Das Amtsgericht Brand (ab 1912: Amtsgericht Brand-Erbisdorf) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Brand-Erbisdorf.
Geschichte In Brand bestand bis 1879 das Gerichtsamt Brand als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Brand, geschaffen. Der Gerichtssprengel umfasste die Stadt Brand und benachbarte Landgemeinden: Brand, Berthelsdorf mit Goldberg, Erbisdorf mit Mönchenfrei, Niederfrei und Vereinigt Feld Gränitz, Großhartmannsdorf mit Zehntel und Lohsen, Großwaltersdorf mit Neuwaltersdorf, Helbigsdorf mit Teichhäusern, Kleinhartmannsdorf, Linda mit Neubau, St. Michaelis, Müdisdorf, Mulda, Niederlangenau, Oberlangenau mit Buschhäusern, Oberreichenbach, Randeck, Weigmannsdorf und das Frauensteiner und das Loßnitzer Forstrevier (anteilig).Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend vom 28. Juli 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1879, S. 283 f., Link zum Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) Das Amtsgericht Brand war eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Freiberg. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 19.030 Einwohner. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war damals eines der kleineren Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 422 online Mit der Vereinigung von Brand und Erbisdorf 1912 wurde das Gericht in Amtsgericht Brand-Erbisdorf umbenannt. Im Jahre 1944 wurde das Amtsgericht Brand-Erbisdorf aufgehoben und sein Sprengel dem des Amtsgerichtes Freiberg zugeordnet.Bestand 11040 Amtsgericht Brand-Erbisdorf im Staatsarchiv Leipzig
Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes der DDR von 1952 wurde 1952 das Kreisgericht Brand-Erbisdorf mit Zuständigkeit für den Kreis Brand-Erbisdorf im Bereich des Bezirksgerichts Chemnitz bzw. Karl-Marx-Stadt eingerichtet. Es bestand bis Jahresende 1992, als infolge des Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetzes vom 30. Juni 1992 das Amtsgericht Freiberg die Zuständigkeit für den Kreis Brand-Erbisdorf übernahm.
Gerichtsgebäude Das Gerichtsgebäude (Albertstraße 5) aus dem Jahr 1819 wurde als dreigeschossiger Massivbau mit Sandsteingewänden erbaut. Es wurde vorher vom Gerichtsamt genutzt. Es steht aufgrund der baugeschichtlichen, ortsgeschichtlichen und straßenbildprägenden Bedeutung unter Denkmalschutz.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Freistaates Sachsen Gerichte im Königreich Sachsen Liste der Kulturdenkmale in Brand-Erbisdorf
Einzelnachweise
Brand Kategorie:Brand-Erbisdorf Kategorie:Organisation (Landkreis Mittelsachsen) Kategorie:Geschichte (Landkreis Mittelsachsen) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1944