Das FFH-Gebiet Untereider ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Drage (Nordfriesland), Friedrichstadt, Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort und in Tönning und im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Kleve (Dithmarschen), Sankt Annen (Dithmarschen), Lehe (Dithmarschen), Groven (Dithmarschen), Karolinenkoog und Wesselburenerkoog, Das FFH-Gebiet liegt fast vollständig im Naturraum „Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln“. Nur ein kleines Stück im Osten liegt im Naturraum „Schleswig-Holsteinische Geest“. Das gesamte Gebiet ist Teil der Untereinheit Eider-Treene-Niederung. Es hat eine Fläche von 3606 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 21,7 km. Die höchste Erhebung mit 7,7 m über NN liegt an der Eiderschleuse Nordfeld, der niedrigste Punkt westlich des Eidersperrwerkes auf Meereshöhe.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung links|mini| Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im August 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert. Das FFH-Gebiet Untereider ist in vier FFH-Teilgebiete aufgeteilt. Für jedes FFH-Teilgebiet wurde ein eigener Managementplan aufgestellt: FFH-Teilgebiet Katinger Watt, veröffentlicht im September 2014 FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt, veröffentlicht am 7. Dezember 2017 FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning, veröffentlicht am 5. Februar 2019 FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan, veröffentlicht am 18. März 2010 Eine Gebietsbetreuung für das FFH-Gebiet gem. § 20 LNatSchG wurde mit Stand 24. Juni 2021 vom LLUR nicht ausgesprochen.
Das FFH-Gebiet besteht zu knapp zwei Dritteln aus Wasserflächen und zu knapp einem Drittel aus feuchtem oder mesophilem Grünland. Der Rest besteht zu 10 % aus Salzwiesen und einem Prozent Uferbewuchs, siehe auch Diagramm 1.
FFH-Teilgebiet Katinger Watt mini|Katinger Watt mit Eidersperrwerk
Das FFH-Teilgebiet Katinger Watt hat eine Größe von 399 ha. Es grenzt im Westen an die Landesstraße L305, im Norden an die Straße Katingsiel und den Norderlochgraben. Im Osten verläuft die Grenze durch das Waldgebiet Katinger Wald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) östlich des Katinger Priels. Im Süden bildet der nördliche Eiderdamm die Teilgebietsgrenze. Bei Ebbe liegt der Wasserstand der Eider bis zu 1 m unter NN. Dann kann der Katinger Priel über das Sielbauwerk im nördlichen Eiderdamm in die Eider und über das Eidersperrwerk in die Nordsee entwässert werden. Bei Flut sind die Sieltore in der Regel geschlossen.
Der größte Teil des Teilgebietes ist von Flachwasserflächen bedeckt. Im Uferbereich der Gewässer liegen Salzwiesen mit Röhricht und dahinter mesophiles Grünland, das entweder extensiv beweidet oder als Mähwiese genutzt wird. Am Ostrand ist mesophytischer Buchenwald bestimmend. Im Süden zwischen Straße und Eiderdamm hat sich Pionierwald gebildet.
Das Teilgebiet grenzt im Westen an den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete, sowie das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen und im Süden an das am 15. Dezember 1989 gegründete Naturschutzgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt.
Für den Besucher gilt ein Betretungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Wanderwege. Am Gebietsrand befinden sich mehrere Parkplätze. Ein Aussichtsturm kann von der L305 über einen Naturpfad erreicht werden. Im Norden des Teilgebietes wurde ein Naturinformationsareal geschaffen. Dort befindet sich das NABU Naturzentrum Katinger Watt, von dem aus die regelmäßigen Vogelzählungen durchgeführt werden. Zwei Parkplätze und zwei Vogelbeobachtungshütten sowie BIS-Infotafeln zum Schutzgebiet stehen dort für Besucher zur Verfügung.
FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt mini|BIS-Tafel „Grüne Insel im Eiderwatt“
Das FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt hat eine Größe von 965 ha. Es erstreckt sich vom Eidersperrwerk im Westen bis zur Bundesstraße B5 am Südrand von Tönning im Osten. Die Nordgrenze bildet die Kreisstraße K41 bis Marienhof und von dort in östlicher Richtung der nördliche Eiderdeich am Südrand von Tönning bis zur B5. Die Südgrenze wird durch den Vordamm zwischen der B5 im Osten am Karolinenkoog und der Mündung des Schülper Kanals, sowie durch das Eiderwatt am Wesselburener Koog bis zum Ende der K65 gebildet. Danach ist der Vordamm des Wesselburener Koogs bis kurz vor dem Eidersperrwerk die Südgrenze.
Am rechten Ufer der Eider befindet sich im FFH-Teilgebiet Grüne Insel im Eiderwatt das Naturschutzgebiet Grüne Insel im Eiderwatt. Die Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG erfolgt durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. In den Karten der Preußischen Landaufnahme bis 1930 ist die Insel nicht verzeichnet. In den Karten von 1932 bis 1950 ist die Grüne Insel mit einem Damm mit dem Katinger Vorland verbunden eingezeichnet. Mit dem Bau des Absperrdeiches zwischen Spannbüllhörn im Norden und Hundsknöll im Süden und des Eidersperrwerkes wurde der Wasserstand in der Eider soweit abgesenkt, dass die Grüne Insel zur Halbinsel wurde. Am linken Ufer der Eider liegt ebenfalls vollständig im Teilgebiet das am 22. Dezember 1989 gegründete Naturschutzgebiet Dithmarscher Eidervorland mit Watt, das ebenfalls vom Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. betreut wird. Ein Faltblatt des landesweiten Besucherinformationssystems (BIS) informiert über das Teilgebiet.
FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning mini|Ostgrenze des FFH-Gebietes Untereider an der Schleuse Nordfeld
Das FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning beginnt an der Eiderbrücke bei Tönning und endet flussaufwärts beim Sperrwerk und Schleuse Nordfeld. Das Sperrwerk wurde 1936 fertiggestellt und sorgte dafür, dass bei Sturmfluten das Hochwasser nicht mehr bis Rendsburg auflief, sondern am Sperrwerk Nordfeld endete. Mit der Fertigstellung des Eidersperrwerkes im Jahre 1973 wurde auch dieser Flussabschnitt gegen Überflutungen gesichert und erhielt seine jetzige Gestalt.
Innerhalb des Teilgebietes befindet sich am Westrand bei Tönning das am 16. Dezember 1992 gegründete Naturschutzgebiet Oldensworter Vorland, das zwischen dem rechten Eiderdamm und der Eider liegt. Die Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG erfolgt durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. An der Schleuse am Neuen Hafen in Friedrichstadt liegt die Grenze zu dem etwas kleinerem FFH-Gebiet Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au. Zwischen der Eiderbrücke bei Friedrichstadt bis zur Schleuse Nordfeld grenzt das Teilgebiet an das am 26. März 2018 erschaffene Landschaftsschutzgebiet „Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch“; teilweise überdecken sich beide Gebiete. Bei Preil grenzt das am 6. Dezember 1976 geschaffene Landschaftsschutzgebiet „Alte Deichbruchstelle bei Preil“ an das Teilgebiet.
FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan Der Wattenmeerplan 2010 ist das Ergebnis einer Regierungskonferenz der Wattenmeeranrainerstaaten Dänemark, Deutschland und der Niederlande zum Schutz des Wattenmeeres, die am 18. März 2010 in Westerland auf Sylt stattgefunden hat. Mit dem Wattenmeerplan 2010 wollte man zusammen mit der Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres einen Rahmen für das integrierte Management des Wattenmeergebietes erstellen. Als ausführendes Organ für dieses trilaterale Management wurde bereits im Jahre 1987 eine gemeinsame Behörde, das Wattenmeersekretariat in Wilhelmshaven geschaffen. Ein Ziel bestand darin, das dieses Sekretariat die Managementpläne für die bis dahin national erstellten Managementpläne ersetzt. In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zuständig. In Schleswig-Holstein wird diese Aufgabe durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wahrgenommen. Dieses hat aus der Erfahrung heraus, dass das Wattenmeersekretariat bis heute seine Hauptaufgabe in der überregionalen Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sieht, weiterhin eigene Managementpläne für die FFH-Gebiete im Wattenmeer erstellt. Dies wurde noch verstärkt durch die Anerkennung des Wattenmeeres der drei Länder als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahre 2014. Weil die Amtssprache des Wattenmeersekretariats Englisch ist, ging der regionale Bezug zu den kleinteiligen nationalen FFH-Gebieten verloren. Fast alle Veröffentlichungen des Wattenmeersekretariats erfolgen ausschließlich in englischer Sprache.
Im Falle des FFH-Gebietes Untereider ist in Karte 4 des Wattenmeerplanes 2010 die Untereider nur ungenau als Teil des Zuständigkeitsbereiches des Wattenmeersekretariats ausgewiesen. Auf der Netzseite des Wattenmeersekretariats gibt es nur eine Verknüpfung zum Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum. Angaben zum FFH-Gebiet Untereider fehlen (Stand 24. Juni 2021). Einen FFH-Managementplan in der in Schleswig-Holstein üblichen Form wurde vom Wattenmeersekretariat für das FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan nicht erstellt.
FFH-Erhaltungsgegenstand mini| Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: 1130 Ästuarien (Gesamtbeurteilung C) 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (Gesamtbeurteilung C) 1310 Quellerwatt (Gesamtbeurteilung C) 1320 Schlickgrasbestände (Gesamtbeurteilung C) 1330 Atlantische Salzwiesen (Gesamtbeurteilung B) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Gesamtbeurteilung B) Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG: 1103 Finte (Alosa Fallax) (Gesamtbeurteilung B) 1130 Rapfen (Aspius aspius) (Gesamtbeurteilung C) A688 Rohrdommel (Botaurus stellaris) (Gesamtbeurteilung C) A045 Weißwangengans (Branta leucopsis) (Gesamtbeurteilung B) A197 Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) (Gesamtbeurteilung B) A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus) (Gesamtbeurteilung C) A082 Kornweihe (Circus cyaneus) (Gesamtbeurteilung C) A084 Wiesenweihe (Circus pygargus) (Gesamtbeurteilung C) 1113 Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrinchus) (Keine Gesamtbeurteilung) A122 Wachtelkönig (Crex crex) (Gesamtbeurteilung C) A037 Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii) (Gesamtbeurteilung C) 1099 Flussneunauge(Lampetra fluviatilis) (Gesamtbeurteilung B) A272 Blaukehlchen (Luscinia svecica cyanecula) (Gesamtbeurteilung C) 1095 Meerneunauge(Petromyzon marinus) (Gesamtbeurteilung B) A151 Kampfläufer (Philomachus pugnax) (Gesamtbeurteilung B) A140 Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) (Gesamtbeurteilung C) A119 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) (Gesamtbeurteilung C) A132 Säbelschnäbler (Recurvirostra avosetta) (Gesamtbeurteilung C) A193 Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) (Gesamtbeurteilung C) A194 Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea) (Gesamtbeurteilung C)
FFH-Erhaltungsziele FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt: 1130 Ästuarien 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 1320 Schlickgrasbestände 1330 Atlantische Salzwiesen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 1103 Finte 1099 Flussneunauge