Johann Ernst Wilhelm Heim (* 27. Oktober 1780 in Langen; † 7. Februar 1857 in DarmstadtArcinsys Hessen (Weblinks).) war Landrat und Kreisrat im Großherzogtum Hessen.

Familie Seine Eltern waren der Hofkammerrat Johann Valentin Heim (1759–1813) und dessen Frau Marianne, geborene May.

Johann Heim heiratete zwei Mal:1.) 1806 Sophie Christine Küchler (1780–1842), Tochter des Rittmeisters Heinrich Küchler2.) Dorothea Soederer (1803–1875)Arcinsys Hessen (Weblinks).

Karriere Nach einem Studium der Rechtswissenschaft war Johann Heim zunächst Regierungsrat bei der (staatlichen) Hessischen Brandversicherungskammer Darmstadt. 1805 erhielt er eine Zulassung als Advokat am Hofgericht Darmstadt. 1815 übernahm er die Stelle des Amtmanns des Amtes Hirschhorn.Arcinsys Hessen (Weblinks). In der Justiz- und Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen wurden 1821 die Ämter aufgehoben, Justiz und Verwaltung getrennt, die erstinstanzliche Rechtsprechung in Landgerichten, die Verwaltung in Landratsbezirken neu organisiert. Auch das Amt Hirschhorn wurde aufgehoben und Johann Heim erhielt die Stelle des Landrats im Landratsbezirk Lindenfels. 1825 wechselte er in gleicher Funktion in den Landratsbezirk Dornberg.Arcinsys Hessen (Weblinks). Hier ereilte ihn die nächste Gebiets- und Verwaltungsreform: 1832 wurden die Landratsbezirke aufgehoben und durch räumlich umfangreichere Kreise ersetzt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376 (365); Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563). Johann Heim erhielt dabei die Stelle des Kreisrats des Kreises Groß-GerauArcinsys Hessen (Weblinks)., in dem der Landratsbezirk Dornberg aufgegangen war. 16 Jahre später war aber auch das wieder Geschichte: Im Zuge der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen wurden die Kreise abgeschafft und ihre Aufgaben größeren Regierungsbezirken zugewiesen.Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217); Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225. Die Regierungsbezirke hatten je ein kollektives Führungsorgan, die Regierungskommission. Johann Heim wechselte bei dieser Reform in die Regierungskommission des Regierungsbezirks Darmstadt.Arcinsys Hessen (Weblinks). Diese Verwaltungsreform hatte allerdings nur vier Jahre Bestand: Nach dem Sieg der Reaktion wurden die Regierungsbezirke 1852 wieder abgeschafft, die Regierungskommissionen aufgelöst und die vorrevolutionäre Struktur mit Provinzen und Kreisen unter einigen Modifikationen wieder hergestellt.Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 28. April 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 27 vom 3. Mai 1852, S. 201; Edikt, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 221–223. Dies war für Johann Heim Grund, in den Ruhestand zu gehen.Arcinsys Hessen (Weblinks).

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Amtmann (Hessen-Darmstadt) Kategorie:Landrat (Großherzogtum Hessen) Kategorie:Hirschhorn (Neckar) Kategorie:Lindenfels Kategorie:Landrat (Landkreis Groß-Gerau) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1780 Kategorie:Gestorben 1857 Kategorie:Mann