Das Amtsgericht Mülheim am Rhein war ein bis 1943 in Mülheim beheimatetes Amtsgericht.
Geschichte In Mülheim bestand bis 1879 das Friedensgericht Mülheim. Das Amtsgericht in der damals selbstständigen Stadt Mülheim am Rhein wurde zum 1. Oktober 1879 durch die sogenannten preußischen Reichsjustizgesetze begründet. Das Amtsgericht gehörte zum Landgerichtsbezirk Cöln. Es war neben Bensberg das einzige Amtsgericht des Kreises Mülheim und für die Bürgermeistereien Merheim, Heumar und Wahn zuständig.Johann Bendel: Heimatbuch des Landkreises Mülheim am Rhein. Geschichte und Beschreibung, Sagen und Erzählungen. Faksimiledruck der 2. und 3. Auflage Köln-Mülheim 1925. Köln 1981. ISBN 3-921232-05-8 Nachdem Mülheim 1914 nach Köln eingemeindet wurde, ändert sich seine Bezeichnung auf Amtsgericht Cöln-Mülheim am Rhein.Preußische Gesetzsammlung, Nr. 15/1914, S. 93 (Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises und die Organisation der Amtsgerichte Cöln und Mülheim am Rhein. Vom 10. Juni 1914) Es wurde schließlich 1943 aufgelöst. Die Zuständigkeit ging größtenteils auf das Amtsgericht Köln über.
Siehe auch Liste historischer deutscher Gerichte
Einzelnachweise
Muelheim Muelheim Kategorie:Aufgelöst 1943 Kategorie:Mülheim (Köln) Kategorie:Bergisches Land Kategorie:Gerichtsgründung 1879