Das Hotterloch ist ein vom Landratsamt Ravensburg am 4. März 1968 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Ravensburg.

Lage Das Landschaftsschutzgebiet Hotterloch liegt am Güllenbach nördlich des Stadtteils Oberzell und südlich des Stadtteils Weststadt auf den Gemarkungen Taldorf, Schmalegg und Ravensburg. Es gehört zum Naturraum Bodenseebecken.

Landschaftscharakter Das Gebiet ist größtenteils mit naturnahem Buchenwald bewaldet. Nur bei Riesen im Gewann Bachesch befinden sich einige landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gebiet. Das Gebiet wird von den tobelartig eingeschnittenen Tälern des Güllenbachs und dessen Zufluss Auerbach geprägt. Die naturnah mäandrierenden Bäche werden von naturnahen Auwaldbeständen gesäumt. An den Talflanken befinden sich teils offene Molassewände, im Gewann Hottenloch befindet sich ein ca. 3 m hoher Wasserfall.

Zusammenhängende Schutzgebiete Der Güllenbach gehört zum FFH-Gebiet Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ravensburg

Weblinks

Karte des Schutzgebiets im Daten- und Kartendienst der LUBW

Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Ravensburg Kategorie:Schutzgebiet in Ravensburg Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1968