Als Einsatzhafen (auch E-hafen oder Einsatzplatz) wurden Militärflugplätze der Luftwaffe der Wehrmacht im Zeitraum von 1935 bis 1945 bezeichnet.
Beschreibung Bei einem Einsatzhafen handelte es sich um einen getarnten, unbesetzten Flugplatz. Ziel der Einrichtung dieser Einsatzplätze war, einen Aufmarsch zu entflechten und zu tarnen. Sie waren für den Einsatz von Sturzkampf-, Kampf- und Zerstörergeschwadern vorgesehen. mini|rechts|Einsatzhafen I. Ordnung Zellhausen, belegt mit Dornier Do 17Z des Kampfgeschwaders 3, 1940 Die Einsatzhäfen wurden nach Definition der Quartiermeistervorschriften aus dem Jahr 1938 (der L.Dv. g. 90/1) in die Kategorie Einsatzhäfen I. und II. Ordnung unterteilt.Der Einsatzhafen Merzhausen einsatzhafen-merzhausen.de
In Friedenszeiten sollten Startbahnen, sofern möglich, nicht errichtet werden, um die Einsatzhäfen zu tarnen. Zu Kriegszeiten dienten auf den Einsatzhäfen Holzbaracken als Unterkünfte bzw. als Versorgungsgebäude.Jürgen Zapf, op. cit., S. 14.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden einzelne Einsatzhäfen weiter ausgebaut und erreichten fast das Niveau eines Fliegerhorsts – mit dem Unterschied, dass sie nicht auf Dauer ausgelegt waren. Die Unterscheidung in Einsatzhäfen I. und II. Ordnung verschwand im Lauf des Kriegs, ab 1943 wurden in Karten nur noch allgemeine Flugplätze ausgewiesen.Jürgen Zapf, op. cit., S. 15.
Zur Abgrenzung gegenüber anderen Militärflugplätzen siehe die Einteilung der Militärflugplätze der Luftwaffe der Wehrmacht.
Kategorien Einsatzhäfen I. Ordnung Einsatzhäfen I. Ordnung waren durch diese Kriterien definiert:Deckname: „Schafsweide“ neunundzwanzigsechs.de a) Rollfeld mindestens 1000 × 1000 m, mit ZZ-klarer Peilschneise b) Gleisanschluss c) Straßenzuführung d) E-Hafen-Scheuer mit Gehöft (sog. Luftwaffengut, welches einen „Platzlandwirt“ beherbergen und Briefingräume und Fernsprecher aufweisen sollte), e) (unterirdisch angelegt:) 300.000 l Tankraum mit verlegten Feldtankleitungen und 27 Zapfstellen f) Licht-, Kraft- und Wasserversorgung g) Ausbau des Nachrichtennetzes h) Munitionsniederlagen
Einsatzhäfen II. Ordnung Einsatzhäfen, die eine dieser Bedingungen nicht erfüllten bzw. nicht erfüllen konnten, galten als Einsatzhäfen II. Ordnung.
Es sollte aber eine 1000 m lange und 500 m breite Rollbahn in Hauptwindrichtung sowie eine weitere Rollbahn im rechten Winkel dazu angelegt werden können.
Siehe auch Feldflugplatz Ausweichflugplatz Autobahn-Behelfsflugplatz
Literatur Karl Ries und Wolfgang Dierich: Fliegerhorste und Einsatzhäfen der Luftwaffe. Planskizzen 1935–1945, Motorbuch Verlag, 1996, ISBN 978-3-613-01486-2. Jürgen Zapf: Flugplätze der Luftwaffe : 1934–1945 ; und was davon übrig blieb ; Lexikon aller Flugplätze von A – Z ; [Gesamtverzeichnis]. Nickel, Zweibrücken 2010, ISBN 978-3-86619-054-2.
Einzelnachweise