150px|Logo der Evangelischen Landeskirche in Baden Karte 300px|Karte der Evang. Landeskirche in Baden in Deutschland Basisdaten Fläche: ca. 15.000 km² Leitende Geistliche: LandesbischöfinHeike Springhart Mitgliedschaft: UEK Kirchenkreise: 2 Kirchenbezirke: 24 Kirchengemeinden: ca. 458 (31. Dezember 2024) Gemeindeglieder: 945.054 (31. Dezember 2025)

974.576 (31. Dezember 2024) Anteil an derGesamtbevölkerung: 20,6 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.ekiba.de/

Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Karlsruhe.

Die Kirche hat 974.576 Gemeindeglieder (Stand: Dezember 2024) in rund 458 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Konkret ist die Evangelische Landeskirche in Baden eine Bekenntnisunion.

Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Baden ist die Evangelische Stadtkirche Karlsruhe. Weitere bedeutende Kirchen sind die Heiliggeistkirche in Heidelberg und die Schlosskirche St. Michael in Pforzheim. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bad Herrenalb und ist der Träger der Evangelischen Fachhochschule in Freiburg (EFH Freiburg). Darüber hinaus besteht eine besondere Beziehung der Landeskirche zum Sozialen Arbeitskreis in Lörrach.

Die Landeskirche ist nicht zu verwechseln mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden, welche eine lutherische Freikirche ebenfalls mit Sitz in Karlsruhe ist.

Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der „Evangelischen Landeskirche in Baden“ umfasst im Wesentlichen das ehemalige Land Baden, das bis 1945 bestand und seit 1952 zusammen mit dem ehemaligen Land Württemberg sowie den ehemals preußischen Hohenzollernschen Landen das Land Baden-Württemberg bildet. In den Folgejahren gab es mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Württemberg geringfügige Grenzveränderungen. Seit der Kreisreform zum 1. Januar 1973 ist das Kirchengebiet nicht mehr deckungsgleich mit den badischen Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg.

Geschichte

Vorgeschichte bis 1817 Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner Markgrafschaft die Reformation im Sinne Martin Luthers ein.Siehe hierzu auch den Artikel Geschichte der Reformation im Markgräflerland. Das Stafforter Buch, das 1599 in der Druckerei des Stafforter Schlosses gedruckt wurde, wird als Versuch des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach angesehen, die lutherische mit der calvinistischen Lehre zu versöhnen. Unter seinem Nachfolger Georg Friedrich von Baden-Durlach wurde die alte lutherische Kirchenordnung von 1556 wieder voll in Kraft gesetzt.

Der jeweilige Markgraf, später der Großherzog von Baden war auch Oberhaupt der Landeskirche als „summus episcopus“, der jeweilige Herrscher vereinigte also die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte im Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel, blieb aber seit 1622 katholisch. 1771 wurden beide Linien unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig unter der Bezeichnung Markgrafschaft Baden geführt.

Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen Landeskirche entsprechend an. 1803 wurde Baden Kurfürstentum und 1806 Großherzogtum und erreichte kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die bis 1945 Bestand hatte. Zum neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte Gemeinden – rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz – sowie katholische Gemeinden – vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg). Der Großherzog war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen, einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend) und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete der Kurpfalz umfassend). Der Kurfürst und spätere Großherzog Karl Friedrich und sein Geheimer Hofrat Johann Nicolaus Friedrich Brauer bereiteten schon 1803 die Vereinigung der protestantischen Kirchen vor.

Vereinigte Landeskirche ab 1817 mini|hochkant=1.9|Schlussworte der badischen Unionsurkunde, 26. Juli 1821 Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817 angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden. Die Unionssynode zur Vereinigung beider Landeskirchen in der evangelischen Stadtkirche in Karlsruhe begann am 2. Juli 1821 und endete am 26. Juli 1821 mit der Unterschrift aller Synodalen unter die Unionsurkunde. Die Union wurde vollzogen bei den Gottesdiensten in allen evangelischen Kirchen Badens am Reformationstag, 28. Oktober 1821. Die Vereinigung war damit nach der Evangelischen Kirche in Preußen von 1817 und der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche) eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte Kirche) und nach der Pfalz wohl die zweite Kirche, in der eine Bekenntnisunion durchgeführt wurde.Lucian Hölscher: Geschichte der protestantischen Frömmigkeit in Deutschland. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53526-7, S. 210. In Preußen wurden beide Kirchen nur verwaltungsmäßig vereinigt; die einzelnen Gemeinden blieben meist ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert) treu, nur wenige wurden unierte Gemeinden.

Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten als „geistlichen“ Leiter der Landeskirche und einen „weltlichen“ Leiter, den „Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats“. Am 5. September 1861 wurde die Verfassung geändert; danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats den Titel „Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats“.

Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die Landeskirche verabschiedete daher am 24. Dezember 1919 eine neue Verfassung (in Kraft seit 4. April 1920), wonach der Prälat und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig die Kirche leiteten. Die Landeskirche gab sich dabei den geänderten Namen Vereinigte Evangelisch-protestantische Landeskirche Badens. Durch ein neues Gesetz vom 1. Juni 1933 wurde das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft. Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof. 1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis 1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine leitende Funktion mehr haben.

Bekenntnis Als evangelische Kirche betrachtet die Badische Landeskirche ausweislich Abs. 2 des Vorspruches zu ihrer Grundordnung das in der Bibel bezeugte Wort Gottes als „alleinige Quelle und oberste Richtschnur ihres Glaubens, ihrer Lehre und ihres Lebens“ (sola scriptura) und lehrt, dass „das Heil allein aus Gnaden, allein im Glauben an Jesus Christus“ empfangen werde (sola gratia, sola fide). Sie bezeugt ihren Glauben im Gottesdienst mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis. Daneben bezieht sie sich auch auf das Bekenntnis von Nicäa und das athanasische Glaubensbekenntnis (Abs. 3).

Die Landeskirche „anerkennt […] namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation“ (Abs. 4). Als unierte Kirche anerkennt sie sowohl den (reformierten) Heidelberger Katechismus als auch den Kleinen Katechismus Luthers, wobei die differierenden Katechismusstücke zur Sakramentenauffassung durch die Unionsurkunde von 1821 als aufgehoben gelten.

Dort wird unter § 5 („Lehre“) festgestellt, dass sich zwischen reformierter und lutherischer Lehre – abgesehen vom Abendmahlsstreit – kein trennender Unterschied finde. Diese Frage wird anschließend in acht Katechismusstücken für die Badische Landeskirche beantwortet, „ohne jedoch damit in Hinsicht der besonderen Vorstellungen darin die Gewissen binden zu wollen“. So wird etwa (Frage 1) das Sakrament definiert als „eine heilige und kirchliche Handlung, gestiftet von unserm Herrn und Heiland Jesus Christus, in welcher uns unter sichtbaren Zeichen unsichtbare Gnaden und Güter dargestellt und gegeben werden“. Seit 2001 sind alle Getauften, also auch Kinder, nach entsprechender Vorbereitung zum Abendmahl zugelassen.

Die Evangelische Landeskirche „bejaht die Theologische Erklärung von Barmen als Schriftgemäße Bezeugung des Evangeliums gegenüber Irrlehren und Eingriffen totalitärer Gewalt“ (Abs. 5).

Amtstracht mini|hochkant|Halbzusammengenähtes Beffchen (uniert) Wie im gesamten deutschen Sprachraum ist auch in Baden der schwarze Talar mit weißem Beffchen die Amtstracht der evangelischen Geistlichen. Das Beffchen besteht aus zwei Streifen weißen Stoffes, die je nach Konfession des Geistlichen auseinandergehen/gespreizt (lutherisch), zusammengenäht (reformiert) bzw. halbzusammengenäht (uniert) sind.Gerhard Krause, Gerhard Müller: Theologische Realenzyklopädie, Band 13. S. 165. Der Talar wird in Baden von Pfarrerinnen und Pfarrern als Amtstracht getragen und darf auch von Prädikantinnen und Prädikanten während ihres Dienstes bei der Gestaltung eines Gottesdienstes getragen werden.

Während bei Geistlichen unierter Kirchen außerhalb Badens die Streifen in der oberen Hälfte fest miteinander verbunden sind, in der unteren jedoch nicht, besteht in der Evangelischen Landeskirche in Baden ein Unterschied. Hier sind die beiden Streifen unverbunden, aber leicht überlappend angeordnet, so dass es sich beim Tragen etwa in der Mitte aufspaltet.

Leitung der Landeskirche An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Baden steht der Landesbischof (bis 1933 „Prälat“, dem seinerzeit noch ein „Präsident des Oberkirchenrats“ zur Seite stand), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit war bis 2012 grundsätzlich auf Lebenszeit. In der Regel ging der Landesbischof aber nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden musste. Im Oktober 2012 beschloss die Landessynode, die Amtszeit des Landesbischofs zukünftig auf 12 Jahre zu beschränken ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Diese Regelung wurde erstmals mit der Bischofswahl im Juli 2013 angewandt.

Geistliche Leiter der Landeskirche (Prälaten bis 1933 und Landesbischöfe seit 1933) 1819–1826: Johann Peter Hebel 1826–1828: Johannes Bähr 1829–1853: Ludwig Hüffell 1853–1861: Carl Christian Ullmann 1861–1877: Karl Julius Holtzmann 1877–1895: Karl Wilhelm Doll 1895–1900: Friedrich Wilhelm Schmidt 1900–1903: Albert Helbing 1904–1909: Friedrich Karl Oehler 1909–1924: Ludwig Schmitthenner 1924–1945: Julius Kühlewein 1945–1964: Julius Bender 1964–1980: Hans-Wolfgang Heidland 1980–1998: Klaus Engelhardt 1998–2014: Ulrich Fischer 2014–2022: Jochen Cornelius-Bundschuh Seit April 2022 Heike Springhart

Weltliche Leiter (Direktoren bis 1881 und Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats bis 1933) 1814–1821: Karl Friedrich Eichrodt 1821–1830: Ludwig Georg Winter 1803–1832: Franz Freiherr Rüdt von Collenberg-Eberstadt 1832–1843: Eberhard Friedrich von Berg 1843–1846: Karl August Baumüller 1846–1849: Karl Ludwig Böhme 1849–1856: Wilhelm von Wöllwarth 1856–1860: Carl Christian Ullmann 1860–1881: August Nüsslin 1881–1895: Ludwig von Stösser 1895–1903: Friedrich Christian Wilhelm Wielandt 1903–1914: Albert Helbing 1915–1920: Eduard Uibel 1920–1924: Ludwig Muchow 1924–1933: Klaus Wurth

Landessynode