mini|500px|Schema der Verfassungsorgane nach der Verfassung von 1947

Das politische System Japans wurde nach dem Zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in der Verfassung vom 3. November 1946 festgeschrieben. Japan ist eine zentralstaatlich organisierte Monarchie; der Tennō symbolisiert die Einheit des Volkes. Das Kabinett bildet unter Führung des Premierministers die Exekutive. Die legislative Gewalt wird von einem Zweikammerparlament, bestehend aus Unterhaus (Shūgiin) und Oberhaus (Sangiin) ausgeübt. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof.

Verfassung

Die heutige japanische Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und der demokratischen Ordnung, daher wird sie auch als „Friedensverfassung“ bezeichnet. Unter dem starken Einfluss der USA und deren Rechtsvorstellungen wurde sie entwickelt, das Frauenwahlrecht und der relativ geringe Einfluss von Gewerkschaften stammen daher. Eher „japanische Elemente“, wie etwa eine ausgeprägte sozial-familiäre Verpflichtung bzw. Gruppenloyalität, fehlen hingegen.

Der Kaiser, in Japan Tennō (, tennō, „Kaiser des Himmels“ oder sumera-mikōtō „Himmlischer Herrscher“) genannt, wird als Symbol des Staates und der Einheit des Volkes hervorgehoben. Ihm ist untersagt, in Regierungsbefugnisse einzugreifen; somit besitzt er keinerlei politische Macht, und die souveräne Macht liegt allein beim Volk.

In der Verfassung wird im Artikel Neun Krieg als souveränes Recht abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont.

Zentralstaat Tennō (Kaiser)

„Symbol des Staates und der Einheit des Japanischen Volkes“ ist Naruhito, der 126. Tennō. Rechtlich gilt er nicht als Staatsoberhaupt, und die souveräne Macht liegt allein beim Volk. Naruhitos Großvater, der Shōwa-Kaiser, hatte 1945 bei der Kapitulation Japans eine Göttlichkeit der japanischen Kaiser verneint. Die Verfassung von 1946 gibt dem Kaiser keine direkte politische Entscheidungsgewalt; sein Amt ist zeremonieller Natur. Er ernennt den von beiden Kammern des Parlaments gewählten Ministerpräsidenten und den Präsidenten des obersten Gerichtshofes, verkündet die Gesetze und beruft das Parlament ein. Außerdem ist er oberster Priester des Shintō.

Naruhitos Regierungsdevise lautet reiwa. Die Regierungsdevise wird auch als Jahresangabe in offiziellen japanischen Texten verwendet, beginnend mit dem Jahr der Thronbesteigung. Reiwa 1 ist das Jahr 2019.

Judikative und Rechtssystem Die Justiz ist nach der Verfassung von den anderen beiden Zweigen staatlicher Gewalt, Exekutive und Legislative, unabhängig. An der Spitze steht der Oberste Gerichtshof (saikō-saibansho). Er besteht aus einem Obersten Richter, der auf Vorschlag des Kabinetts vom Tennō ernannt wird, sowie 14 Höchsten Richtern, die auf 10 Jahre vom Kabinett ernannt und periodisch durch Volksabstimmung legitimiert werden. Ihr Amt ist erneuerbar. Ihre Aufgabe besteht primär in der Überprüfung der Gesetze und der Verordnungen auf Verfassungsmäßigkeit; nur in Ausnahmefällen greifen sie dabei direkt in Regierungsangelegenheiten ein.

Das Oberste Gericht hat das Recht zur Revision von Urteilen der unteren Instanzen und fällt endgültige Urteile. Seine Entscheidungen sind die einzigen, die direkten Einfluss auf die spätere Interpretation der Gesetze haben. In Japan besteht ein einfaches System von Gerichten, es existieren also beispielsweise keine separaten Verwaltungs- oder Arbeitsgerichte wie in Deutschland. Die Gerichte gliedern sich unterhalb des Obersten Gerichtshofes in acht Ober- (kōtō-), 50 Bezirks- (chihō-) und über 400 einfache Gerichte (kan’i-saibansho), daneben existieren 50 Familiengerichte (katei-saibansho).

Das ursprünglich auf chinesischen Grundlagen entwickelte japanische Rechtssystem wurde im 19. Jahrhundert nach europäischen Vorbildern modernisiert. Es wurde dann im Wesentlichen während der US-geführten Besatzung nach dem Pazifikkrieg in seine heutige Form gebracht. Dabei wurde das Justizministerium vorübergehend aufgelöst, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (Kensatsu-chō), die wie die Gerichte in saikō-, kōtō-, chihō- und ku-kensatsu-chō regional gegliedert ist, und der Polizei durch die Schaffung der eigenständigen Polizeibehörde und der Nationalen Kommission für Öffentliche Sicherheit sichergestellt.

Exekutive Die Exekutive des japanischen Zentralstaates, auch Zentralregierung (, chūō seifu) genannt, besteht aus dem Japanischen Kabinett unter Führung des Premierministers und den unterstellten Ministerien und zugeordneten Behörden. Premierministerin ist seit dem 21. Oktober 2025 Sanae Takaichi. Sie ist die erste Frau in diesem Amt.

Das Kabinett ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Der Leiter der Exekutive, der Premierminister, wird von Oberhaus und Unterhaus gewählt und dann vom Tennō ernannt. Bei einem Konflikt gilt das Votum des Unterhauses. Nur Abgeordnete des Ober- oder des Unterhauses können zum Premierminister gewählt werden. Der Premierminister ernennt (und entlässt) die Minister seines Kabinetts, die in der Mehrheit ebenfalls Abgeordnete des Ober- oder Unterhauses sein müssen. Nach den Erfahrungen mit dem japanischen Militarismus ist in der Verfassung außerdem festgeschrieben, dass der Premierminister und alle seine Minister Zivilisten sein müssen.

Weitere Regeln sind nicht in der Verfassung festgeschrieben, entsprechen aber der politischen Tradition. So galt in der LDP das Senioritätsprinzip, Ministerposten werden nicht nur nach Kompetenz vergeben, sondern dienen dazu, langjährige verdiente Abgeordnete zu belohnen. Die Vergabe regeln die Vorsitzenden der Faktionen hinter den Kulissen. Faktionen sind Gruppen von Abgeordneten, in deren Zentrum ein altgedienter und einflussreicher Abgeordneter steht. Die Faktionen unterstützen ihre Mitglieder mit dem dringend für den Wahlkampf benötigten Finanzmitteln, im Gegenzug kann der Vorsitzende der Faktion bei Abstimmungen im Parlament und innerhalb der LDP-Fraktion auf die Stimmen seiner Faktion setzen.

Den Posten des Premierministers nimmt traditionell der Vorsitzende der stärksten Partei im Unterhaus ein. Da dies über Jahrzehnte die LDP war, entscheidet seit 1955 de facto also die Wahl des LDP-Vorsitzenden über die Nachfolge; einzelne Unterbrechungen waren die Jahre 1993 bis 1996 und 2009 bis 2012, als die LDP nicht den Regierungschef stellte.

Legislative mini|Unterhaus des japanischen Parlaments Das japanische Parlament (Kokkai) ist das höchste Organ der Staatsgewalt und die einzige gesetzgebende Körperschaft Japans. Das nationale Parlamentsgebäude steht in Nagatachō, Chiyoda, Präfektur Tokio.

Das japanische Parlament besteht aus dem Rätehaus/Senat (Sangiin) als Oberhaus und Abgeordnetenhaus/Repräsentantenhaus (Shūgiin) als Unterhaus.

Das Zweikammersystem wurde in der Meiji-Zeit nach preußischem und britischem Vorbild geschaffen. Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde das Herrenhaus (Kizokuin) als Oberhaus eingerichtet und es durften ihm Mitglieder des Adels (Kazoku) und vom Tennō ernannte Mitglieder angehören, darunter auch von akademischen Institutionen und Spitzensteuerzahlern gewählte Mitglieder. Der Reichstag (teikoku-gikai) trat erstmals am 29. November 1890 zusammen. In der Verfassung von 1947 wurde das Kizokuin abgeschafft und durch das gewählte Sangiin ersetzt. Der Verfassungsentwurf der Besatzungsbehörden sah eigentlich ein Einkammerparlament vor; die Änderung war eine von nur wenigen Abweichungen der verabschiedeten Verfassung.

Anders als bei den gleichberechtigten Kammern des Reichstags besteht unter der Verfassung von 1947 in entscheidenden Punkten ein Primat des Abgeordnetenhauses (Shūgiin no yūetsu): bei der Wahl des Premierministers, der Ratifizierung von internationalen Verträgen und der Verabschiedung des Haushalts. Gesetzentwürfe können in beiden Kammern eingebracht werden und müssen normalerweise beide Kammern passieren. Gesetzesvorlagen, die im Unterhaus beschlossen, im Oberhaus jedoch abgelehnt oder nicht beraten werden, kann das Unterhaus aber gegebenenfalls in einer erneuten Abstimmung (sai-giketsu) mit Zweidrittelmehrheit durchsetzen. Dies ist in der japanischen Nachkriegsgeschichte erstmals 1951 bei einem Gesetz über Motorbootrennen vorgekommen. Im zweiten Nejire Kokkai, einem „verdrehten Parlament“ mit unterschiedlichen Mehrheiten in beiden Kammern, wurden 2008 und 2009 mehrere Gesetze auf diese Weise verabschiedet.

Da seit 1989 nur selten eine Partei beide Parlamentskammern alleine kontrolliert hat, bestehen in Japan so seit den 1990er Jahren meistens, (Stand: 2026) ununterbrochen seit 1999 Koalitionsregierungen oder Duldungsvereinbarungen mehrerer Parteien, obwohl oft eine Partei allein eine Abgeordnetenhausmehrheit kontrolliert, was nur für die Wahl eines Premierministers ausreichen würde.

Wahlrecht und Wahlsystem

Die Japanische Verfassung enthält keine Details zur Größe der Kammern des Parlaments, zum Wahlsystem den notwendigen Qualifikationen für das aktive und passive Wahlrecht, so dass diese Fragen durch Gesetze geregelt sind. Das Wahlsystem wurde in der Nachkriegszeit mehrfach geändert. In der Verfassung festgeschrieben sind dagegen das allgemeine Wahlrecht und die geheime Wahl. Außerdem ist festgeschrieben, dass das Wahlrecht keine Unterschiede nach „Abstammung, Glaube, Geschlecht, sozialem Stand, familiärer Herkunft, Bildung, Besitz und Einkommen“ machen darf.

Das am häufigsten genutzte Wahlsystem im Japan der Nachkriegszeit ist das Verfahren der nicht übertragbaren Einzelstimmgebung. Es wird heute noch bei der Wahl der Wahlkreisabgeordneten im Oberhaus sowie aller Präfektur- und Kommunalparlamente verwendet. Das Unterhaus wird seit 1996 in einem Grabenwahlsystem aus einfacher Mehrheitswahl und Verhältniswahl für regionale Parteilisten gewählt. Der nationale Wahlkreis im Oberhaus, in dem bis 1980 100 Abgeordnete ebenfalls durch einfache nicht übertragbare Einzelstimmgebung gewählt wurden, wurde 1983 durch eine nationale Verhältniswahl ersetzt; seit 2001 kann dort mit einer zusätzlichen Präferenzstimme Einfluss auf die gewählten Listenkandidaten genommen werden.

Wahlberechtigt sind alle japanischen Männer und Frauen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus erhalten alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, für das passive Wahlrecht im Oberhaus muss das 30. Lebensjahr vollendet sein.

Präfekturen und Gemeinden Japan ist ein unitärer Staat, der klar umrissene Aufgaben an die 47 Präfekturen zur Durchführung weitergibt. Innerhalb dieser Aufgaben sind die Präfekturen relativ autonom und üben lokale Selbstverwaltung aus. Sie sind aber stark auf die Finanzierung durch den Zentralstaat angewiesen.

Die 47 Präfekturen gliedern sich in kreisfreie Städte sowie (historisch kreisangehörige) Städte und Dörfer und – bisher nur in der Präfektur Tokio – die stadtfreien „Sonderbezirke“, die kommunale Ebene (zusammen -shi/-ku/-chō/-son). Die Präfekturen (zusammen -to/-dō/-fu/-ken) sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō vollständig zu Hokkaidō gehört.

Die Verfassung von 1947 garantiert den Gebietskörperschaften in Kapitel 8 lokale Selbstverwaltung. Näheres regelt das „Gesetz über lokale Selbstverwaltung“ (chihō-jichi-hō). In Präfekturen und Gemeinden wird anders als bei der Zentralregierung ein Präsidialsystem praktiziert: Gouverneure und Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Präfekturparlamente, Stadt- und Gemeinderäte sind Einkammerparlamente.