Der Begriff Moralität bezeichnet die charakterliche Eigenschaft einer Person oder eine Handlung mit einer moralischen Grundhaltung. Eine Handlung aus Moralität besitzt einen moralischen Wert. Moralität ist Ausdruck einer Lebensform, deren Denken, Urteilen und Handeln von Prinzipien der Moral ausgeht.

Zum Begriff Moralität ist der Wille und die Bereitschaft, moralischen Normen zu folgen.Zur Analyse des Begriffs der Moralität siehe Annemarie Pieper: Pragmatische und ethische Normenbegründung. Zum Defizit an ethischer Letztbegründung in zeitgenössischen Beiträgen zur Moralphilosophie, Alber, Freiburg/München 1979, insbesondere S. 20–25 und S. 34–35 Dies bedeutet, die Verbindlichkeit ethischer Normen anzuerkennen und zu verinnerlichen. Moralität ist eine Qualität von Werten und Normen, ein Muster, das sich in menschlichen Handlungen niederschlägt, ohne dass man jene begrifflich fassen kann (Qualia). In der Moralität kommt die Einstellung zur Moral zum Ausdruck. Der Sinn der Ethik und der Moral ist es, Moralität zu erzeugen. Moralität kann man niemandem verordnen, sondern sie wird in der Praxis durch Einübung (Erziehung, Bildung, Erfahrung) gewonnen. Zur Moralität gehört die Bereitschaft, Handlungen vor sich und anderen zu rechtfertigen. Aus Moralität können bestehende Sitten, Gebräuche und ganze Moralkodizes kritisiert und infrage gestellt werden, so dass neue Werte und Normen entstehen.

Die Grundnorm der Moralität war in der Antike bei Platon und Aristoteles sowie in der Folge bis in die frühe Neuzeit das Gute und das Streben nach einem guten und gelingendem Leben. Mit der Aufklärung wandelte sich das Verständnis der Grundnorm des menschlichen Handelns, indem immer mehr die Freiheit als Grundbedingung des Menschseins angesehen wurde. Moralität drückt sich nun in der Achtung der Würde des Menschen (Kant) bzw. der Anerkennung des Anderen (Fichte, Hegel) aus. Das natürliche Streben nach dem Guten bleibt als Voraussetzung der Moral erhalten. Die Einhegung dieses Strebens durch die Moral erfolgt nun nicht mehr vorrangig durch die Tugenden als Maßstab des Handelns, sondern durch das Denken eines Sollens, indem die praktische Vernunft das moralisch Richtige autonom feststellt. Moralität bleibt aber für das Menschsein im Menschen, für die Humanität, konstitutiv.

Moralität als Praxis ist Voraussetzung und Ziel der normativen Ethik. Diese bietet Kriterien, um über den Geltungsanspruch von Aussagen über die Moralität einer Handlung zu entscheiden.Annemarie Pieper: Pragmatische und ethische Normenbegründung. Zum Defizit an ethischer Letztbegründung in zeitgenössischen Beiträgen zur Moralphilosophie, Alber, Freiburg/München 1979, S. 214–218 Sie liefert insofern Ratschläge oder praktische Regeln für Einzelsituationen des Handelns, kann aber Moralität nicht herstellen. Die Bewertung des Einzelfalls bleibt der geschulten Urteilskraft vorbehalten, die ggf. durch einen Dialog oder einen Diskurs gestützt werden kann.

Immanuel Kant Für Immanuel Kant bestand Moralität darin, dass Handlungen dem Kategorischen Imperativ als dem obersten Prinzip der Moral folgen, insbesondere also die Menschenwürde achten. „Das Wesen der Dinge ändert sich durch ihre äußere Verhältnisse nicht, und was, ohne an das letztere zu denken, den absoluten Werth des Menschen allein ausmacht, darnach muß er auch, von wem es auch sei, selbst vom höchsten Wesen beurtheilt werden. Moralität ist also das Verhältniß der Handlungen zur Autonomie des Willens, das ist zur möglichen allgemeinen Gesetzgebung durch die Maximen desselben.“ (GMS )

Er unterschied zwischen Legalität und Moralität. Legalität bezeichnet eine Handlung, die gemäß bestehenden Gesetzen erlaubt ist. Hierzu zählte er auch moralische Pflichten. Moralität ist hingegen die Übereinstimmung der Handlungsmotivation mit den inneren Gesetzen, die der Mensch sich aufgrund seiner Autonomie selbst gibt und die er als moralisch richtig erkennt, eine Sache der Denkungsart (KU 05:294). Kant beschrieb dies mit Handlungen gemäß seiner Pflicht einerseits und Handlungen aus Pflicht andererseits. „Was können wir für einen Gebrauch von unserem Verstande machen selbst in Ansehung der Erfahrung, wenn wir uns nicht Zwecke vorsetzen? Die höchsten Zwecke aber sind die der Moralität, und diese kann uns nur reine Vernunft zu erkennen geben.“ Ob eine Handlung moralisch erlaubt ist, kann für Kant mithilfe des aus der reinen Vernunft abgeleiteten Kategorischen Imperativs – „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ (GMS ) – überprüft werden. Legalität ist Voraussetzung für Moralität. Moralität ist Ausdruck der moralischen Gesinnung. Während das Recht Handlungen, die dagegen verstoßen, mit Sanktionen belegt, kommt es in der Moral nach Kant auf eine Begründung der zugrunde liegenden Maximen an.

Moralität ist eine Folge vernünftigen Denkens, die sich aus der Freiheit und der damit verbundenen Autonomie ergibt (GMS ). Moralität ist im Menschen angelegt, kann aber durch Übung der Urteilskraft und Erziehung weiter entwickelt und verstärkt werden. „Die Maximen müssen aus dem Menschen selbst entstehen. Bei der moralischen Cultur soll man schon frühe den Kindern Begriffe beizubringen suchen von dem, was gut oder böse ist. Wenn man Moralität gründen will: so muß man nicht strafen. Moralität ist etwas so Heiliges und Erhabenes, daß man sie nicht so wegwerfen und mit Disciplin in einen Rang setzen darf. Die erste Bemühung bei der moralischen Erziehung ist, einen Charakter zu gründen. Der Charakter besteht in der Fertigkeit, nach Maximen zu handeln.“ (AA 09:481)Immanuel Kant: Über Pädagogik. Herausgegeben von D. Friedrich Theodor Rink (1803, nach früheren Vorlesungen Kants). Akademie Ausgabe, Band IX, S. 481 Moralität hat eine Person, wenn sie die Grundsätze der Moral (den Kategorischen Imperativ und die Tugenden gemäß der Metaphysik der Sitten) als Leitlinie für ihre Maximen angenommen hat und danach handelt.

Für Immanuel Kant war Moralität ein Ideal, das vollständig noch lange nicht erreicht ist und dessen wir uns noch nicht einmal vollständig bewusst sein können. „Die eigentliche Moralität der Handlungen (Verdienst und Schuld) bleibt uns daher, selbst die unseres eigenen Verhaltens, gänzlich verborgen. Unsere Zurechnungen können nur auf den empirischen Charakter bezogen werden. Wie viel aber davon reine Wirkung der Freiheit, wie viel der bloßen Natur und dem unverschuldeten Fehler des Temperaments oder dessen glücklicher Beschaffenheit ( merito fortunae ) zuzuschreiben sei, kann niemand ergründen und daher auch nicht nach völliger Gerechtigkeit richten.“ (KrV B 03:373 FN) Pessimistisch stellt er fest: „Wir sind im hohen Grade durch Kunst und Wissenschaft cultivirt. Wir sind civilisirt bis zum Überlästigen zu allerlei gesellschaftlicher Artigkeit und Anständigkeit. Aber uns für schon moralisirt zu halten, daran fehlt noch sehr viel. Denn die Idee der Moralität gehört noch zur Cultur; der Gebrauch dieser Idee aber, welcher nur auf das Sittenähnliche in der Ehrliebe und der äußeren Anständigkeit hinausläuft, macht blos die Civilisirung aus. […] Alles Gute aber, das nicht auf moralisch=gute Gesinnung gepfropft ist, ist nichts als lauter Schein und schimmerndes Elend. In diesem Zustande wird wohl das menschliche Geschlecht verbleiben, bis es sich auf die Art, wie ich gesagt habe, aus dem chaotischen Zustande seiner Staatsverhältnisse herausgearbeitet haben wird.“Immanuel Kant: Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, AA 08:026

Georg Wilhelm Friedrich Hegel Georg Wilhelm Friedrich Hegel entwickelte in seiner Rechtsphilosophie ein System in drei dialektischen Schritten, einem „Stufengang“, vom Recht über die Moralität zur Sittlichkeit.

Unter Recht versteht Hegel „das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht.“ (§ 4)Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820), § 4, HW 7, S. 45, hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Suhrkamp 2004; Hegels Rechtsphilosophie wird als Lehrbuch üblich zitiert nach den jeweiligen Paragraphen. Diese Zitationsweise ist insbesondere unabhängig von den verschiedenen Ausgaben der Grundlinien der Philosophie des Rechts. Im Recht sind bestehende gesellschaftliche Normen dokumentiert. In Bezug auf das Recht stellte Hegel einen Imperativ auf „sei eine Person und respektiere die anderen als Person“ (§ 36), der dem kantischen Rechtsimperativ „handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne“ (MS RL 06:231) inhaltlich weitgehend entspricht. Im Konzept und der Begründung des Rechts gibt es aber Unterschiede. Eine Person „verhält sich zu einer vorgegebenen Natur, welcher hiermit die Persönlichkeit des Willens als ein Subjektives gegenübersteht.“ (§ 39) Das Recht wird als Dasein von Freiheit bestimmt, in dem der Einzelne zur Freiheit kommt und als „Person“ rechtsfähig wird und im Recht, seinen Willen „in jede Sache zu legen“, über Sachen als „Besitz, welcher Eigentum ist“, sich zu anderen als Personen verhält.Joachim Ritter: Moralität und Sittlichkeit. Zu Hegels Auseinandersetzung mit der kantischen Ethik, in: Friedrich Kaulbach, Joachim Ritter (Hrsg.): Kritik und Metaphysik. Studien. Heinz Heimsoeth zum achtzigsten Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1986, S. 331–351, hier S. 331 Im Recht kommt es nicht auf das besondere Interesse und den Willen des Einzelnen an (§ 37). Das vorhandene Recht ist Ausdruck des objektiven Geistes.

Die Sphäre des Moralischen ist hingegen bestimmt durch die subjektive Sicht der einzelnen Person auf das richtige Verhalten. Moralität ist „die Summe der das Individuum auszeichnenden moralischen Einstellungen“.Rolf-Peter Horstmann: Kant und der ‚Standpunkt der Sittlichkeit‘. Zur Destruktion der kantischen Philosophie durch Hegel, in: Revue Internationale de Philosophie, 53 (1999), S. 567–582, hier S. 575 Hegel schrieb in seinem NaturrechtsaufsatzGeorg Wilhelm Friedrich Hegel: Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie und sein Verhältnis zu den positiven Rechtswissenschaften, in: Gesammelte Werke hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Suhrkamp 2004, Band 4: Nürnberger und Heidelberger Schriften 1808–1817, S. 503: „Wir bemerken hier auch eine Andeutung der Sprache, die sonst verworfen, aus dem Vorherigen vollkommen gerechtfertigt wird, daß es nämlich in der Natur der absoluten Sittlichkeit ist, ein Allgemeines oder Sitten zu sein ; daß also das griechische Wort, welches Sittlichkeit bezeichnet, und das deutsche diese ihre Natur vortrefflich ausdrücken; daß aber die neuern Systeme der Sittlichkeit, da sie ein Fürsichsein und die Einzelheit zum Prinzip machen, nicht ermangeln können, diesen Worten ihre Beziehung auszustellen ; und diese innere Andeutung sich so mächtig erweist, daß jene Systeme, um ihre Sache zu bezeichnen, jene Worte nicht dazu mißbrauchen konnten, sondern das Wort Moralität annahmen, das zwar nach seinem Ursprung gleichfalls dahin deutet, aber weil es mehr ein erst gemachtes Wort ist, nicht so unmittelbar seiner schlechtem Bedeutung widersträubt“.