Das Landschaftsschutzgebiet Im Dohrn bezeichnet einen Buchenhain im niedersächsischen Landkreis Stade auf dem Gebiet der Gemeinden Nottensdorf, Apensen und Bliedersdorf. Es ist insgesamt 48,8 ha groß.
Beschreibung Mit Verordnung vom 6. März 1939Amtsblatt der Regierung zu Stade Stück 10 vom 11. März 1939 wurde das Gebiet um die Megalithanlagen von Grundoldendorf als „altehrwürdige Stätte“ dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetz unterstellt. Zwischenzeitlich finden die und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und §§ 14 und 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010, Nds. GVBl. 2010, 104. Anwendung. Im Dohrn ist es verboten, insbesondere die Ruhe und den Frieden der vorgeschichtlichen Großsteingräber samt der gekennzeichneten Landschaftsbestandteile außerhalb des Buchenhains zu verändern, zu beschädigen oder zu beseitigen.
Das Wäldchen durfte seit August 2017 aus Sicherheitsgründen wegen der Gefahr von umstürzenden Bäumen nicht mehr betreten werden.Jörg Dammann: Buchen bergen Gefahren - Landkreis sperrt Zugang zu Grundoldendorfer Hünenbetten Kreiszeitung, 8. August 2017.Älter als die Pyramiden – Steingräber im Dohrenwald sollen bald wieder zugänglich sein. Landkreis Stade, 5. März 2025. Im August 2026 erfolgten Pflegemaßnahmen mit dem Fällen von Bäumen. Seitdem ist das Landschaftsschutzgebiet für die Öffentlichkeit wieder zugänglich.Apensen: 5.500 Jahre alte Großgräber wieder zugänglich. ARD Mediathek, 19. August 2026.
Galerie
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Stade
Weblinks Übersicht der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Stade Landkreis Stade. Weblinks zu Verordnungstext und Gebietskarte.
Einzelnachweise
Buxtehuder Geestrand ! Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Nottensdorf Kategorie:Bliedersdorf Kategorie:Apensen ImDohrn