Verfolgte und vertriebene Wissenschaftler der Goethe-Universität in der NS-Zeit waren an der Frankfurter Goethe-Universität (JWGU) weit zahlreicher zu verzeichnen, als an anderen deutschen Universitäten. Das lag am besonderen Charakter der Frankfurter Universität, die erst 1914 als Stiftungsuniversität mit privaten Mitteln Frankfurter Bürger – darunter 35 jüdische Stifter, die 66 % des Stiftungskapitals aufbrachten – gegründet worden war.Projekt USE der Goethe-Universität: Die Gründung der Universität Frankfurt und ihre Stifter jüdischer Herkunft. Damit einher ging die Erwartung an eine freie und liberale Universität, die anti-preußisch ausgerichtet war sowie die jüdische Integration vorantreiben und zur Lösung von Gegenwartsproblemen beitragen sollte.Janus Gudian: 100 Jahre Universität, S. 31. Die dadurch bedingte „einzigartige[…] politische[…] Aufladung der Frankfurter Universitätsidee bzw. der an dieser Hochschule betriebenen Wissenschaften“ zog reformorientierte Wissenschaftler an und bescherte der Universität einen besonders modernen und progressiven Ruf. Die inneruniversitär recht erfolgreiche jüdische Integration zeigte sich unter anderem daran, dass 1933 ungefähr ein Drittel der Professoren Juden waren.Janus Gudian: 100 Jahre Universität, S. 35. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung kam es infolgedessen zu massiven Säuberungsaktionen innerhalb des Lehrkörpers der sich seit 1932 Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (JWGU) nennenden Hochschule.

Das Ausmaß der Vertreibung „Der Faschisierungsprozeß der Studenten und der Professorenschaft begann lange vor 1933“Peter Dudek: Faschsimuserfahrung, in: Gerda Stuchlik: Goethe im Braunhemd, S. 8, aber die komplette Gleichschaltung aller Bereiche von Politik, Gesellschaft und Kultur gemäß den nationalsozialistischen Vorstellungen nahm erst nach dem 30. Januar 1933 volle Fahrt auf und führte in Frankfurt zu einer sehr schnellen Säuberung der als verjudet angesehenen Universität. In einem 2007 publizierten Aufsatz kamen Michael Grüttner und Sven Kinas zu dem Ergebnis, dass vom Lehrkörper im Winter 1932/33 – 351 Personen – bis 1945 128 Personen entlassen worden seien. Das entsprach einer Entlassungsquote von 36,5 %, die damit noch über der von Berlin lag und weit über der anderer deutscher Hochschulen.Michael Grüttner und Sven Kinas: Die Vertreibung von Wissenschaftlern aus den deutschen Universitäten, S. 140, Tabelle 3

Was sich hinter dieser Zahl von 128 entlassenen Personen verbirgt, haben Grüttner und Kinas an anderer Stelle differenzierter dargestellt:Michael Grüttner und Sven Kinas: Die Vertreibung von Wissenschaftlern aus den deutschen Universitäten, S. 162. Entlassungen (einschl. entlassungsähnliche Fälle): 128 (von 351) Darunter Opfer der Rassenideologie: 115 Aus anderen Gründen entlassen: 13 Von den Entlassenen sind emigriert: 95 Nicht emigriert: 33 Freiwilliger Rücktritt mit politischem Hintergrund: 2 davon emigriert: 2 Vertreibungsverlust insgesamt: 130 Opfer nationalsozialistischer Vernichtungspolitik: 6 Suizide: 3 Hierbei ist zu beachten, dass Grüttner und Kinas – ähnlich wie andere Studien auch – ausschließlich den Lehrkörper der Universität, also Ordinarien, außerordentliche Professoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten, Lektoren, Lehrbeauftragte und sonstige Lehrkräfte untersuchen. Die Verfolgung der nichthabilitierten Assistenten und des akademischen Mittelbaus, sofern er nicht an der Lehre beteiligt war, blieb unberücksichtigt. Welch große Anzahl von verfolgten Personen alleine an der Medizinischen Fakultät in dieser Personenkategorie existierte – 36 –, wurde von Udo Benzenhöfer und Monika Birkenfeld 2016 beispielhaft aufgearbeitetUdo Benzenhöfer, Monika Birkenfeld: Angefeindete, vertriebene und entlassene Assistenten im Bereich der Universitätsmedizin in Frankfurt., vergleichbare Arbeiten fehlen aber für die anderen Fakultäten. Zudem gab es in Frankfurt eine große Anzahl universitätsnaher Institute – zum Beispiel das Institut für experimentelle Therapie, aus dem später das Paul-Ehrlich-Institut hervorging, oder das Institut für Sozialforschung –, deren Personal ebenso von den nationalsozialistischen Säuberungen betroffen war.

Bislang sind keine systematischen Untersuchungen über die Verfolgung nicht-akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt. Einzige Hinweise in diese Richtung liefert ein Verzeichnis der Bediensteten, die 1933 zu Unrecht entlassen oder in den Ruhestand versetzt wurden, das 1945 für alle Dienststellen der Stadt Frankfurt erstellt wurde, und das im Abschnitt über das Städtische Krankenhaus in Sachsenhausen auch Rückschlüsse auf das verfolgte Personal der Medizinischen Fakultät ermöglicht.Der Teil über das Städtische Krankenhaus in Sachsenhausen ist abgedruckt bei Siegmund Drexler, Siegmund Kalinski, Hans Mausbach: Ärztliches Schicksal unter der Verfolgung 1933 – 1945, S. 118–120. Nach Udo Benzenhöfer, Monika Birkenfeld: Angefeindete, vertriebene und entlassene Assistenten, S. 9, ist dieses kurz nach Kriegsende angefertigte Verzeichnis aber unvollständig und fehlerhaft. Und auch das Schicksal der verfolgten Studentinnen und Studenten nach 1933 ist bislang nur ansatzweise erforscht, so bei Gerda Stuchlik, Goethe im Braunhemd. Das ist im Falle der Frankfurter Universität um so gravierender, weil das ebenfalls im April 1933 in Kraft getretene Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen den Anteil jüdischer Auszubildender auf 1,5 % beschränkte, in Frankfurt aber nahezu 10 % aller Studenten jüdisch waren.Janus Gudian: 100 Jahre Universität, S. 40, Anmerkung 108.

Bei Grüttner und Kinas ist zudem der Untersuchungszeitraum ihrer Studie nicht klar. Sie erwecken einerseits den Eindruck, den gesamten Zeitraum zwischen 1933 und 1945 untersucht zu haben, andere Aussagen legen aber nahe, dass ihr Untersuchungszeitraum 1937 endet, dem Jahr, in dem die „letzten ‚nichtarischen‘ und teilweise auch (wie an der Universität Frankfurt am Main) die ‚jüdisch versippten‘ Emeriti […] aus den Verzeichnissen der Universitäten gestrichen“ wurden.Michael Grüttner und Sven Kinas: Die Vertreibung von Wissenschaftlern aus den deutschen Universitäten, S. 130. Es sind aber auch Fälle bekannt, bei denen das ganze Ausmaß an Verfolgung und Entrechtung erst 1938/39 zum Tragen kam.

Zutreffend sprechen Grüttner und Kinas von „Opfern der Rassenideolgie“ als größter Gruppe unter den Verfolgten, während Renate Heuer und Siegbert Wolf in ihrer ansonsten richtungsweisenden Arbeit von den Juden der Frankfurter Universität sprechen und in jedem Fall die Glaubenszugehörigkeit als Kategorie nutzen. Dass es aber nicht um eine glaubensbedingte Verfolgung ging, sondern um eine zutiefst politische und rassenideologisch begründete, zeigt die Vielzahl der von Heuer/Wolf dokumentierten Fälle, bei denen für die Betroffenen der jüdische Glaube keine Rolle mehr gespielt hat. Sie waren längst aus der jüdischen Glaubensgemeinschaft ausgeschieden, konfessionslos oder christlich getauft, als die Nazis daran gingen, sie im Sinne einer unwissenschaftlichen Rassentheorie als Angehörige einer Rasse zu denunzieren, die es zu eliminieren gelte. Für viele Betroffene war das Attribut Jude, das ihre Verfolgung durch die Nazis begründete, eine ideologisch motivierte Fremdzuschreibung. Aber immerhin konnte Walter Platzhoff 1934 bei der Übernahme des Frankfurter Rektorats verkünden, dass der Ruf der Frankfurter Universität, eine „Hochburg des marxistisch-jüdischen Geistes“ zu sein, dank der radikaler als an anderen Universitäten vorgenommenen Säuberungen nun nicht mehr erhoben werden könne.Walter Platzhoff, zitiert nach Janus Gudian: 100 Jahre Universität, S. 41.

In einer Gesamtschau der Arbeiten von Heuer/Wolf, Grüttner/Kinas und Benzenhöfer/Birkenfeld und einiger verstreuten Quellen zeigt sich, dass die Zahl der Verfolgten und Vertriebenen der Frankfurter Universität – auch wenn weiterhin ausschließlich das wissenschaftliche Personal berücksichtigt wird – deutlich über den von Grüttner/Kinas ermittelten Zahlen liegt. Die Zahl wäre noch höher, wenn die Personen berücksichtigt würden, die noch vor dem 30. Januar 1933 Frankfurt verlassen hatten und die dann an ihrer neuen Wirkungsstätte verfolgt und vertrieben wurden. Alleine aus der medizinischen Assistenschaft führen Benzenhöfer/Birkenfeld 13 Personen auf, die ein ähnliches Schicksal erlitten wie ihre in Frankfurt verbliebenen Kolleginnen und Kollegen. „Mindestens zwei aus dieser Gruppe überlebten die NS-Zeit nicht: Dr. Irma Jacoby wurde 1942 in Auschwitz ermordet, Dr. Charlotte Friedmann wurde 1939 in Hamburg in den Suizid getrieben. Besonders zu erwähnen ist noch Dr. Ruth Weidenreich, die in Auschwitz interniert war; sie überlebte das Lager.“Udo Benzenhöfer, Monika Birkenfeld: Angefeindete, vertriebene und entlassene Assistenten, S. 17.

Der zuvor schon zitierte Platzhoff konnte im März 1939 zufrieden feststellen:

Auch wenn es inzwischen Ansätze zur Aufarbeitung des von Platzhoff beschworenen Aufbruchs ab 1934 und dessen Nutznießer gibt, klingt es doch wie eine Verhöhnung von dessen Opfern, den zwischen 1933 und 1939 verfolgten und vertriebenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, wenn Notker Hammerstein die nationalsozialistische Säuberung ab 1933 mit der Entnazifizierung nach 1945 auf eine Stufe stellt und, bezogen auf die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, schreibt: „Die beiden Entlassungswellen von 1933/34 und 1945/46 hatten sie ihrer wertvollsten Mitglieder beraubt.“Notker Hammerstein: Die Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main, Band I, S. 831.

Das Instrumentarium der Verfolgung und Vertreibung Für die von den Nazis initiierten Säuberungen der Hochschulen war das am 7. April 1933 in Kraft getretene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (BBG) von besonderer BedeutungZum genauen Gesetzestext siehe: Wortlaut des BBG., da es der Entfernung der jüdischen und politisch missliebigen Beamte aus dem Dienst den scheinbar legalen Rahmen verschaffte. Vor allem die Paragraphen 3 bis 6 des BBG waren die Grundlage für die eingeleiteten Verfolgungsmaßnahmen. § 3 zielte auf die Entrechtung und Entlassung sogenannter nichtarischer Beamten, wobei nach § 3 (2) „Frontkämpfer“ und Angehörige von Gefallenen des Ersten Weltkriegs von diesen Maßnahmen zunächst ausgenommen waren. Diese Ausnahmeregel, die vielfach Unterlaufen wurde, wurde nach dem Inkrafttreten des Reichsbürgergesetzes (siehe unten) im September 1935 aufgehoben. § 4 betraf die Beamten, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“. § 5 regelte die vereinfachte Versetzung von Beamten, was der Frankfurter Universität 1934 Zugänge von andernorts unliebsamen Professoren bescherte. § 6 bestimmte, dass Beamte „zur Vereinfachung der Verwaltung“ in den Ruhestand geschickt werden konnten. „Ein Erlass des Wissenschaftsministeriums vom Juni 1937, der die Entlassung von ‚jüdisch versippten‘ Beamten nach § 6 des GWB [BBG] forderte, führte zu weiteren Entrechtungen.“Udo Benzenhöfer: "Die Frankfurter Universitätsmedizin zwischen 1933 und 1945", S. 17. § 7 regelte die Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen unter Ausschluss des Rechtsweges und legte fest, dass die Verfügungen nach den Paragraphen 2 bis 6 bis spätestens zum 30. September 1933 den Betroffenen zugestellt sein mussten. § 8 regelte zusätzlich die materielle Ausgrenzung der in den Ruhestand versetzten oder entlassenen Beamten.