Das Gerichtsamt Döbeln war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Döbeln.
Geschichte Nach dem Tod des Königs Friedrich August II. von Sachsen wurde unter dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Döbeln unterstand dem Bezirksgericht Oschatz. Der Gerichtsbezirk war Bestandteil der Amtshauptmannschaft Döbeln innerhalb der Kreisdirektion Leipzig. Aufgelöst wurden das Justizamt Leisnig, das Stadtgericht Döbeln, das Königliche Gericht Döbeln, das Gericht des Hospitals St. Georgen vor Döbeln (ab 1840: Königliches Gericht St. Georgen vor Döbeln) und mehreren Patrimonialgerichte.
Der Sprengel des Gerichtsamt Döbeln umfasste folgende Ortschaften:Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 264 Digitalisat Döbeln Auterwitz Baderitz Beutig Bischofswiese Bormitz bei Döbeln Döschütz Dreißig Dürrweitzschen bei Mochau Ebersbach Forchheim Gadewitz Gärtitz Glaucha Gohris Goselitz Greußnig mit Neugreußnig Großbauchlitz Großsteinbach Hermsdorf mit Neuhäusel Höckendorf bei Technitz Jeßnitz Kattnitz Keuern Kleinbauchlitz Kleinmockritz Kobelsdorf Limmritz (Groß- und Klein-) Lüttewitz bei Zschaitz Lützschnitz Mannsdorf mit Neumannsdorf Masten Merschütz Miera Mischütz Mochau Mockritz Möbertitz Möckwitz Naußlitz Neudörfchen bei Döbeln (Neudorf) Niederranschütz Niedersteina Niederwutzschwitz Nöthschütz Noschkowitz Obergoseln Oberranschütz Obersteinbach Oberwutzschwitz Ostrau bei Jahna Ottewig Pommlitz bei Simselwitz Präbschütz Prüfern Redemitz Rittmitz Schallhausen Schlagwitz bei Rittmitz Schweta Simselwitz mit Schickenhäusern Sörmitz Stockhausen Strölla Technitz Trebanitz mit Münchshof Tronitz Wöllsdorf Zschäschütz Ziegra Zschackwitz Zschaitz Zschepplitz Zschörnewitz (Ober-, und Nieder-) Zunschwitz Zweinig
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter zum 15. Oktober 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamts Döbeln wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 in die Amtshauptmannschaft Döbeln innerhalb der Kreishauptmannschaft Leipzig mit Sitz in der Stadt Döbeln integriert. Das Gerichtsamt war damit nur noch Gericht, die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt.
Das Gerichtsamt Döbeln wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Döbeln abgelöst.
Schriftliche Überlieferung Die Archivalien des Gerichtsamts Döbeln werden als Bestand 20088 Gerichtsamt Döbeln heute im Sächsischen Staatsarchiv – Staatsarchiv Leipzig verwaltet.Bestand 20088 Gerichtsamt Döbeln im Staatsarchiv Leipzig
Gerichtsgebäude mini|Altes Amtshaus Als Gerichtsgebäude wurde das alte Amtshaus und benachbarte Gebäude genutzt. Dieses wurde vorher vom Justizamt Döbeln und danach (bis zum Neubau des Amtsgerichts um 1900) vom Amtsgericht Döbeln genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.
Richter Die Leiter des Gerichtsamts trugen den Titel Gerichtsamtmann. Dies waren:
1856–1870: Johann Heinrich Ferdinand Fleck (vorher Justitiar beim Kgl. Gericht Döbeln) 1870–1877: Rudolph Franz (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Sayda) 1878–1879: Julius Ferdinand Damm (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Meißen)
Siehe auch Gerichte im Königreich Sachsen Liste der Kulturdenkmale in Döbeln
Weblink Eintrag zum Gerichtsamt Döbeln im Digitalen historischen Ortsverzeichnis von Sachsen
Einzelnachweise
Kategorie:Döbeln Dobeln Dobeln Kategorie:Aufgelöst 1879