Das Gerichtsamt Wurzen war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Wurzen.

Geschichte Nach dem Tod des Königs Friedrich August II. von Sachsen wurde unter dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750

Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Wurzen unterstand dem Bezirksgericht Leipzig. Der Gerichtsbezirk war Bestandteil der Amtshauptmannschaft Grimma innerhalb der Kreisdirektion Leipzig. Aufgelöst wurden das Königliche Landgericht Wurzen. Dieses war am 5. April 1841 eröffnet worden und hatte die Aufgaben des Justizamt Wurzen, des Stadtgerichtes Wurzen (1841), dem Domkapitelgerichtes zu Wurzen und 1848 bis 1856 der Patrimonialgerichte in der Umgebung (etwa 25 Rittergüter) übernommen.

Der Sprengel des Gerichtsamt Wurzen umfasste folgende Orte:Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 207 Digitalisat Wurzen Altenbach Bach Bennewitz Böhlitz Börln mit Neuvorwerk Bortewitz Burkartshain Canitz Collmen Dehnitz Deuben Dögnitz Dornreichenbach Falkenhain Frauwalde Großzschepa Grubnitz Heyda mit Gebäuden auf Mark Stolpen Hohburg Kapsdorf Kleinzschepa Körlitz Kornhain Knatewitz Kühnitzsch Kühren Leulitz Lossa Lübschütz Lüptitz Machern Meltewitz Müglenz Mühlbach Nemt Nepperwitz Nischwitz Obernitzschka Oelschütz Pausitz mit Sattelhof Plagwitz Poppitz Püchau Pyrna Röcknitz Roitzsch Schmölen mit Niederschmölen Streuben Thallwitz Thammenhain (Ober- und Nieder) Trebelshain Treben Unternitzschka Voigtshain Wasewitz Watzschwitz Zeititz Zschorna Zwochau mit den Drescherhäusern Mark Ottendorf Hohburger und Planitzer Forstreviere

Das Gerichtsamt Wermsdorf wurde zum 31. Dezember 1873 aufgehoben. Aus seinem Sprengel wurden Fremdiswalde, Sachsendorf und Wäldgen dem Gerichtsamt Wurzen zugeordnet.Bekanntmachung, die Aufhebung des Gerichtsamts Wermsdorf betreffend vom 8. November 1873, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1873, S. 549 ff., Digitalisat

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter zum 15. Oktober 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856

Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamts Wurzen wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 Amtshauptmannschaft Grimma innerhalb der Kreishauptmannschaft Leipzig mit Sitz in der Stadt Grimma integriert. Das Gerichtsamt war damit nur noch Gericht, die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt.

Das Gerichtsamt Wurzen wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Wurzen abgelöst.

Schriftliche Überlieferung Die Archivalien des Gerichtsamts Wurzen werden als Bestand 20112 Gerichtsamt Wurzen heute im Sächsischen Staatsarchiv – Staatsarchiv Leipzig verwaltet.Bestand 20102 20112 Gerichtsamt Wurzen im Staatsarchiv Leipzig

Gerichtsgebäude mini|Schloss Wurzen Des Gerichtsamtes Wurzen nutzte das Schloss Wurzen, das vor 1856 vom Stiftsamt Wurzen genutzt wurde. Das Schloss Wurzen wurde später vom Amtsgericht genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.

Richter Die Leiter des Gerichtsamts trugen den Titel Gerichtsamtmann. Dies waren:

1856–1875: Heinrich Johann Wilhelm Gottlob Nathusius (vorher Direktor des Kgl. Landgerichts Wurzen) 1876–1877: Carl Anton Bermann (vorher Gerichtsamtmann beim Gerichtsamt Penig)

Siehe auch Gerichte im Königreich Sachsen Liste der Kulturdenkmale in Wurzen (A–J) Weblink Eintrag zum Gerichtsamt Wurzen im Digitalen historischen Ortsverzeichnis von Sachsen

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Wurzen) Wurzen Wurzen Kategorie:Aufgelöst 1879