Das Gerichtsamt Sayda war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Sayda.
Geschichte Nach dem Tod des Königs Friedrich August II. von Sachsen wurde unter dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Sayda unterstand dem Bezirksgericht Freiberg.
Der Sprengel des Gerichtsamt Sayda umfasste folgende Ortschaften:Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 274–275 Digitalisat Sayda (mit Heidengut) Brüderwiese Cämmerswalde Clausnitz (mit Neuclausnitz) Deutscheinsiedel Deutschgeorgenthal Deutschkatharinenberg Deutschneudorf Dittersbach Dittmannsdorf bei Sayda Dörnthal Dorfchemnitz (mit Neudörfel) Frauenbach Friedebach (mit Haingut) Hallbach Heidelbach (mit Glashütte) Heidelberg Heidersdorf (mit Mörtelgrund, Haingut, Eisenzeche und Folge) Hirschberg Hutha Kleinneuschönberg Neuhausen Neuwernsdorf Niederneuschönberg Niederseiffenbach (mit Lässigherd) Oberneuschönberg Oberseiffenbach (mit Oberlochmühle) Pfaffroda Pilsdorf Purschenstein (mit Zuckerhof) Rauschenbach (mit Schaarschuchhaus) Reukersdorf Schönfeld Seiffen Ullersdorf Voigtsdorf (Ober- und Nieder-) Wolfsgrund Zethau das Einsiedeler und Hirschberger Forstrevier Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter zum 15. Oktober 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamts Sayda wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 in die Amtshauptmannschaft Freiberg integriert, die in Sayda mit der Delegation Sayda (ab 1917 Zweigamt Sayda) eine Zweigstelle errichtete.Hans von Zezschwitz: Zur Geschichte des Zweigamts Sayda. In: Erzgebirgischer Generalanzeiger. Jubiläumsausgabe vom 1. Juli 1926, 14. Beilage, S. 1. Das Gerichtsamt war damit nur noch Gericht, die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt.
Das Gerichtsamt Sayda wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Sayda abgelöst.
Schriftliche Überlieferung Die Archivalien des Gerichtsamts Sayda werden als Bestand 13579 Gerichtsamt Sayda heute im Sächsischen Staatsarchiv – Staatsarchiv Leipzig verwaltet.Bestand 13579 Gerichtsamt Sayda im Staatsarchiv Leipzig
Gerichtsgebäude mini|Gerichtsgebäude Das Gerichtsamt nutzte das 1851 errichtete Gerichtsgebäude (Pfarrgasse 1). Der stattliche Bau steht auf Grund seiner Nutzungsgeschichte und großer ortshistorischer Bedeutung, im Kontext zur Kirche auch von städtebaulichem Wert, unter Denkmalschutz. Er wurde ab 1879 vom Amtsgericht und wird heute als Altenheim genutzt.
Richter Die Leiter des Gerichtsamts trugen den Titel Gerichtsamtmann. Dies waren:
1856–1860: Wilhelm Julius Fiedler 1860–1870: Rudolph Franz 1870–1875: Friedrich Weidauer 1875–1879: Martin Gustav Philipp
Siehe auch Gerichte im Königreich Sachsen Liste der Kulturdenkmale in Sayda
Einzelnachweise
Kategorie:Sayda Sayda Sayda Kategorie:Aufgelöst 1879