Das sogenannte Kofferradio-Urteil war ein Urteil des Kreisgerichts Potsdam-Stadt vom 15. Januar 1959, mit dem eine Phase „sozialistischer Selbstjustiz“ in der DDR eingeleitet wurde.
Geschichte Ein Jugendlicher hatte auf seinem tragbaren Radioempfänger auf der Straße den „Westsender“ RIAS gehört, als ihn ein Passant aufforderte, auf einen DDR-Sender umzuschalten. Weil der Radiobesitzer dem nicht nachkam, zerstörte der Passant das Gerät. Das Kreisgericht in Potsdam lehnte die Klage auf Schadensersatz mit folgender Begründung ab:
Das Urteil erschien in der führenden Juristenzeitung der DDR, Neue Justiz,NJ (Neue Justiz) 1959, S. 219. und galt als Vorbild für Urteile zu „sozialistischer Selbstjustiz“ in den Folgejahren (siehe auch „Aktion Ochsenkopf“).
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Recht (DDR) Kategorie:Gerichtsprozess (20. Jahrhundert) Kategorie:Ereignis 1959 Kategorie:Gerichtsentscheidung (20. Jahrhundert) Kategorie:Geschichte Potsdams Kategorie:Deutschland im Kalten Krieg Kategorie:Ereignis in der DDR