Das Francolor-Abkommen war ein Vertrag zwischen der I.G. Farben und französischen Industriellen während der Deutschen Besetzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg. Er übereignete der I.G. Farben einen Anteil von 51 % an der französischen Farbstoffindustrie. Im Gegenzug erhielt diese weniger als 1 % Aktien der I.G. Farben. Im I.G.-Farben-Prozess wurden Vertreter der I.G. Farben dafür wegen Plünderung und Raub verurteilt.

Treffen am 21. November 1940 Am 21. November 1940 fand unter der offiziellen Ägide der Waffenstillstandskommission ein Treffen in Wiesbaden statt. Den Vorsitz führte Botschaftsrat Hans Richard Hemmen. Von der I.G. Farben erschienen u. a. Georg von Schnitzler, Fritz ter Meer, Hans Kugler und von französischer Seite Duchemin, Thesmar und Castes.

Laut dem Urteil im I.G.-Farben-Prozess war die dieser Sitzung davon geprägt, dass die französische Farbstoffindustrie völlig der Gnade oder Ungnade der deutschen Besatzungsmacht ausgeliefert war und die deutschen Vertreter in Worten sprachen.Hans Radandt (Hrsg.): Fall 6. Ausgewählte Dokumente und Urteil des IG-Farben-Prozesses. Berlin 1970, S. 235. Hemmen schlug nach einer Aussage im Prozess Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft. Berlin 1969, Band 1, S. 187..

Auf dem Treffen wurde ein Memorandum verlesen und den Franzosen ausgehändigt, in dem es hieß:

Im Namen der Franzosen wies Duchemin auf das für beide Seiten vorteilhafte gemeinsame Kartellabkommen von 1927 hin und zitierte aus von Schnitzlers Lobrede auf dieses Abkommen anlässlich seines zehnjährigen Bestehens im Jahre 1937:

In einem Bericht über eine Besprechung mit Duchemin am 14. Dezember 1940 schrieb ein Verbindungsmann der I.G.:

Entscheidung Der Leiter des französischen Produktionsministerium Pucheux erklärte in einer Konferenz am 6. März 1941,

Am 14. März 1941 stimmte das französische Produktionsministerium dann doch zu und am 18. November 1941 wurde die Satzung der neuen deutsch-französischen Farbstoffgesellschaft „Société Anonyme de Matières Colorantes et Produits Chimiques Francolor“ unterzeichnet, in der die gesamte französische Farbstoffindustrie zusammengefasst wurde und die I.G. 51 % des Aktienkapitals erhielt. Das Gründungskapital betrug 800 Millionen Francs.

Beurteilung Die Richter im I.G.-Farben-Prozess kamen zu dem Urteil:

Der Historiker Dietrich Eichholtz beurteilt es als .Eichholtz, S. 186.

Für Adam Tooze verschaffte sich die IG Farben die Kontrolle lediglich über ihre .Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. München 2007, S. 452.

Literatur Hans Magnus Enzensberger: OMGUS. Ermittlungen gegen die I.G. Farben. Nördlingen 1986, S. 228 ff.

Einzelnachweise

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