300px|Logo der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Karte 300px|zentriert Basisdaten Fläche: 70.547 km² Leitender Geistlicher: Landesbischof Christian Kopp Präsidentin der Synode: Annekathrin Preidel Leitung Landeskirchenamt: Nikolaus Blum Mitgliedschaften: VELKDEKDÖRKLutherischer Weltbund Kirchenkreise: 6 Dekanatsbezirke: 63 Kirchengemeinden: 1.530 Gemeindeglieder: 2.025.552 (31. Dezember 2024) Anteil derEv. in % der Bev.: 15,3 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.bayern-evangelisch.de/ Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).Anzahl der Gliedkirchen, abgerufen am 1. März 2010. Sie hat ihren Sitz in München und ist wie alle Landeskirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Kirche hat 2.025.552 Gemeindemitglieder (Stand Dezember 2024) in 1.530 Kirchengemeinden und ist damit nach der Landeskirche Hannovers und der Kirche im Rheinland nach ihrer Mitgliederzahl die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD und Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen Deutschlands (VELKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.
Offizielle Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist St. Lorenz in Nürnberg; dort finden die Einführungen neuer Landesbischöfe statt. Predigtstätte des Landesbischofs, wenn er sich in München aufhält, ist St. Matthäus am Sendlinger Tor in München. Nachdem St. Matthäus in München faktisch die Funktionen einer Bischofskirche übernommen hat, wird sie in halboffiziellen Dokumenten als Bischofskirche bezeichnet.
Insgesamt besitzt die Kirche knapp 7.000 Immobilien in ganz Bayern, davon etwa 2.000 Kirchen und Kapellen. Im Rahmen des Projektes „Immobiliensicherung“ wird der komplette Immobilienbestand derzeit überprüft. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Tutzing, die Augustana-Hochschule Neuendettelsau, die Evangelische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth.
Gebiet Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ entspricht fast dem des Freistaates Bayern. Eine Ausnahme stellt die Kirchengemeinde in Mönchsroth dar, zu deren Gebiet auch das baden-württembergische Stödtlen gehört. Auch die Kirchengemeinde Hirschegg im Vorarlberger Kleinwalsertal gehört zur ELKB.
Geschichte Bis zum Zweiten Weltkrieg mini|Bischofskirche St. Lorenz in Nürnberg Das Herzogtum Bayern blieb auch nach der Reformation römisch-katholisch. Als zwischen 1806 und 1810 das zum Königreich gewordene Bayern um zahlreiche Herrschaftsgebiete erweitert wurde, gab es fortan innerhalb des Landes auch viele evangelische Gebiete, vor allem waren Teile Frankens (Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) und einige Freie Reichsstädte (Nürnberg, Memmingen, Kempten, Weißenburg und Windsheim) evangelisch. Alle protestantischen (lutherische und reformierte) Gemeinden des Königreichs wurden daher 1806 zu einer Kirche vereinigt (Verwaltungsunion).
In den Gebieten „rechts des Rheins“, also im Hauptgebiet des Königreichs Bayern, wurde 1817 eine „Gesamtgemeinde“ unter einem staatlichen „Oberkonsistorium“ in München eingerichtet. Ab 1824 nannte sich die Protestantische Gesamtgemeinde in Bayern Protestantische Kirche.Martin Elze: Die Evangelisch-Lutherische Kirche. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I–III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 482–494 und 1305 f., hier: S. 487. Die lutherischen und reformierten Gemeinden blieben dabei ihrem bisherigen Bekenntnis treu. Demgegenüber gab es in der linksrheinischen Rheinpfalz, die ab 1816 zu Bayern gehörte, ab 1818 eine Bekenntnisunion, in der sich ehemals reformierte und lutherische Gemeinden auf eine gemeinsame Lehre und Praxis einigten. Diese pfälzische Unionskirche unterstand zunächst ebenfalls dem gesamtbayerischen Oberkonsistorium in München, von dem sie 1848 unabhängig wurde.
Für die reformierten Gemeinden rechts des Rheins wurde 1853 eine selbständige Synode und eine eigene Kirchenleitung (das „Moderamen“) eingerichtet. 1918 traten die reformierten Gemeinden formal aus der Landeskirche aus und wurden selbständig (Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern). Sie schloss sich später der Evangelisch-reformierten Kirche, die ihren Sitz in Leer (Ostfriesland) hat, an. Die Bayerische Landeskirche umfasste daher ab 1919 nur noch lutherische Gemeinden und wurde ab 1921 unter der Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins“ geführt. Nach dem 1920 erfolgten Beitritt des Freistaates Coburg zu Bayern schloss sich 1921 die „Evangelische Coburger Landeskirche“ an.
Früheres Oberhaupt der „Evangelischen Kirche in Bayern“ war der jeweilige König von Bayern als „summus episcopus“. Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, wurde von einem „Präsidenten“ geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg dankte der König in Bayern ab und es kam zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments. Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Präsident des Oberkonsistoriums. Dann erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt war forthin ein Kirchenpräsident, der seit 1933 den Titel „Landesbischof“ führt. Die Verwaltungsbehörde wurde in „Landeskirchenamt“ umbenannt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Rheinpfalz von Bayern abgetrennt wurde und zur Französischen Besatzungszone kam, erhielt die Landeskirche 1948 ihre heutige Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“.
Neue Kirchenverfassung 1972/1999 Am 1. Januar 1972 trat die Kirchenverfassung vom 10. September 1971 in Kraft, die neue Akzente vor allem in den Abschnitten über die Kirchengliedschaft, das Amt des Pfarrers im Verhältnis zu den anderen kirchlichen Mitarbeitern, den Dekanatsbezirk als eigenständige „mittlere Ebene“, die besonderen Arbeitsbereiche und Arbeitsformen und in der Beschreibung des Amtes des Landesbischofs setzte, im Übrigen aber eine behutsame Fortentwicklung der Verfassung von 1920 darstellte.
Eine umfassende Überprüfung der Verfassungsstrukturen in den 1990er Jahren führte zur Novelle der Kirchenverfassung vom 6. Dezember 1999, die mit Wirkung vom 1. Januar 2000 u. a. eine Neuordnung des kirchlichen Mitgliedschaftsrechts, die Ermöglichung des – seit 1993 bereits erprobungsweise zugelassenen – Laienvorsitzes im Kirchenvorstand, die Einführung der Amtsbezeichnung „Regionalbischof/Regionalbischöfin“ für die bisherigen Kreisdekane und die Einführung einer Amtszeitbegrenzung für den Landesbischof (einmalige Wahl für zwölf Jahre) und die weiteren Mitglieder des Landeskirchenrates (Wahl für zehn Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl) beinhaltete.
Theologische Haltungen 1997 hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Stellungnahme zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen veröffentlicht.Hexenverfolgung. Eine Stellungnahme aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Die Frauenordination sowie die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sind in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern möglich.
Leitung Die kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind die Landessynode, der Landessynodalausschuss, der Landeskirchenrat und der Landesbischof.
Landessynode und Landessynodalausschuss Das „Parlament“ der Landeskirche ist die Landessynode. Ihre Mitglieder, die Synodalen, werden durch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der einzelnen Gemeinden gewählt. Die Aufgaben der Synode sind denen politischer Parlamente vergleichbar, allerdings mit Gültigkeit auf die ELKB beschränkt.
Der Landessynodalausschuss nimmt die Aufgaben der Synode außerhalb ihrer zwei Tagungen im Jahr wahr. Ihm gehören das Präsidium der Synode und 12 weitere gewählte Synodale an. Die Präsidentin der Synode leitet auch den Landessynodalausschuss.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode beziehungsweise die Präsidentin der Synode.
Präsidenten und Präsidentinnen der Synode 1917–1920: Friedrich Veit 1920–1922: Wilhelm Freiherr von Pechmann 1923–1931: Philipp Bachmann 1931–1940: Robert Bracker 1946: Wilhelm Eichhorn 1947–1959: Hans Meinzolt 1960–1983: Karl Burckhart 1984–1990: Karl-Heinz Schwab 1990–2002: Dieter Haack 2002–2008: Heidi Schülke 2008–2014: Dorothea Deneke-Stoll 2014–: Annekathrin Preidel
Landeskirchenrat und Landesbischof mini|Matthäuskirche in München, Predigtstätte des Landesbischofs An der Spitze des Landeskirchenrates steht der Landesbischof (bis 1933 „Kirchenpräsident“), der alle zwölf Jahre von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit endet mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. Vorher kann ihn die Landessynode unter gewissen Voraussetzungen abberufen. Der Landeskirchenrat besteht aus dem Landesbischof und den Oberkirchenräten der ELKB.
Oberkonsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe 1818–1828: Carl August von Seckendorff, Oberkonsistorialpräsident 1828–1848: Karl Friedrich von Roth, Oberkonsistorialpräsident 1848–1852: Friedrich Christian von Arnold, Oberkonsistorialpräsident 1852–1879: Adolf von Harleß, Oberkonsistorialpräsident 1879–1882: Johann Matthias Meyer, Oberkonsistorialpräsident 1883–1897: Adolf von Stählin, Oberkonsistorialpräsident 1897–1909: Alexander von Schneider, Oberkonsistorialpräsident 1909–1917: Hermann Bezzel, Oberkonsistorialpräsident 1917–1933: Friedrich Veit, Kirchenpräsident (bis 1921 Oberkonsistorialpräsident) 1933–1955: Hans Meiser 1955–1975: Hermann Dietzfelbinger 1975–1994: Johannes Hanselmann 1994–1999: Hermann von Loewenich 1999–2011: Johannes Friedrich 2011–2023: Heinrich Bedford-Strohm 2023–: Christian Kopp
Verwaltung mini|hochkant=1.5|Kirchenkreise mit Dekanatsbezirken (Stand 2024; seither sind die drei südlichen Kirchenkreise zu einem einzigen zusammengeschlossen worden):
1 Altdorf, 2 Ansbach, 3 Aschaffenburg, 4 Augsburg, 5 Bad Berneck, 6 Bad Neustadt/Saale, 7 Bad Tölz, 8 Bad Windsheim, 9 Bamberg, 10 Bayreuth, 11 Castell, 12 Cham, 13 Coburg, 14 Dinkelsbühl, 15 Donauwörth, 16 Erlangen, 17 Feuchtwangen, 18 Forchheim (Sitz Muggendorf), 19 Freising, 20 Fürstenfeldbruck, 21 Fürth, 22 Gräfenberg, 23 Gunzenhausen, 24 Heidenheim, 25 Hersbruck, 26 Hof, 27 Ingolstadt, 28 Kempten, 29 Kitzingen, 30 Kronach-Ludwigsstadt (seit 2010), 31 Kulmbach, 32 Landshut, 33 Leutershausen, 34 Lohr a. Main, 35 Kronach-Ludwigsstadt (seit 2010), 36 Markt Einersheim, 37 Memmingen, 38 Michelau, 39 Münchberg, 40 München, 41 Naila, 42 Neumarkt, 43 Neustadt a.d.Aisch, 44 Neu-Ulm, 45 Nördlingen, 46 Nürnberg, 47 Oettingen, 48 Pappenheim, 49 Passau, 50 Pegnitz, 51 Regensburg, 52 Rosenheim, 53 Rothenburg o.d. Tauber, 54 Rügheim, 55 Schwabach, 56 Schweinfurt, 57 Selb, 58 Sulzbach-Rosenberg, 59 Thurnau, 60 Traunstein, 61 Uffenheim, 62 Wassertrüdingen, 63 Weiden, 64 Weilheim, 65 Weißenburg, 66 Windsbach, 67 Würzburg, 68 Wunsiedel
mini|Landeskirchenamt in München mini|hochkant|Eingang des Landeskirchlichen Archivs in Nürnberg Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenrats (LKR), also des ständigen Leitungsgremiums der Kirche („Regierung“ der Kirche), dem die Leiter der jeweiligen Abteilungen des Landeskirchenamtes München sowie die sechs Regionalbischöfe angehören. Die Mitglieder führen den Titel „Oberkirchenrat“. Dieses Kollegium tagt in der Regel einmal im Monat im Landeskirchenamt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: