mini|Der Besitz eines georgischen Reisepasses weist zugleich die Staatsbürgerschaft des Inhabers nach. Die georgische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum bei Zerfall der Sowjetunion entstandenen Staatsverband von Georgien im Südkaukasus mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Die Staatsangehörigkeit folgt mit einigen Ausnahmen für Staatenlose dem Abstammungsprinzip.
Historisches Zwischen 1783 und 1864 erwarb das Zarenreich immer weitere Gebiete Georgiens und im Kaukasus. Dessen Einwohner wurden Untertanen des Zaren. Die Vorschriften über Ausländer und den Erwerb der russischen Untertanenschaft waren im Band IX, Buch I, Teil 6 der Gesetzessammlung Swod sakonow zusammengetragen. Man regelte den „Stand der Ausländer“ () in §§ 990–1031, wobei die §§ ab 1110 speziell die Einbürgerungsvorschriften enthielten. § 1030 f. waren Sonderregeln für den Kaukasus.
Gegen Ende des langen Kaukasuskriegs, Anfang der 1860er Jahre, bot Russland den unterlegenen muslimischen Stämmen teilweise an ins osmanische Reich umzusiedeln oder als russische Untertanen in die Region Kasan zu ziehen. Als Folge des Russisch-Osmanischen Krieges wurden die osmanischen Provinzen Batumi, Kars und Ardahan russisch, die beiden letztgenannten, in ihren modernen Grenzen etwas abweichenden Provinzen 1921 wieder türkisch.Vertrag von Kars (engl. Volltext) und Vertrag von Moskau (1921). In jener Zeit war es üblich Bewohnern, die unter neue Herrschaft kamen eine Optionsmöglichkeit mit Umsiedlungspflicht innerhalb einer gewissen Frist zu gewähren.Zur Siedlungspolitik 1817-1953 vgl.: Shafiyev, Farid; Resettling the borderlands: state relocations and ethnic conflict in the South Caucasus; Montreal 2018; ISBN 978-0-7735-5373-6
Von 1918 bis 1921 gab es in Georgien mehrere kurzlebige sowohl bourgeoise als auch bolschewistische Regierungen, die teilweise nur Regionen kontrollierten und Wochen oder einige Monate „amtierten.“ Inwieweit sich diese um Staatsangehörigkeitsfragen kümmerten wird hier nicht erörtert. Seit Beitritt Georgiens zur Sowjetunion galten die Vorschriften für Sowjetbürger.
Seit 1991 Weniger als zwei Monate nach der Volksabstimmung zur Unabhängigkeit am 9. April 1991 entwarf man im Juni unter Präsident Swiad Gamsachurdia ein Staatsangehörigkeitsgesetz, das einen sehr engen Maßstab anlegte hinsichtlich wer Georgier sein dürfte. Die Zahl der ethnischen Russen im Lande sank laut Volkszählungsdaten von 341.172 1989 auf 67671 im Jahre 2014.
Georgische Staatsrechtslehre geht seit 1993 davon aus, dass das heutige Georgien ein neuer Staat und nicht Nachfolger der 1921 untergegangenen Republik ist. Hierin unterscheidet man sich z. B. von der in den baltischen Staaten üblichen Auffassung. In der Verfassung von 1995 regelte Kapitel 2 die Bürgerrechte. Art. 12 bestimmte, dass die Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Einbürgerung erworben wird und enthielt ein Verbot der Mehrstaatlichkeit. Die Mitgliedschaft Georgiens in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten von 1993 bis 2008 hatte staatsangehörigkeitsrechtlich keine Bedeutung.
1996 schaffte man die sowjetzeitliche Praxis des Vermerkes eine „Nationalität“ (ethnischen Zugehörigkeit) in Personalausweisen ab.
Staatsangehörigkeitsgesetz 1993 Das Staatsangehörigkeitsgesetz№ 193-Iს: საქართველოს რესპუბლიკის კანონი საქართველოს მოქალაქეობის შესახებ lehnte sich noch an das der Sowjetunion an.Änderungen: 24.06.93 (Friständerungen: საქართველოს რესპუბლიკის კანონი 'საქართველოს მოქალაქეობის შესახებ' საქართველოს რესპუბლიკის კანონში ცვლილებების შეტანის თაობაზე / № 277-IIს), 24.06.2004 und 16.12.2005 (Ermessenseinbürgerungen durch den Präsidenten, საქართველოს ორგანული კანონი 'საქართველოს მოქალაქეობის შესახებ' საქართველოს ორგანულ კანონში ცვლილებებისა და დამატებების შეტანის თაობაზე, № 182-რს und საქართველოს ორგანული კანონი 'საქართველოს მოქალაქეობის შესახებ' საქართველოს ორგანულ კანონში ცვლილებებისა და დამატებების შეტანის თაობაზე, № 2381-რს), 11.07.2007 (Sonderregeln für Heimkehrer in Kraft 1.1.2009, საქართველოს ორგანული კანონი 'საქართველოს მოქალაქეობის შესახებ' საქართველოს ორგანულ კანონში დამატების შეტანის თაობაზე, № 5262-რს), 6.07.2010 (Einschränkung von Einbürgerungen aus Gründen nationaler Sicherheit, საქართველოს ორგანული კანონი 'საქართველოს მოქალაქეობის შესახებ' საქართველოს ორგანულ კანონში ცვლილებებისა და დამატების შეტანის თაობაზე, № 3354-რს). Redaktionelle Änderungen: 15.10.96 (№ 423-Iს), 1.10.97 (№ 893-Iს), 20.03.2001 (№ 777-IIს), 15.07.2005 (№ 1741-რს), 30.01.2006 (№ 2622-რს), 11.07. und 15.12.2009 (№ 1390-რს, № 2318-IIს), 1.10.2010 (№ 3658-IIს), 17.12.2010 (№ 4136-რს), 20.12.2011 (Gebührenänderung, № 5566-რს). Es enthielt ein vollkommenes Verbot der Doppelstaatlichkeit, aber auch das Auslieferungsverbot und die Unmöglichkeit die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Entscheidungen in Staatsbürgerschaften erließ (nominell) der Präsident persönlich, die eigentliche Verwaltungsarbeit fand im Justizministerium statt. Die gesetzliche Bearbeitungsdauer war auf höchstens ein Jahr festgesetzt. Der Gerichtsweg zum obersten Gericht stand offen.
Minderjährige Kinder von 14-17 haben ein Mitspracherecht bei Staatsangehörigkeitswechsel der Eltern. Für jüngere galt der elterliche Wechsel bei Inlandswohnsitz automatisch.
Automatisch Georgier wurde, wer bei Inkrafttreten fünf Jahre in seinen Dauerwohnsitz hier gehabt hatte (Stichtag 31. März 1993.) erhielt innert vier Monaten entsprechende Papiere. Diese Personen hatten drei Monate Zeit für eine andere Staatsbürgerschaft zu optieren.Weiterführend der nach der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini „Bericht der vom Europäischen Rat eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien.“ ab Geburt, wenn beide Eltern Georgier oder im Lande lebende Staatenlose sind ab Geburt, wenn nur ein Elternteil Georgier: bei Geburt im Inland bei Geburt im Ausland, nach Absprache der Eltern oder nach Recht des Geburtslandes ab Geburt, wenn der Vater Georgier, die Mutter staatenlos ist
Im Ausland lebende oder „Abstammungsgeorgier“ erhielten die Staatsbürgerschaft nicht. Für sie ist auch kein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Jedoch konnten all diejenigen Sowjetbürger, die fünf Jahre in Georgien gewohnt, dieses verlassen hatten und vor dem 25. März 1993 zurückkehrten die Staatsangehörigkeit erhalten.
Von Ausländern adoptierte georgische Kinder behalten ihre Staatsangehörigkeit, bis die Adoptiveltern eine Entlassung beantragten. Für Kinder in Mischehen gab es bei Erreichen der Volljährigkeit eine Optionsmöglichkeit. Gewisse Sonderregeln wurden später eingefügt für Personen, die Georgien nach dem 21. Dezember 1991 verlassen hatten oder die in Georgien lebend nach dem 31. März 1975 geboren, d. h. bei Inkrafttreten noch nicht volljährig waren, und die keine andere Staatsangehörigkeit erworben hatten.
Für Einbürgerungen wurden zehn Jahre Wohnsitz (ab 2009: 5 Jahre), Solvenz und hinreichend Sprachkenntnisse in Georgisch oder Abchasisch gefordert. Nicht eingebürgert werden Personen, gegen die ein Strafverfahren anhängig ist, oder die jemals zu drei Jahren Haft verurteilt worden waren, außer das Urteil wurde aufgehoben („Rehabilitierung“ von Sowjeturteilen kam bei politischen Taten häufiger vor). Beschleunigte Einbürgerung von Ehepartnern war nach drei Jahren möglich.
Als Verlustgründe gelten die international üblichen, wie ungenehmigter Dienst in einer fremden Wehrmacht, Polizei, Geheimdienst usw., Falschangaben bei der Einbürgerung, freiwillige Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft, aber auch bei Auslandswohnsitz die Nicht-Anmeldung beim Konsulat innerhalb zwei Jahren (ab 2014: 7 Jahre). Der Verlust erfolgt außer bei der freiwillige Annahme nicht automatisch, sondern erfordert ein vom Staat eingeleitetes Verwaltungsverfahren.
Ein besonderes Problem stellten die „türkischsprachigen Georgier“ (Mescheten მუსლიმი მესხებიAlternativ „islamisierte Meschketen“ vgl. Ivelashvili T. V.; On the Identification of So-Called “Meskhetian Turks”; Vestnik Volgogradskogo gosudarstvennogo universiteta. Seriya 4. Istoriya. Regionovedenie. Mezhdunarodnye otnosheniya, 2019, Vol. 24, № 5, S. 162-171 DOI. Deren Narrativ einer Türkischstämmigkeit eine in den Jahren des Exils entstandene Erfundene Tradition. 70000 verließen nach den Unruhen im Juni 1989 Ferghana-Tal Usbekistan Richtung Aserbaidschan.) dar, die 1944 vor allem nach Kasachstan und Usbekistan umgesiedelt wurden, nach 1956 dort blieben aber schlecht integrierten.Baratashvili, Marat; Legal States of Meskh Repatriates in Georgia; Tbilisi 1998 (United States Informational Agency-USIA) [georg. Ausgabe: Meskh rep’at’riant’ta uplebrivi mdgomareoba sakartveloshi Uni Tiflis, 64 S.]Aydingün, Ayşegül; Ahiska (Meskhetian) Turks: Source of Conflict in the Caucasus?; International Journal of Human Rights, Vol. 6 (2002), № 2, S. 49-64, DOI:10.1080/714003762 Die Zahl der Rückwanderer blieb gering. Seit 2009 ist ihnen die Rückkehr gesetzlich erleichtert. Wird ihre Repatriierung durchgeführt, so haben sie innerhalb zwei Jahren die Wiedereinbürgerung, begründbar durch unrechtmäßigen Verlust, zu beantragen.Verordnung № 87, 30. März 2010.
Verfassung Eine neue Verfassung ist nach der Präsidentenwahl 2013 in Kraft getreten. Das seit 1995 stark präsidiale System wurde abgeschwächt. Dies machte auch Änderung bei den Kompetenzen nötig. Im Art. 12 bleibt das Recht der präsidialen Verleihung in Ausnahmefällen weiterhin festgeschrieben.
Staatsangehörigkeitsgesetz 2014 Verwaltungsmäßig zuständig ist die örtliche Verwaltungsbehörde (იუსტიციის სახლი, iust'itsiis sakhli auf Englisch üblicherweise: Public Service Hall), eine Art Bürgerbüro cum Grundbuch- und Standesamt usw. Dazu gibt es seit Oktober 2013 auf Regierungsebene noch eine zentrale Kommission für Staatsangehörigkeitsfragen.Mit sechs Mitgliedern, darunter zwei vom Staatsschutz. Ursprüngliche Verordnung vom 10. Juni 2014. Zusammensetzung und Aufgabenbereich seitdem geringfügig geändert.
Gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz 2014Gesetz 2319-IIს, vom 30. Apr. 2014. erwirbt man die Staatsbürgerschaft ab Geburt: wenn ein Elternteil georgischer Bürger ist, oder ein in Georgien durch Leihmutterschaft ausgetragenes und geborenes Kind nicht die Staatsangehörigkeit eines der Eltern erhält, oder in Georgien geborene Kinder von im Lande wohnenden Staatenlosen, sowie Findelkinder (ggf. bis eine andere Staatsangehörigkeit aufgeklärt werden kann)
Durch Verleihung georgischer Bürger wird man im normalen Einbürgerungsverfahren im vereinfachten Einbürgerungsverfahren durch Wiederherstellung ausnahmsweise durch den Präsidenten
Das Recht des Präsidenten Ausführungsbestimmungen zu erlassen wurde 2018 an die Kommission delegiert.
Einbürgerungsverfahren Nominell erfolgt die Einbürgerung weiterhin durch den Präsidenten. Bis zur Gesetzesänderung zum 1. Juli 2018 war es möglich solche Entscheidungen zur Staatsangehörigkeit wie bei jedem Verwaltungsverfahren vor Gericht anzufechten. Dies wurde abgeschafft, präsidiale Entscheidungen sind nun endgültig.
Vorbedingungen für eine normale Einbürgerung sind,Stand Gesetzesänderung 2018 Kenntnis der Landessprache sowie zur Geschichte und Verfassung Ausreichendes Einkommen, sei es aus Arbeit, Geschäftsbeteiligung oder GrundbesitzSeit Juli 2013 ist Ausländern der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen verboten. Fünf Jahre legaler Aufenthalt (2018-23: 10 Jahre), davon die letzten fünf im Besitz einer Daueraufenthaltserlaubnis,Die frühestens nach 5 Jahren zu bekommen ist. Erteilt wird sie seit 2014 unter strengeren Auflagen, ist aber für Europäer, Amerikaner und Israelis problemlos. Bei anderen Nationalitäten schaut man genauer hin. Gewisse Zeiten, zum Beispiel als Student, zählen nicht mit.
Für Behinderte kann, abgesehen von der Wartezeit, auf die anderen Bedingungen verzichtet werden.
AdoptiertAdoptionsgesetz vom 17.10.1997. ein Georgier ein ausländisches minderjähriges Kind, ist für dieses trotzdem ein Einbürgerungsverfahren durchzuführen.