Das Appellationsgericht Budissin war von 1835 bis 1879 ein Mittelgericht im Königreich Sachsen mit Sitz in Bautzen (damals Budissin).
Geschichte Gründung Mit dem Gesetz, die höheren Justizbehörden und den Instanzenzug in Justizsachen betreffend vom 28. Januar 1835Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 62 ff. wurde die sächsischen Ober- und Mittelgerichte neu organisiert.
An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das neu gebildete Königliche Oberappellationsgericht Dresden. Darunter waren mehrere Appellationsgerichte angesiedelt. Deren Sprengel beschrieb die Ausführungsverordnung vom 28. März 1835.Ausführungsverordnung vom 28. März 1835, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, S. 213
Der Sprengel des Appellationsgerichtes Budissin umfasste die Oberlausitz und das Amt Stolpen. Ihm waren eine Vielzahl unterschiedlicher Gerichte nachgeordnet. Dies waren vor allem die Königlichen Justizämter sowie Königlichen Gerichte, die Magistratualische Gerichte (Stadrräte oder Stadtgerichte) und die Patrimonialgerichte.
Justizreform 1855 Mit dem Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1835, S. 144 ff wurden die Eingangsgerichte neu geordnet. Die Patrimonialgerichte wurden endgültig aufgelöst, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Die Details der Verwaltungsreform regelte das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 243 ff. Digitalisat
Eingangsgerichte waren nur die Gerichtsämter und Bezirksgerichte. Als mittlerer Instanz wurden vier Appellationsgerichte eingerichtet. Oberste Instanz war das Oberappellationsgericht Dresden.
Dem Appellationsgericht Budissin waren die vier Bezirksgerichte Zittau, Löbau, Budissin und Kamenz nachgeordnet. Diesen wiederum waren 17 Gerichtsämter nachgeordnet, die Bezirksgerichte selbst waren Gerichtsämter für die Stadt ihres Sitzes.
Auflösung 1879 wurde das Appellationsgericht Budissin aufgehoben und das Landgericht Bautzen an seiner Stelle eingerichtet.
Siehe auch Gerichte im Königreich Sachsen
Einzelnachweise
Kategorie:Historisches Gericht (Sachsen) Kategorie:Gericht (Bautzen) Kategorie:Gerichtsgründung 1835 Kategorie:Aufgelöst 1879