Andreas Friedrich Thiele (* 13. Januar 1814 in Berlin; † 2. Mai 1875 ebendort), in Publikationen nur unter abgekürzten Vornamen als A. F. Thiele bekannt,Erstmals nennt die ausgeschriebenen Vornamen der Kommentar zum Bericht über die Verhandlungen über den allgemeinen deutschen Buchdruckertarif. In: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik. Abteilung 1: Von der Reichsgründungszeit bis zur kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881). Band 4: Arbeiterrecht, bearb. v. Wolfgang Ayaß, Karl-Heinz Nickel und Heidi Winter, unter Mitarbeit vom Marek Czapliński und Elmar Roeder. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1997, S. 393, Anm. 3. war ein deutscher Jurist, Redakteur, Verleger, Druckereibesitzer und Theateragent.
Leben Thiele war der Sohn des Andreas Friedrich Thiele (* 19. April 1777 in Ketzin; † 30. April 1828 in Berlin) und der Johanna Friederike Juliane, geb. Lichterfeldt (* 12. Oktober 1779 in Altlandsberg; † 3. Februar 1856 in Berlin).
Über seine Jugend und seinen Werdegang ist wenig bekannt. Möglicherweise begann er nach dem Schulbesuch mit einer juristischen Ausbildung, die er jedoch erst am 27. Juli 1857 mit der Promotion abschloss. Seine Doktorarbeit behandelte das preußische Erbrecht.Gesamtverzeichnis des deutschsprachigen Schrifttums (GV). 1700–1913. Bearbeitet unter Leitung von Hilmar Schmuck und Willy Gorzny. Bibliographische und redaktionelle Beratung: Hans Popst und Rainer Schöller. Band 145 (Thau–Tid). K. G. Saur, München / New York / London / Paris 1985, S. 163.
Von den 1830ern bis in die 1850er Jahre war Andreas Friedrich Thiele als Gerichts-Aktuar (Protokollant) beim Berliner Stadtgericht beschäftigt. In dieser Eigenschaft wohnte er Verhören bei, die im Zusammenhang mit den über zwei Jahrzehnte währenden Ermittlungen gegen eine kriminelle Bande im Großherzogtum Posen standen. In der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 1832 wurden rund 500 Personen überwiegend jüdischer Herkunft verhaftet und in Berlin wegen Diebstahls, Hehlerei, Meineids (bis auf eine Ausnahme nur von Christen begangen)A. F. Thiele: Die jüdischen Gauner in Deutschland, ihre Taktik, ihre Eigenthümlichkeiten und ihre Sprache, nebst ausführlichen Nachrichten über die in Deutschland und an dessen Grenzen sich aufhaltenden berüchtigten jüdischen Gauner. Band 1. Selbstverlag, Berlin 1842, S. 50 (digitale-sammlungen.de). und weiterer Delikte angeklagt. Ein Großteil der Beschuldigten soll geständig gewesen sein. Die gestohlenen Geldbeträge, soweit sie sich erfassen ließen, summierten sich zu ca. 210 000 Reichstalern, die Zahl der Geschädigten belief sich auf 46 öffentliche Kassen und 420 Privatpersonen.Das Gaunerwesen in Deutschland. (Fortsetzung aus Nr. 73.) In: Blätter für literarische Unterhaltung Nr. 74, 15. März 1843, S. 233 (anno.onb.ac.at).
Prozessdokumentation Das Aktenmaterial von über 2000 Bänden bearbeitete Thiele, der dabei vom preußischen Justiz- und Innenministerium unterstützt wurde, zu einer zweibändigen Dokumentation, die zunächst nur für den Polizeigebrauch angelegt war. Deren erster Band beginnt mit einer Definition des Begriffs „jüdische Gauner“, was der Verfasser ausdrücklich nicht als religiös-ethnologische Zuschreibung verstanden wissen will. Er zählte vielmehr „auch solche professionirte christliche Spitzbuben“ dazu, „die mit jenen in Verbindung stehen, gemeinsam mit ihnen Verbrechen vollführen und dadurch, was ihren Charakter, ihre Gesellschaftssprache, ihre Gewohnheiten und ihre Diebstahlsmaximen betrifft, gewissermaßen einen jüdischen Anstrich gewinnen“.A. F. Thiele: Die jüdischen Gauner in Deutschland, ihre Taktik, ihre Eigenthümlichkeiten und ihre Sprache, nebst ausführlichen Nachrichten über die in Deutschland und an dessen Grenzen sich aufhaltenden berüchtigten jüdischen Gauner. Band 1. Selbstverlag, Berlin 1842, S. 10 (digitale-sammlungen.de). Es folgte die detaillierte Schilderung der Ermittlungen gegen Moses Lewin Löwenthal, der als Informant weitere Beteiligte denunziert haben soll. Die Erörterung von „Taktik und Eigenthümlichkeiten“ entfaltet eine pauschalisierende, antisemitisch grundierte Darstellung des sogenannten „jüdischen Gaunertums“. Ein bis heute viel beachtetes Kapitel erörtert die Die jüdische Gauner- oder Kochemer-Sprache mit teils wertvollen Sprachbelegen für Wendungen und Begriffe des Rotwelschen, Jiddischen und der jenischen Sprache. Der zweite Band enthielt eine Darstellung der Bandenkriminalität im Elsass sowie in zwei Abteilungen Biographien einzelner Beteiligter. Obwohl dieser Teil als genealogisches Informationsmittel nützlich ist, enthält er manche mit anderen Quellen unvereinbare Aussagen, wie das Beispiel des Kaufmanns Löser Ball aus Luckau zeigt.Sylvia Kolley: Luckauer Juden – Versuch einer Spurensuche. Jüdische Bevölkerung im Landkreis Luckau vom 19.–Anfang 20. Jahrhundert, Teil 3 (luckauer-juden.de).
Das im Selbstverlag erschienene Werk konnte für anderthalb Reichstaler ausschließlich durch den Autor bezogen werden und durfte nicht in Leihbibliotheken ausliegen. Doch wurde der Ankauf durch Obergerichte und andere Behörden von den Ministerien des Innern, der Justiz und der Polizei empfohlen.Allgemeiner Anzeiger für die preußischen Staaten. In: Allgemeine Preußische Staats-Zeitung Nr. 165, 16. Juni 1842, S. 716 (digitale-sammlungen.de). Vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. erhielt Thiele am 25. Oktober 1841 eine goldene Medaille als Anerkennung.Literarische Anzeige. In: Allgemeiner Polizei-Anzeiger, 1842, Band 14, Nr. 8, Beilage, S. 40 (digitale-sammlungen.de). Auch der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ehrte ihn am 15. Februar 1842 mit einer Goldmünze.Hilarius Bankberger (d. i. Franz Perrot): Die Juden im deutschen Staats- und Volksleben. Separat-Abdruck aus der „Deutschen Reichs-Post“, Verlag der Deutschen Reichs-Post, Frankfurt am Main 1879, S. 105 (digitale-sammlungen.de). Für Polizeibehörden galt das Buch als „schätzbarer Beitrag“, weil „die Sicherheitsbeamten im Hinblick auf die in dem Werke offen dargelegte Gemeinschädlichkeit der umherziehenden sogenannten Handelsjuden eine regere Wachsamkeit bethätigen werden“.Die jüdischen Gauner. In: Allgemeiner Polizei-Anzeiger, 1841, Band 13, Nr. 42, Beilage, S. 213 (bsb-muenchen.de).
Doch stieß das Werk auch auf Widerspruch, da Thiele nicht nur aus Gerichtsakten, sondern auch aus Zeitungen und dubiosen mündlichen Quellen zitierte; „oft sind seine Quellen nichts als hingeworfene Aeußerungen solcher Personen, die er als die allerlügenhaftesten und unzuverlässigsten Menschen darstellt“, konstatierte ein Rezensent, weshalb sich „eine nicht unbedeutende Zahl durchaus vorwurfsfreier Leute unter die Diebe und Betrüger gestellt“ sähen, einschließlich ihrer Kinder, da die Nachkommenschaft der Genannten mit aufgelistet wurde. Der polizeiliche Nutzen der zehn bis fünfzehn Jahre alten Notizen und Personenbeschreibungen sei gering.Justiz- und Polizeigegenstände. In: Allgemeiner Anzeiger und Deutsche National-Zeitung Nr. 126, 13. Mai 1845, Sp. 1710–1713 (digitale-sammlungen.de). Auch in der Allgemeinen Zeitung des Judentums wurden Kritik an der tendenziösen und teilweise plagiatorischen Nutzung jüdischer Schriften sowie Zweifel an der Kompetenz des Autors geäußert. „Wesentlich durch diese ungehörige Häufung von jüdisch-deutschen Bezeichnungen aus dem jüdischen Leben und durch ihre gewaltsame Hinüberziehung in die Gaunersprache hat Thiele diese mit dem Jüdisch-Deutschen identificirt, den Charakter und Zweck beider Ausdrucksformen verwirrt und leider auch die sittliche Geltung des Judenthums stark und übel afficirt.“Der jüdisch-deutsche Dialect vom culturhistorischen Standpunkte. In: Allgemeine Zeitung des Judenthums Jg. 27, Nr. 2, 6. Januar 1863, S. 18 (bsb-muenchen.de).
Allerdings wollte Thiele in erster Linie einen Beitrag zur Kriminalistik, eine Handreichung für die praktische Polizeiarbeit leisten und wies den Vorwurf der Judenfeindlichkeit zurück: „Warum soll ich dem Judenthum feindlich sein? Weil ich ein Christ bin? […] Oder weil meine amtliche Stellung mich viele Juden von moralisch schlechter Seite kennen lehrte? Ich habe noch weit mehr ebenso moralisch schlechte Christen gefunden und müßte dann aus demselben Grunde auch den Christen feindlich sein. […] Alles, worauf ich hinaus will, betrifft nur eine, jedem rechtlichen Staatseinwohner, er mag Christ oder Jude sein, gleich gefährliche Classe von Verbrechern, und die durch sie beunruhigte öffentliche Sicherheit.“A. F. Thiele: Die jüdischen Gauner in Deutschland, ihre Taktik, ihre Eigenthümlichkeiten und ihre Sprache, nebst ausführlichen Nachrichten über die in Deutschland und an dessen Grenzen sich aufhaltenden berüchtigten jüdischen Gauner. Band 2, Berlin 1843, S. 45 ff.; (hdl:2027/mdp.39015070876027). Sein Werk zielt nicht auf die Verunglimpfung der Juden ab wie die 1881 erschienene Hetzschrift Juda’s Ahnen-Saal, die in eindeutig antisemitischer Programmatik daran anzuknüpfen vorgab.Juda’s Ahnen-Saal oder: Die jüdischen Gauner in Deutschland, nach den amtlichen Ermittlungen des ehemaligen Kriminal-Aktuars Thiele. Ruppel, Berlin 1881.
Der Publicist 1845 gründete Thiele die erste volkstümliche juristische Zeitschrift in Deutschland. Neben der Darstellung von Fällen und Statistiken widmete sich Thiele vorwiegend dem Prozessrecht und forderte die Öffentlichkeit und Transparenz der Gerichtsverfahren.Mannigfaltigkeiten. Hannover, 26. April. In: Didaskalia, Nr. 123, 6. Mai 1846 (digitale-sammlungen.de). Der Jurist Joachim Rückert bezeichnet die Zeitschrift als „Langläufer“ und damit „echte Ausnahme“ unter den wenigen einschlägigen Journalen.Joachim Rückert: Zur Charakteristik führender juristischer Periodika im 19. Jahrhundert in Deutschland. In: Juridica International 17 (2010), S. 24 (Digitalisat (PDF; 0,4 MB) ).
Vom ersten bis zum 29. Jahrgang (1874) gab Thiele neben vielen anderen Aktivitäten die Wochenzeitschrift Der Publicist heraus. Die Zeitschrift erschien anfangs mit wechselnden Untertiteln, die auch die politische Entwicklung vom Vormärz bis zur Reaktionsära widerspiegeln, und bei unterschiedlichen Verlagen: 1. und 2. Jg. (1845–1846) Liebmann, Berlin: Eine Zeitschrift zur Besprechung criminalistischer und administrativer Gegenstände, gesellschaftlicher und bürgerlicher Verhältnisse. 3. bis 5. Jg. (1847–1849) Springer, Berlin: Eine Zeitschrift zur Besprechung gerichtlicher und polizeilicher Gegenstände, gesellschaftlicher und bürgerlicher Verhältnisse in Beziehung auf jene Gegenstände. 6. Jg. (1851, Juli–Dezember) C. Schultze’s Buchdruckerei, Berlin: Eine Zeitung für öffentliches Recht und Gerichtsverfahren und für sociale Interessen. 7. und 8. Jg. (1852–1853), Weidle, Berlin: Eine Zeitung für Freiheit und Gesetz, für öffentliches Recht und Gerichtsverfahren. 9.–16. Jg. (1854–1861), Nöhring, Berlin: Zeitung für Recht und Gerichtsverfahren.
Nach 1848 berichtete das Blatt detailliert über die strafrechtliche Verfolgung revolutionärer Demokraten. Rüdiger Hachtmann hält es daher für eine „linksliberale Zeitschrift, deren Bedeutung für die politische (Willens-)Bildung der Berliner Bevölkerung […] gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann“, und stellt fest: „Allein die ausführliche und sachliche Berichterstattung des ‚Publicisten‘ über politische Prozesse […] trug wesentlich dazu bei, daß die demokratische und linksliberale Bewegung auch in der Ära Manteuffel trotz faktischem Vereins- und Versammlungsverbot in der Berliner Öffentlichkeit präsent blieb.“Rüdiger Hachtmann: Adolph Streckfuß (1823–1895). Ein Demokrat im Visier preußischer Terrorismusfahnder. In: Walter Schmidt (Hrsg.): Akteure eines Umbruchs. Männer und Frauen der Revolution von 1848/49. Band 3. Fides, Berlin 2009, S. 660, Anm. 68; zeitgeschichte-digital.de (PDF; 3,1 MB).