Der Begriff Schaltanlagenkartell, auch Kartell für gasisolierte Schaltanlagen, steht für verbotene Preis- und Gebietsabsprachen zwischen den Herstellern von gasisolierten Schaltanlagen.

Hintergrund Die Europäische Kommission führte seit 2004 Untersuchung durch. Sie verhängte im Januar 2007 gegen die Mitglieder des Kartells eine Gesamtgeldbuße von 750,7 Millionen Euro. Der Großteil hiervon musste Siemens bezahlten. Mit 396,5 Mio. Euro war es die bis dahin zweithöchste Strafe gegen ein Einzelunternehmen. Die Geldbußen von Siemens, Alstom und Areva wurden wegen ihrer führenden Rolle als Kartellsekretariat um 50 % heraufgesetzt. Wegen Wiederholungstäterschaft wurde auch die Geldbuße gegen ABB um 50 % erhöht. ABB hätte 215 Millionen zahlen müssen, blieb aber aufgrund der Kronzeugenregelung straffrei. Das Kartell soll laut Kommission von 1988 bis 2004 bestanden haben und soll Aufträge sowie Preise abgesprochen haben. +Mitglieder des SchaltanlagenkartellsBußgeldhttps://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_07_80UnternehmenLand396,60 Mio. €SiemensDeutschland22,00 Mio. €VA Technologie, 2005 von Siemens gekauft.Österreich65,00 Mio. €AlstomFrankreich56,60 Mio. €AREVAFrankreich8,10 Mio. €Schneider ElectricFrankreich0,00 Mio. €ABBSchweiz3,80 Mio. €Fuji ElectricJapan51,80 Mio. €HitachiJapan1,35 Mio. €Japan AE Power SystemsJapan118,60 Mio. €75,80 Mio. €MitsubishiJapan90,00 Mio. €56,80 Mio. €ToshibaJapan750,75 Mio. €674,75 Mio. €Gesamtbußgelder

Klage vor dem EuGH Das Gericht der Europäischen Union lehnte die Klage von Siemens 2011 ab. 2013 wurden die Strafen von Toshiba und Mitsubishi auf 56,8 Mio. € und 75,8 Mio. € gesenkt. Die Geldstrafen von Areva und Alstom wurden herabgesetzt.

Siehe auch

Wirtschaftskriminalität

Einzelnachweise

Kategorie:Wirtschaftskartell