, ordnete und kritisch bewertete. Er kommentiert nicht nur den Korantext und stellt das Auslegungsproblem vor, sondern zählt auch häufig die Überlieferungen, die im Hinblick auf den genannten Koranvers erzählt werden, mit ihren Gewährsleuten auf. Auf seine Überlieferungen stützen sich noch heute viele Exegeten. At-Tabarī geht in seinem Kommentar Vers für Vers durch, zitiert zunächst den Korantext und stellt das Auslegungsproblem vor. Er geht dann auf lexikalische Deutungen ein, zählt häufig die Überlieferungen ihren Gewährsleuten auf und fasst abschließend seine eigenen Gedanken zu dem Vers zusammen.Bobzin: Der Koran. 2015, S. 122.Johanna Pink: Sunnitischer Tafsīr in der modernen islamischen Welt. Akademische Traditionen, Popularisierung und nationalstaatliche Interessen. Brill, Leiden, 2010. S. 36f. Fachr ad-Dīn ar-Rāzī verfasste einen der umfangreichsten Korankommentare, der ‚Der große Kommentar‘ (at-Tafsīr al-kabīr) oder auch ‚Die Schlüssel des Geheimnisses‘ (Mafātīḥ al-ġaib) genannt wird.Bobzin: Der Koran. 2015, S. 124.
Die Auslegung at-Tabarīs Die Aussage baʿḍuhum auliyāʾu baʿḍin (‚Sie sind untereinander Freunde/Vertraute‘) meint nach at-Tabarī, dass manche Juden und auch Christen miteinander Verbündete gegen die Muslime sind. Wenn ein muslimischer Gläubiger einen Verbündeten unter den Juden oder Christen hab, so sei er ein Verbündeter gegen seine eigne Religion. Deswegen habe Gott befohlen, dass die Gläubigen nur untereinander Verbündete sein sollten und gegenüber den Juden und Christen Gegner, wie auch sie Gegner der Muslime seien.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 507f.
Mit der Aussage wa-man yatawallahum minkum fa-innahū minhum (‚Und wer von euch sie zu Vertrauten nimmt, der gehört fürwahr zu ihnen‘) meine Gott diejenigen, die den Christen und Juden folgen und ihnen beistehen gegen die Gläubigen. Dann sei er einer ihrer Religion und bekenne sich zu ihnen. Man könne sich nämlich nicht jemandem anschließen, ohne mit ihm, seiner Religionen und seinen Handlungen einverstanden zu sein. Wenn man dann mit ihm und seiner Religion einverstanden sei, übernehme auch sein Urteil und werde zum Feind dessen, was im Widerspruch dazu stehe, und empöre sich darüber.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 508. At-Tabarī sieht in der Aussage einen klaren Hinweis für die Richtigkeit seiner eigenen Lehrmeinung, der zufolge jeder, der eine Religion annimmt, so wie die Anhänger dieser Religion zu behandeln ist, ganz gleich, ob seine Konversion vor oder nach der Ankunft des Islams erfolgt ist, und umgekehrt für die Verkehrtheit der Lehrmeinung, der zufolge der Konvertit nur dann wie Juden und Christen behandelt werden soll, wenn er Israelit ist oder vor Herabsendung des Korans zu ihrer Religion konvertiert ist, während derjenige, der nach der Herabkunft des Korans zu ihrer Religion konvertiert ist und einer anderen Ethnie angehört, anders behandelt werden soll.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 508f.
Der letzte Teil inna Llāha lā yahdī l-qauma ẓ-ẓālimīna (‚Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht‘) bedeutet nach at-Tabarī, dass Gott denjenigen, die ein Bündnis mit den Juden und Christen eingehen, keinen Erfolg gegen die Gläubigen verleihe, weil derjenige, der das tue, Krieg gegen Gott, seinen Gesandten und gegen die Gläubigen führe.aṭ-Ṭabarī: Ǧāmiʿ al-bayān. 2001, S. 510.
Die Auslegung Fachr ad-Dīn ar-Rāzīs Fachr ad-Dīn ar-Rāzī führt bei seiner Auslegung des Verses ausschließlich den ersten Bericht zum Offenbarungsanlass an, demzufolge der Vers bezüglich des Verhaltens von ʿUbāda ibn as-Sāmit und ʿAbdallāh ibn Ubaiy herabgesandt wurde. Er schließt aus dem Vers, dass man bei den Juden und Christen nicht um Beistand bitten und ihnen keine Zuneigung zeigen dürfe.ar-Rāzī: at-Tafsīr al-kabīr. 1890, S. 425.
Zu der Phrase wa-man yatawallahum minkum fa-innahū minhum zitiert er Ibn ʿAbbās mit der Aussage, dass damit gemeint sei, dass die betreffende Person „wie sie“ (miṯlahum) sei. Es handele sich hier um eine grobe Ausdrucksweise (taġlīẓ) von Gott zur Betonung der Pflicht zur Abwendung vom religiösen Gegner (al-muḫālif fī d-dīn) ähnlich wie in Sure 2:249 „Und wer davon nicht kostet, gehört zu mir“.
Zu der Phrase inna Llāha lā yahdī l-qauma ẓ-ẓālimīna führt Fachr ad-Dīn ar-Rāzī einen Bericht an, wonach einst der Kalif ʿUmar ibn al-Chattāb seinen Abū Mūsā al-Aschʿarī tadelnd auf diesen Vers hingewiesen haben soll, als jener ihm davon berichtete, dass er einen christlichen Schreiber in seinen Diensten habe. Als Abū Mūsā antwortete: „Er hat seine Religion, und ich seine Schreibtätigkeit“, habe ʿUmar gesagt: „Ich ehre sie nicht, nachdem Gott sie gedemütigt hat. Ich mache sie nicht stark, nachdem Gott sie erniedrigt hat. Ich hole sie nicht in meine Nähe, nachdem Gott sie von sich entfernt hat.“ ʿUmar soll Abū Mūsā dann aufgefordert haben, auf die Dienste des christlichen Schreibers zu verzichten.ar-Rāzī: at-Tafsīr al-kabīr. 1890, S. 425f.
Die Exegese ar-Rāzīs ist eigentlich eher an die Tradition des tafsīr bi-r-raʾy (‚meinungsbasierte Koranexegese‘) angelehnt, trotzdem bezieht er sich stark auf die Ausführungen Tabarīs. Der Islamwissenschaftler Hakan Çoruh sieht den Grund dieser traditionellen Herangehensweise des eigentlich rationalistischen Exegeten in der großen Anzahl der Berichte zu den Überlieferungsanlässen dieses Verses.Çoruh: Friendship between Muslims and the People of the Book in the Qur'an with special reference to Q 5.51. 2012, S. 508.
Moderne Auslegungen