Die Master Reference Number, auch Hauptbezugsnummer kurz MRN, wird in EU- und NCTS-Staaten von den Zollbehörden Vorgängen in einem Zollverfahren zugewiesen.

Zukünftig sollen EU- und NCTS-weit alle MRN nach gleichem Schema aufgebaut und an ihren Verfahrenskennungen zuzuordnen sein.

Aufbau einer MRN 1.–2. Stelle: Jahr (numerisch) 3.–4. Stelle: Land (gemäß ISO 3166) 5.–16. Stelle: eindeutige Kennung (je nach Land unterschiedlich generiert) 17. Stelle: Verfahrenskennung (s. u.) 18. Stelle: Prüfziffer (numerisch)

Beispiel: 15RO9876AB889012B5

Verfahrenskennungen A bis E = Ausfuhrvorgänge J bis M = Versandvorgang P = Statusnachweis/Manifest R bis T, V = Einfuhrvorgänge U, W = Vorübergehende Verwahrung

Situation in Deutschland Von der Deutschen Zollverwaltung wird die MRN über die Anwendung ATLAS für Vorgänge vergeben. Die Verfahrenskennungen werden seit 2022 an den EU-Standard angeglichen.

Aufbau einer deutschen MRN Deutsche MRN weisen folgende Spezifikationen auf, die sie an der 3. bis 11. Stelle von den übrigen unterscheiden. 1.–2. Stelle: Jahr (numerisch) 3.–4. Stelle: Land (immer „DE“) 5.–8. Stelle: Dienststellennummer der erstellenden Zollstelle (numerisch) 9.–16. Stelle: variable Nummer, je nach Verfahren numerisch oder alphanumerisch. Diese wird nach einem auf dem diskreten Logarithmus beruhenden System erzeugt. Sie ist zwar fortlaufend, jedoch ist eine logische Weiterführung kaum möglich, was einen Betrug nahezu unmöglich macht. 9. Stelle: bei der Vorübergehenden Verwahrung und im Einfuhrverfahren stehen die Buchstaben A bis L für den jeweiligen Monat (z. B. „L“ für Dezember) 10.–11. Stelle: im Einfuhrverfahren stehen die Buchstaben und Zahlen für die Art des Belegs und den Verfahrenscode. 17. Stelle: Verfahrenskennung (s. o.) 18. Stelle: Prüfziffer (numerisch)

Beispiel: 25DE4851LABC1234U5

Verfahrenskennungen (bis 2023) A = entgegengenommener, jedoch noch nicht überlassener Versandvorgang E = Ausfuhrvorgang (ab Entgegennahme) M = in das Versandverfahren überlassener Vorgang (UVV/gemVV) T = in das Versandverfahren überlassener Vorgang (TIR)

Beispiel: 07DE330212345678M9

Weblinks Definition in Art. 1 Nr. 22, Anwendungsbereiche in Art. 226,

Kategorie:Zoll