Kontierung (von , „Rechnung“) ist in der Buchhaltung die Festlegung jeweils eines Kontos für die Sollbuchung und für die Habenbuchung zwecks Buchung eines Geschäftsvorfalls.
Allgemeines Für die Kontierung gibt es Arbeitsanweisungen in Form von Kontierungsrichtlinien, die für die Einheitlichkeit im Rechnungswesen sorgen sollen. Mit einer Kontierungstabelle steht oft ein Organisationsmittel für eine Kontierung zur Verfügung.Elmar Goldstein, Richtig kontieren von A-Z, 1997, S. 14 Zu berücksichtigen ist bei der Kontierung auch der Kontenrahmen.
Verfahren Die Vorkontierung mit Angabe der zur Buchung benötigten Konten erfolgt auf dem Buchungsbeleg durch eine Führungskraft in der Buchhaltung.Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 3, 1984, Sp. 2485 Hierdurch wird die spätere Durchführung der Buchung erleichtert. Die endgültige Kontierung erfolgt im Journal durch Eintragung anhand der durch Vorkontierung ausgezeichneten Belege.Horst Göbel, Journal, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 421
Controlling Um in Kostenrechnungssystemen die angefallenen Kosten und Erlöse differenzierten Auswertungen im Controlling zuzuordnen, werden primäre und sekundäre Buchungen kontiert. Ein Beleg (beispielsweise eine gebuchte Rechnung) kann hierbei je nach Verursachung auf Kostenstellen, Kostenträger, Aufträge, Bestellungen oder auf Marktsegmente der Kosten- und Leistungsrechnung kontiert werden. Eine verursachungsgerechte Kontierung von Belegen ist damit eine Grundvoraussetzung, um später im Rahmen der Informationssysteme Istkosten zu verfolgen bzw. Plan-Ist-Vergleiche durchzuführen.Wolfgang Kilger, Flexible Plankostenrechnung, 1977, S. 509
Literatur Elmar Goldstein, Kontieren und buchen, Haufe Verlag, 2008, ISBN 9783448088335
Einzelnachweise
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