Das gemeinschaftliche Kreisgericht Arnstadt war vom 1. Juli 1850 bis 1879 ein Mittelgericht im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen und im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach mit Sitz in Arnstadt.
Geschichte Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der VerwaltungGesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 () und der zeitgleichen Aufhebung der PatrimonialgerichtsbarkeitGesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 () wurden Justizämter und Stadtgerichte als Eingangsgerichte geschaffen.Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 563) Als Mittelgerichte wurden Kreisgerichte neu eingerichtet. Deren Aufgaben waren im Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte geregelt.Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte ... vom 23. März 1850, § 11 ff. Reg.Bl. Nr. 10, S. 159 ff.
Im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ordnete Fürst Günther Friedrich Carl II. mit dem 20. Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850 () eine neue Gerichtsstruktur an, die die gesamte Rechtsprechung vereinheitlichte.
Beide Kleinstaaten bildeten gemeinsam das Kreisgericht Arnstadt. Ihm waren das großherzogliche Justizamt Ilmenau und die fürstlichen Justizämter Justizamt Arnstadt, Justizamt Breitenbach und Justizamt Gehren nachgeordnet.
Auflösung Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde die Justizämter in Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Arnstadt, umgewandelt. Die Kreisgerichte wurden aufgehoben. Die Aufgaben des Kreisgerichts Arnstadt übernahm das neu errichtete Landgericht Eisenach.Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.) Dabei wurden die Gerichtsbezirke per Ministerial-Bekanntmachung festgelegt.Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online).
Richter Julius Appelius (Kreisgerichtsrat)
Literatur Staatshandbuch für das Großherzogtum Sachsen 1859, S. 168 ff., Digitalisat.
Einzelnachweise
Kategorie:Historisches Gericht (Thüringen) Kategorie:Gericht (Sachsen-Weimar-Eisenach) Kategorie:Gericht (Schwarzburg-Sondershausen) Kategorie:Organisation (Arnstadt) Kategorie:Gerichtsgründung 1850 Kategorie:Aufgelöst 1879