mini|Diese QSL-Karte vom 2. September 1951 zeigt das deutsche Amateurfunkrufzeichen DL6BL mini|Diese QSL-Karte vom 2. August 1989 zeigt das deutsche Amateurfunkrufzeichen Y57WG Die Geschichte der Amateurfunkrufzeichen in Deutschland als Teil der deutschen Amateurfunkgeschichte hat nach der deutschen Wiedervereinigung (1990) den heutigen Stand erreicht, nach dem – wie von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) festgelegt – den in Deutschland lebenden Funkamateuren Amateurfunkrufzeichen zugeordnet werden, die als Präfix einen Doppelbuchstaben aus dem Bereich DA bis DR aufweisen.

Laut aktuell gültigem Rufzeichenplan (vom 24. Juni 2024) der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Amateurfunkdienst in Deutschland bestehen deutsche Amateurfunkrufzeichen aus einem zweibuchstabigen Präfix (DA bis DR, ohne DE und DI), einer Ziffer (Ø bis 9) und einem meist zwei- oder drei-buchstabigen Suffix. Für Klubstationen gibt es auch Rufzeichen mit einbuchstabigen oder vier- bis siebenstelligen Suffixen.Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland, Verfügung Nr. 53/2024, abgerufen am 25. Juni 2024. Doch dies war nicht immer so.

Vor dem Ersten Weltkrieg Als es Heinrich Hertz (1857–1894) im November 1886 zum ersten Mal gelang, die von ihm erzeugten elektromagnetischen Wellen wieder zu empfangen und nachzuweisen, und er so die Grundlagen der heutigen Funktechnik legte, gab es den Begriff „Amateurfunk“ noch nicht. Nach dem Gesetz über das Telegrafenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 galt: „Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu.“ Damit war der private Betrieb von Sendern oder Empfängern im Deutschen Kaiserreich (1871–1918), egal ob kabelgebunden oder drahtlos, ohnehin verboten.

Staatliche Stellen hingegen unterlagen um das Jahr 1900, am Anfang der Nutzung der Funktechnik, die durch Funkpioniere wie Nikola Tesla (1856–1943), Alexander Popow (1859–1906) und Guglielmo Marconi (1874–1937) vorangetrieben wurde, hier keinerlei Auflagen oder Einschränkungen. Jede sendete auf einem ihrer Meinung nach „freien“ Frequenzband und Rufzeichen wurden phantasievoll und willkürlich gewählt. Mit zunehmender Verbreitung von Funkanlagen auf der Welt und der Möglichkeit, per Funk immer größere Entfernungen zu überbrücken, ergab sich jedoch bald die Notwendigkeit einer internationalen Koordinierung. Die erste vorbereitende Funktelegrafiekonferenz fand 1903 in Berlin statt. Ihr folgte 1906 die Internationale Funktelegrafiekonferenz ebenfalls in Berlin, an der Delegationen von dreißig Staaten teilnahmen.International Radiotelegraph Conference (Berlin, 1906) (englisch), abgerufen am 12. Mai 2021. Bezüglich Rufzeichen wurde festgelegt, dass diese aus drei Buchstaben bestehen und voneinander unterscheidbar sein müssen. Noch wurden allerdings keinerlei „Rufzeichenblöcke“ gebildet und den einzelnen Staaten zugeordnet. Dies geschah erst 1912 auf der International Radiotelegraph Convention in London, die im Übrigen ganz im Zeichen der nur wenige Wochen vorher gesunkenen Titanic stand.International Radiotelegraph Convention, London, 5. Juli 1912, (englisch), abgerufen am 12. Mai 2021. Die genauen Zuteilungen wurden anschließend in einem Schreiben des amerikanischen Department of Commerce vom 9. Mai 1913 detailliert festgehalten.Radio Call Letters, Washington, 9. Mai 1913, (englisch), abgerufen am 12. Mai 2021. Demnach erhielten Deutschland und seine damaligen Kolonien die Präfixe A (also den Rufzeichenblock AAA bis AZZ) und D (DAA bis DZZ) sowie KAA bis KCZ. Etwas später kam noch der Block TNA bis TZZ hinzu – wohlgemerkt, für professionelle Rufzeichen – nicht für Amateurfunkrufzeichen.

Es wurden jedoch auch bereits erste Regelungen bezüglich amerikanischer Amateurfunkrufzeichen genannt.Radio Call Letters, Washington, 9. Mai 1913, (englisch), S. 3–4, abgerufen am 12. Mai 2021. Und es gab erste internationale Festlegungen für Rufzeichen im Amateurfunk. Auf der Konferenz von London am 23. April 1913 wurde festgehalten, dass Amateurfunkrufzeichen aus einer vorangestellten Zahl als „Landeskenner“ und darauf folgend zwei bis drei Buchstaben bestehen sollen. Deutschland erhielt die Ziffer 4. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten kam es jedoch in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg nicht zur Vergabe von Amateurfunkrufzeichen.Die ersten Anfänge – Es begann in den USA, abgerufen am 12. Mai 2021.

Nach dem Ersten Weltkrieg Die Zeit unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg war durch Unruhen gekennzeichnet. Bezeichnend war der „Funkerspuk“, ein Versuch der revolutionären Kontrolle des Rundfunks während der Novemberrevolution. Dieser scheiterte zwar, hatte aber zur Folge, dass die Weimarer Republik (1918–1933) in ihrer Anfangszeit das junge Medium Radio sehr restriktiv behandelte. So blieb nicht nur das private Senden weiterhin verboten, sondern auch Bau, Besitz und Betrieb von Rundfunkempfangsgeräten sowie generell der Empfang von Sendungen war verboten. Dieses allgemeine Empfangsverbot wurde erst 1923 aufgehoben. Als Geburtsstunde des Rundfunks in Deutschland gilt der 29. Oktober 1923. Kurz darauf, am 14. Mai 1924, wurden erstmals Empfangsgenehmigungen von der Deutschen Reichspost in Form einer „Audionversuchserlaubnis für die private Errichtung einer Funkempfangsanlage“ an Radioamateure erteilt. Sie durften nur hören – nicht senden –, hatten jedoch auch dafür technische Kenntnisse nachzuweisen.Internationale Rundfunk- und Fernseh-Chronik, abgerufen am 12. Mai 2021. Im selben Jahr erteilte die Reichspost einigen wissenschaftlichen Instituten, Fachunternehmen, anerkannten Funkvereinen sowie wenigen Einzelpersonen, darunter technische Reichspost-Beamte, zum ersten Mal Versuchsgenehmigungen zum Senden.

K-Rufzeichen mini|Dieses amerikanische Radio Call Book von 1926 enthält (auf Seite 60) lediglich 31 Amateur­funk­rufzeichen für ganz Deutschland Sie erhielten „Anrufzeichen“ nach damaliger Empfehlung der International Amateur Radio Union (IARU) ab 1. September 1925 mit dem „Kennbuchstaben“ K für Deutschland, abgeleitet aus dem Rufzeichenblock KAA bis KCZ der professionellen deutschen Funkstationen von 1913. (Das D stand im Amateurfunk damals noch für Dänemark und das A für Australien.) Im Unterschied zu den „Funkprofis“ folgten auf das K als erstem Buchstaben bei den Rufzeichen der Funkamateure jedoch keine weiteren zwei Buchstaben, sondern nur ein Buchstabe und eine Ziffer. Der Buchstabe richtete sich nach dem Standort der Funkstelle:, 2020, S. 38, abgerufen am 12. Mai 2021.

A bis D für Berlin und Umgebung, K bis Q für übriges Reich, außer Württemberg und Bayern, V bis X für Bayern und Y für Württemberg.

Beispielsweise hatte die Ortsgruppe Fürstenwalde (bei Berlin) des Deutschen Radioklubs e. V., seinerseits Mitgliedsverein des Deutschen Funkkartells, das Rufzeichen KB1, auch geschrieben als K‑B1, Kb1 oder K‑b1. Eine Rufzeichenliste aus dem Jahr 1925 enthält gerade einmal 31 solche Einträge.Rufzeichenliste der deutschen Amateursender, 1925, abgerufen am 12. Mai 2021. Einer der frühen Amateurfunkpioniere war Rudolf Horkheimer (1894–1982), dem als ersten deutschen Funkamateur eine Verbindung nach Neuseeland glückte.W. F. Körner, DL1CU: Geschichte des Amateurfunks, S. 43. Er hatte damals das Rufzeichen K‑Y8 für seine Amateurfunkstation in Rottenburg am Neckar. Inzwischen vergibt der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) jährlich den nach ihm benannten Horkheimer-Preis für außergewöhnliche Leistungen im Amateurfunk.

Als erste überregionale Interessensgruppe der Funkamateure in Deutschland entstand am 28. Juli 1925 aus dem Zusammenschluss des Deutschen Funkkartells mit dem Funktechnischen Verein der Deutsche Funktechnische Verband (D.F.T.V.). Am 20. März 1926 wurde der Deutsche Sendedienst (DSD) gegründet, der genau ein Jahr später in Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst (DASD) umbenannt wurde.

Ebenfalls noch im Jahr 1926 änderte sich die Struktur der Amateurfunkrufzeichen: Nun folgte auf den Kennbuchstaben K für Deutschland die Ziffer 4 und dann zwei Buchstaben (diese zumeist kleingeschrieben). Dabei wies der erste Buchstabe nach der Ziffer auf den ungefähren Standort hin. Die Zuordnung war wie folgt:, 2020, S. 50, abgerufen am 12. Mai 2021.

+ Standortkennung (1926) a Berlin b Brandenburg und Pommern c Berlin d Sachsen e Ostpreußen f Nordmark g Schlesien h Sachsen und Vogtland i Thüringen j Osnabrück k Nordhessen l Rheinland und Westfalen m Sachsen und Vogtland n Südhessen o Baden p Bremen q Braunschweig und Hannover r Rheinland und Westfalen s Saargebiet t Nordmark u Bayern v Franken w Berlin x Württemberg y – z Danzig – –

EK-Rufzeichen Mit Beginn des Jahres 1927 wurde die bereits am 1. März 1926 von der IARU beschlossene neue Rufzeichenkennung gültig: Dem bisherigen deutschen Präfix K wurde ein E (wie Europa) vorangestellt. Der Landeskenner für Deutschland war also nun EK.

Zeitgleich wurde das Suffix von zwei auf drei Buchstaben verlängert. Ein deutsches Amateurfunkrufzeichen, beispielsweise der Funkvereinigung Halle e. V., sah nun wie folgt aus:, 2020, S. 52, abgerufen am 12. Mai 2021.

EK 4 ABI

Noch im selben Jahr, am 25. November 1927, wurden im Washingtoner Weltnachrichtenvertrag weltweit neue offizielle Landeskenner beschlossen, die zu Neujahr 1929 eingeführt wurden.

D-Rufzeichen Ab dem 1. Januar 1929 war für Deutschland als neues Präfix der (heute gewohnte) Buchstabe D gültig. (Das K ging an die Vereinigten Staaten. Die Freie Stadt Danzig erhielt YM.) Darauf folgte die Ziffer 4 und als Suffix drei, zumeist kleingeschriebene, Buchstaben. Statt EK 4 ABI (von oben) hieß es für die Funkvereinigung Halle nun:

D 4 abi

Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme im Jahr 1933 wurden sämtliche zuvor von der Reichspost ausgegebenen Sendegenehmigungen für ungültig erklärt, aber weder der Amateurfunk noch das Senden generell verboten. Im Gegenteil, „bewährte“ Funkamateure wurden als wertvolle Helfer angesehen, um die neue Weltanschauung mithilfe dieser modernen Kommunikationsmöglichkeit weltumspannend zu propagieren. Dazu passend berichten die Mitteilungen des Deutschen Amateur-Sende- und Empfangsdienstes (DASD) vom August 1933: „180 Sendelizenzen erteilt!“, 2020, S. 62, abgerufen am 12. Mai 2021. Auch wurden den frisch lizenzierten Funkamateuren vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda spezielle QSL-Karten frei zur Verfügung gestellt, die Parolen trugen wie: „Wir wollen Frieden und Verständigung, nichts anderes“, „Niemand wünscht den Frieden mehr als wir“ oder „Der einzelne ist nichts – das Volk ist alles“.

Und wieder gab es eine Modifikation der Amateurfunkrufzeichen: Nicht mehr der erste Buchstabe des Suffix kennzeichnete länger den Standort, sondern es war nun der letzte. Hierdurch versprach man sich Vorteile bezüglich der Sortierreihenfolge im Falle eines Umzugs des Funkamateurs, da sich dann nur der letzte Buchstabe seines Rufzeichens änderte. Diese waren wie folgt verteilt:, 2020, S. 64, abgerufen am 12. Mai 2021.

+ Standortkennung (1933) A Ostpreußen B Pommern C Brandenburg D Magdeburg E – F Berlin G Schlesien H Westfalen I Rheinland J Norden K Niedersachsen L Mitteldeutschland M Sachsen-Ost N Württemberg O Baden P Bayern-Süd Q Koblenz (zeitweilig) R Bayern S – T Mittelrhein U Sachsen-West V Schleswig W – X – Y – Z – – –

Alle Funkamateure behielten die beiden Buchstaben ihres bisherigen Suffix, dem ein weiterer Buchstabe als Standortkenner (aus der obigen Liste) angehängt wurde. Diese Schema galt mit Wirkung vom 1. Juni 1935. Im Jahr 1937 wurde eine Liste aller von der Reichspost vergebenen Amateurfunkrufzeichen der Blöcke D3, D4 und YM4 (Danzig) veröffentlicht. Mit Stand vom 5. Mai 1937 gab es demnach 498 Rufzeichen für „Liebhaberfunksender“.