Ab dem März 2020 führte die COVID-19-Pandemie in Deutschland zu einer Vielzahl von Störungen in den gewohnten Abläufen von Lernprozessen in Bildungseinrichtungen, d. h. in Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsbetrieben, Berufsfachschulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung.

Allgemeines Bedeutung von Bildungseinrichtungen für die Sozialisation junger Menschen Laut Abs. 2 GG sind „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ In der Regel sind Familien diejenige Instanz, in der die primäre Sozialisation eines Kindes stattfindet. Die elterliche Sorge ( BGB) findet juristisch ihr Ende erst mit der Volljährigkeit des inzwischen zum Jugendlichen gewordenen Kindes.

Mit dem Eintritt in eine Kindertagesstätte bzw. in eine Schule werden Bildungseinrichtungen im Sinne des Artikellemmas zu Hauptinstanzen, durch die die sekundäre Sozialisation von Kindern und Jugendlichen, z. T. auch noch von jungen Erwachsenen, erfolgt. Die Sekundärsozialisation in Kindertagesstätten und Schulen wird mit dem Abgang aus dem System Allgemeinbildender Schulen abgeschlossen. In der Regel folgen dieser Phase in Deutschland Bildungs- und Ausbildungsgänge in Ausbildungsbetrieben (im Rahmen der Dualen Ausbildung) oder Berufsfachschulen (im Rahmen der vollzeitschulischen Berufsausbildung) bzw. Hochschulen. Solche stärker berufsortierenden Bildungsgänge werden der tertiären Sozialisation zugeordnet.

Im Vordergrund dieses Artikels stehen schwerpunktmäßig Prozesse, die im Falle des Gelingens der Sozialisation zur Eingliederung des jungen Menschen ins Arbeits- und Berufsleben führen. Aspekte, die das Erlernen anderer sozialer Rollen betreffen, werden in diesem Artikel nur am Rande behandelt, wie auch die Auswirkungen der „Störungen“ auf das soziale Umfeld der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Bildungseinrichtungen.

Bewältigung von Übergangsphasen Die Sozialisation junger Menschen ist durch mehrere Übergangsphasen von einer Lebensstation in die nächste geprägt. Von besonderer Bedeutung sind dabei Statuspassagen, deren erfolgreiche Bewältigung Lebenschancen eröffnet, die weniger Erfolgreichen verwehrt bleiben. Im Hinblick auf einen möglichen Berufserfolg sind ein erfolgreicher Schulabschluss und ein erfolgreicher Hochschul- bzw. Berufsabschluss von entscheidender Bedeutung. Die COVID-19-Pandemie machte sich im Hinblick auf das Artikelthema vor allem dadurch negativ bemerkbar, dass sie die berechtigte Befürchtung auslöste, die Pandemie verringere die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bewältigung von Statuspassagen und stelle damit Angehörige der davon betroffenen Jahrgänge schlechter als Angehörige früherer Jahrgänge. Solche Befürchtungen konnten allerdings durch gezielte Fördermaßnahmen zur Erreichung traditioneller Prüfungsstandards oder durch Senkung des Niveaus von Prüfungsanforderungen abgemildert werden, sofern diese Maßnahmen (in hinreichendem Umfang) angewendet wurden.

„Vernarbungseffekte“ Der Soziologe Michael Corsten sah Parallelen zwischen Jahrgängen, die unter Kriegen und Wirtschaftskrisen besonders gelitten haben, und der von ihm so genannten „Generation Corona“: Alle betroffenen Jahrgänge hätten abrupte Zäsuren erlebt, „die auch zeitlich einander nahe Altersgruppen ganz unterschiedlich erfuhren. Die einen hatten noch bestimmte Entwicklungen durchlaufen, die anderen standen unter veränderten Vorzeichen vor ganz neuen Herausforderungen.“ Er befürchtete sogenannte „Vernarbungseffekte“ bei denjenigen Jahrgängen, die sich ab 2020 in kritischen Übergangsphasen ihrer Sozialisation befanden.

Solche „Vernarbungen“ seien noch nach Jahren erkennbar, indem Menschen mit (hier: pandemiebedingten) Störungen ihres Lebenslaufs ein geringeres (Lebens-)Einkommen erzielten als nur unwesentlich Ältere, die bei Eintritt der Pandemie bereits wichtige Übergangssituationen bewältigt hätten. Zu rechnen sei mit Berufseinsteigern, die sich mit weniger Lohn zufriedengäben oder gar keine Stelle fänden und die mit den Folgen ihr ganzes Erwerbsleben lang zu kämpfen hätten. Sie bekämen auch Jahre später oft weniger Gehalt und hätten ein höheres Risiko für Arbeitslosigkeit.

Die Entwicklungsneuropsychologin Anja Karlmeier warnte im Juli 2020 vor den Langzeitschäden, die durch COVID-19-bedingte Verhaltensänderungen bei Kindern und Jugendlichen drohten. Die Hirnentwicklung von Kindern und Jugendlichen sei untrennbar mit ihrer sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung verbunden, also damit, welche Möglichkeiten sie hätten, sich in der Familie, in der Schule und Freizeit zu entfalten. Insbesondere Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen würden sich wahrscheinlich langfristig auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken. Relativ belastbar seien allerdings, so Anja Karlmeier, Jugendliche ab 15 Jahren; ihnen falle es relativ leicht, sich an neue Situationen anzupassen, und sie hätten auch in „normalen Zeiten“ permanent neue Anforderungen zu bewältigen.

Im November 2020 zweifelte Nadja Schlüter daran, dass es eine umfassende „Generation Corona“ tatsächlich geben werde. Sie begründete ihren Zweifel damit, dass möglicherweise der „Vernarbungseffekt“ bei denjenigen, die ab 2020 in Deutschland eine Übergangssituation zu bewältigen haben, noch abwendbar sei. Darüber hinaus könne es „die Generation Corona“ nicht geben, da „jede*r mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen in diese Krise geraten“ sei. Die Auswirkungen der Krise seien umso schlimmer, je niedriger das Bildungsniveau der Betroffenen sei. Allerdings ist auch für Nadja Schlüter „klar“, dass das „Erlebnis der Pandemie […] alle jungen Menschen auf die eine oder andere Weise prägen“ werde.

Im Februar 2023 stellte die Weltbank fest, dass „die COVID-19-Pandemie die Ansammlung von Humankapital in kritischen Augenblicken des Lebenslaufs empfindlich gestört“ habe und zur „Entgleisung der Entwicklung von Millionen Kindern und jungen Leuten in Ländern mit geringem und mittlerem Durchschnittseinkommen“ geführt habe (also nicht primär in Ländern mit einem hohen Durchschnittseinkommen wie Deutschland). Jedoch riskierten alle Staaten „vernarbte Generationen bislang unbekannten Ausmaßes“ (englisch: „scarred generations of unmet potential“), „[w]enn nicht sofort Gegenmaßnahmen ergriffen würden.“

Situation bis zum Sommer 2021 Kindertagesstätten In erster Linie ist die Kindertagesbetreuung (ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familien) ein Instrument, Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu garantieren, indem diese, ohne sich um ihre Kinder Sorgen machen zu müssen, während der Betreuungszeiten einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Zugleich sind Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen und Kindergärten auch Orte, an denen soziales Lernen und auch bereits „Bildung“ stattfindet, vor allem in Form einer frühen Schulung im Umgang mit der deutschen Sprache.

Etwa zeitgleich zu den unten angeführten Schließungen von Schulen und der Anwendung neuer Organisationsformen im Schulunterricht wurde auch der Zugang zu Einrichtungen der Kindertagesbetreuung weitgehend unmöglich gemacht bzw. erschwert.

Das Fehlen bzw. der Ausfall professioneller Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter, insbesondere zu einem frühen Spracherwerb, kann bereits bei Kleinkindern zu „Lernrückständen“ führen, aus denen sich spätestens in der Grundschule ein „Wettbewerbsnachteil“ im Vergleich zu Mitschülern (mit Deutsch als Muttersprache) entwickeln kann. In Deutschland gibt es auch deshalb eine Schulpflicht, weil der Staat die Zuversicht von Eltern skeptisch bewertet, sie allein könnten ihren Kindern alles beibringen, was sie für ihr (späteres) Leben benötigen. Die Schulpflicht ist im des Grundgesetzes geregelt. Bereits im Vorschulalter können viele Kinder von ihren Eltern nicht dieselben Lernanregungen erhalten wie von pädagogisch gut ausgebildeten Fachkräften, zumal insbesondere Kindergärten sich immer mehr zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen weiterentwickeln.Martin R. Textor: Der Kindergarten als Dienstleistungs- und Bildungseinrichtung. In: Das Kita-Handbuch (Hrsg.: Antje Bostelmann, Martin R. Textor). 2002. Abgerufen am 5. Juni 2021

Probleme bei der Einschulung kann es auch für Einzelkinder geben, die bis zu ihrer Einschulung ohne intensiven Kontakt zu etwa Gleichaltrigen aufgewachsen sind, die also Defizite im Bereich des sozialen Lernens aufweisen. Eine pandemiebedingte Verkürzung der Zeit, in der eine Sekundärsozialisation in Kindertagesbetreuungseinrichtungen wirksam werden kann, kann auch bei diesen Kindern negative Folgen haben.

Schulen Nach Angaben der Vereinten Nationen durften während der Covid-19-Pandemie mehr als 1,6 Milliarden Schüler in 190 Ländern zeitweise ihre Schule nicht betreten, darunter auch die meisten Schüler in Deutschland.

Unterricht in Schulgebäuden und in/auf Sporteinrichtungen Während der COVID-19-Pandemie wurde der schulische Unterricht vor allem dadurch gestört, dass er phasenweise nicht als Präsenzunterricht in Räumen der Schule stattfand, sondern in Form von Distanzunterricht und daher in vielen Fällen technische Probleme bei der Kommunikation von Lehrern mit Schülern auftraten, die sich zu Hause aufhielten, Klassen geteilt wurden (um für mehr Distanz in Schulräumen zu sorgen), so dass es zu Wechselunterricht kam (Phasen von Präsenzunterricht und Distanzunterricht), die AHA+L-Regel Lüften während des Unterrichts erforderlich machte (auch in der kalten Jahreszeit), die Maskenpflicht das Verständnis von Gesagtem beeinträchtigte, gemeinsame Unternehmungen von Lerngruppen an außerschulischen Lernorten sowie Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten aufgrund des Gebots ausfielen, die Mobilität der Schüler auf ein Minimum einzuschränken, monatelang an Schulen kein Sportunterricht erteilt wurde (was die Entwicklung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten beeinträchtigte und den Bewegungsmangel bei vielen Schülern infolge des Ausfalls außerschulischer Sportangebote verstärkte), viele Schüler an zwei aufeinander folgenden Schuljahren (noch) keinen Schwimmunterricht erhalten haben; die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnt vor dem Entstehen einer „Generation Nichtschwimmer“, auch aufgrund der Schließung von Schwimmbädern und dem Ausfall von Schwimmlehrgängen in diesen Bädern (die Befürchtung, dass Deutschland zum „Nichtschwimmerland“ werden könnte, äußerte die DLRG allerdings schon 2017).

Ab März 2020 wurden sogar flächendeckend alle Schulen in Deutschland geschlossen; damit fiel auch die Ganztagsbetreuung von Schülern in Schulen und Schulhorten fort, außer in Form von Notbetreuungen für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiteten. Für alle anderen Kinder musste der Unterricht weitgehend als Lernen zu Hause per Fernunterricht erfolgen. Erst mit dem Ende der „dritten Welle“ der Pandemie im Frühjahr 2021 wurde der Präsenzunterricht in allen Klassen in voller Klassenstärke wieder möglich, sofern nicht die „Bundesnotbremse“ diese Maßnahme ausschloss.

Eingeschränkter bzw. ausgefallener Präsenzunterricht Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zu dem Umfang der pandemiebedingten Beschränkungen des Präsenzschulbetriebs waren bereits im ersten Lockdown vom 23. März 2020 bis zum 5. Mai 2020 an insgesamt 44 Tagen die Schulen weitgehend geschlossen. Anschließend erfolgte eine partielle Öffnung, wobei aber in mehreren Ländern die Sekundarstufen länger geschlossen waren und es teilweise bis zu den Sommerferien Wechselunterricht gab. Im Mittel waren die