Das Schweizer Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), auch PMT-Gesetz, Terrorismus-Gesetz oder Anti-Terror-Gesetz genannt, ist ein Bundesgesetz, mit dem die Polizei, insbesondere das Fedpol, früher und präventiv gegen Terroristen vorgehen kann. Mit ihm wurden diverse bereits bestehende Gesetze reformiert werden, unter anderem das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Das Bundesgesetz wurde am 25. September 2020 vom National- und Ständerat verabschiedet.

Aufgrund der im Gesetzestext formulierten Entscheidungen, welche nach Ansicht der Gegner zu einer Verletzung der Menschenrechte und des Prinzips der Gewaltenteilung führen könnten,NEIN zum Willkürparagraphen – Argumente Website der Gegner. Abgerufen am 8. Mai 2021. haben diverse Parteien und Nichtregierungsorganisationen erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 13. Juni 2021 entschied das Stimmvolk über diese VorlageVolksabstimmung vom 13. Juni 2021. Website des Bundes; abgerufen am 8. Mai 2021. und nahm sie an.

Das PMT-Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft.Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. (PDF) Verordnung des Bundes; abgerufen am 14. Mai 2022.

Entstehungsgeschichte Nachdem ab dem Jahre 2015 in Europa vermehrt Terroranschläge verübt worden waren – insbesondere nach den Anschlägen am 13. November 2015 in Paris –, verabschiedeten mehrere Staaten Antiterrorgesetze oder verschärften bestehende Gesetze, um so potenzielle Terroristen schneller ausfindig zu machen und Anschläge zu verhindern. Die Schweiz veröffentlichte am 18. September 2015 als Reaktion auf den Anschlag auf Charlie Hebdo eine Strategie, welche unter anderem vorsieht, dass der Bundesrat Terrorismus auf dem eigenen Territorium verhindert.Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung Website des Bundes. Abgerufen am 8. Mai 2021.

Am 1. September 2017 trat das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) in Kraft, nachdem ungefähr ein Jahr zuvor, am 25. September 2016, das Stimmvolk die Vorlage mit einer 65,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen hatte.Volksabstimmung vom 25. September 2016 Website der Bundeskanzlei. Abgerufen am 8. Mai 2021. Dadurch erhielt der NDB mehr Möglichkeiten, Personen zu überwachen, um Bedrohungslagen und «Risikopersonen» zu erkennen. Laut dem Bundesrat kann die Polizei allerdings nur eingreifen, wenn die verdächtige Person eine Straftat begeht. (Vergleiche: #Prävention von Terrorismus im aktuellen Recht)Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2019, S. 4757. Abgerufen am 8. Mai 2021.

Am 22. Mai 2019 veröffentlichte der Bundesrat eine Botschaft mit dem PMT-Gesetzesentwurf. Ziel dieses Gesetzes sei es, präventive-polizeiliche Massnahmen gegen verdächtige Personen anzuordnen, die zwar keine Straftat begangen haben, bei denen es aber Hinweise einer Radikalisierung gebe und bei denen andere behördliche Massnahmen (soziale, erzieherische, therapeutische, ärztliche etc.) nichts gebracht hätten.Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2019, S. 4758. Abgerufen am 8. Mai 2021.

Inhalt Das PMT-Gesetz liegt im Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Es beinhaltet diverse Änderungen bestehender Erlasse, die bereits heute angewendet werden. Die Änderungen umfassen unter anderem das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Das Gesetz war aufgrund seines Inhaltes stark umstritten.

Terrorismus-Definition Die Definition des «terrorischen Gefährders» wird in Artikel 23e, Absatz 1 des BWIS geregelt, welcher wie folgt lautet:

Die Definition der «terroristischen Aktivität» wird in Absatz 2 vorgenommen:

Diese Begriffserklärung entspricht dem Wortlaut des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), der in Artikel 19, Absatz 2, Buchstaben a festgehalten wurde. Einige verweisen aber darauf, dass in Absatz 2 steht, dass eine «konkrete Bedrohung der inneren und äusseren Sicherheit» erst dann gegeben ist, wenn «ein bedeutendes Rechtsgut wie Leib und Leben oder die Freiheit von Personen oder der Bestand und das Funktionieren des Staates betroffen ist […]».Bundesgesetz über den Nachrichtendienst NDG Art. 19, Abs. 2. Seite des Bundes; abgerufen am 9. Mai 2021 Da diese Erläuterung im PMT-Gesetz fehlt, fürchten Kritiker, dass durch diese Gesetzesänderung eine Möglichkeit gegeben wird, willkürlich andere Personen festzunehmen (siehe Abschnitt: Kritik).

Voraussetzung Die Massnahmen können gemäss Artikel 24f gegen Personen ab 12 Jahren verhängt werden; mit Ausnahme des Hausarrestes, welcher erst gegen «Gefährder» ab 15 Jahren angeordnet werden darf. Zudem muss letzterer nach Artikel 23p innerhalb von 48 Stunden vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden, was bei den anderen Massnahmen nicht der Fall ist.

Artikel 23f, Absatz 1 des BWIS hält fest, dass das Fedpol die neu beschlossenen Massnahmen anwenden darf, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden: Der von der Person ausgehenden Gefährdung kann mit sozialen, integrativen oder therapeutischen Massnahmen sowie Massnahmen des Kinder- und Erwachsenenschutzes voraussichtlich nicht wirksam begegnet werden, Massnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr durch die Kantone sind nicht ausreichend, Es wurde keine freiheitsentziehende Zwangsmassnahme angeordnet, die dieselbe Wirkung hat wie die Massnahmen, die in Artikel 23k bis 23q geregelt sind (siehe Abschnitt: Massnahmen). Das Fedpol muss das Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft absprechen.

Gemäss Absatz 2 sind die neuen Massnahmen – mit Ausnahme des Hausarrestes – mit einer sozialen, integrativen oder therapeutischen Massnahme zu begleiten.

Sind die Voraussetzungen für deren Anordnung nicht mehr erfüllt, so muss gemäss Absatz 3 das Fedpol die Massnahme aufheben und die betroffene Person über die Aufhebung informieren.

Nach Absatz 4 kann die betroffene Person beim Fedpol jederzeit ein Gesuch einreichen, mit dem sie die Aufhebung der Massnahme verlangen kann.

Massnahmen Aktikel 23k bis 23q regelt die Massnahmen, die das Fedpol gegen «terroristische Gefährder» anwenden kann. Der Hausarrest (Eingrenzung auf eine Liegenschaft) ist gemäss Artikel 23o, Absatz 5 auf maximal drei Monate begrenzt, kann aber zwei Mal um jeweils bis zu drei Monate verlängert werden – er kann also bis zu neun Monate dauern. Alle anderen Massnahmen können gemäss Artikel 23g für maximal sechs Monate verhängt werden, können jedoch einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden (maximal ein Jahr). Das Fedpol hat zudem das Recht, dieselbe Massnahme erneut anzuordnen, wenn «neue und konkrete Anhaltspunkte für eine terroristische Aktivität vorliegen.»

Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht Das Fedpol kann nach Artikel 23k «terroristische Gefährder» dazu verpflichten, sich regelmässig bei der kommunalen oder kantonalen Behörde zu melden, welche dem Bundesamt für Polizei einen Antrag stellte, eine Massnahme anzuordnen. Ziel dieser Teilnahmepflicht ist es, die potenzielle Gefahr, die von dieser Person ausgehen könnte, durch eine anwesende Fachperson zu beurteilen, um so der Gefahr entgegenzuwirken. Ist die Person minderjährig, müssen die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in das Gespräch involviert werden, ausser der Zweck wird dadurch gefährdet. Wer nicht am Gespräch teilnimmt und die Behörde über die Abwesenheit nicht informiert, muss gemäss Artikel 29a, Absatz 3 eine Busse zahlen.

Kontaktverbot Das Fedpol kann laut Artikel 23l von der Person verlangen, bestimmte Personen – sowohl direkt als auch indirekt – nicht mehr zu kontaktieren. Bei einem Verstoss kann man gemäss Artikel 29a, Absatz 1 zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden; wenn man fahrlässig handelte, wird man mit einer Busse bestraft.

Ein- und Ausgrenzung Das Fedpol darf gemäss Artikel 23m einem «Gefährder» verbieten, einen bestimmten Ort zu verlassen oder zu betreten. Es kann für bestimmte Tätigkeiten eine Ausnahme gewähren. Bei einem Verstoss kann man gemäss Artikel 29a, Absatz 1 zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden; wenn man fahrlässig handelte, wird man mit einer Busse bestraft.

Ausreiseverbot Sollte es Anhaltspunkte geben, dass man im Ausland eine «terroristische Aktivität» ausführen möchte, kann das Fedpol auf Grundlage des Artikels 23n der Person die Ausreise verbieten. Zudem darf es Reisedokumente beschlagnahmen – sowohl in- als auch ausländische. Sind es ausländische Dokumente, muss das Fedpol den betroffenen Staat informieren und die Dokumente dem Betroffenen zurückgeben, wenn der kontaktierte Staat mit der Beschlagnahmung nicht einverstanden ist. Das Bundesamt für Polizei kann zudem die beschlagnahmten inländischen Dokumente für ungültig erklären. Sowohl in- als auch ausländische Papiere dürfen auch im Ripol, im Schengener Informationssystem und über Interpol ausgeschrieben werden. Ausserdem dürfen Reisebillette beschlagnahmt oder für ungültig erklärt werden. Das Fedpol muss der betroffenen Person, solange die Massnahme gilt, einen Ersatznachweis für ihre Identität geben. Bei einem Verstoss kann man gemäss Artikel 29a, Absatz 1 zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden; wenn man fahrlässig handelte, wird man mit einer Busse bestraft.

Eingrenzung auf eine Liegenschaft (Hausarrest) Artikel 23o und 23p regelt die Grundsätze und das Verfahren für die Eingrenzung auf eine Liegenschaft – umgangssprachlich auch «Hausarrest» genannt. Diese Massnahme darf das Fedpol nur anwenden, wenn von der Person «eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht, die nicht anders abgewendet werden kann» und «sie oder er gegen eine oder mehrere gestützt auf die Artikel 23k–23n angeordnete Massnahmen verstossen hat.» Die Eingrenzung muss auf eine Liegenschaft erfolgen, die vom «Gefährder» als Wohnort genutzt wird, oder eine andere, «in der sie oder er sich zu Pflege- oder Behandlungszwecken aufhält.» Diese Massnahme kann ausnahmsweise auf eine andere öffentliche oder private Liegenschaft oder Einrichtung erfolgen, wenn der «Gefährdung» nicht anders begegnet werden kann und man auf ihr ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben gestalten kann. Das Fedpol darf aus wichtigen Gründen Ausnahmen vom Hausarrest gewähren, und es darf der Person den Kontakt nur so weit einschränken, «als dies zur Durchführung der Massnahme zwingend erforderlich ist.» Es ist die einzige Massnahme, die nur mit Erlaubnis des Zwangsmassnahmengerichtes durchgeführt und verlängert werden darf. Bei einem Verstoss kann man gemäss Artikel 29a, Absatz 1 zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden; wenn man fahrlässig handelte, wird man mit einer Busse bestraft.

Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung Für den Vollzug der Massnahmen darf das Fedpol gemäss Artikel 23q den «terroristischen Gefährder» elektronisch überwachen oder die Person über den Mobilfunk lokalisieren. Allerdings nur, wenn die bislang getroffenen Massnahmen erfolglos waren oder der Vollzug ohne diese Möglichkeit erschwert oder unmöglich wäre. Instrumente zur elektronischen Überwachung dürfen am Körper der Person befestigt werden (z. B. eine elektronische Fussfessel). Die Daten müssen spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Überwachung vernichtet werden, wobei die Behörde eine Ausnahme machen kann, wenn die Daten für ein Strafverfahren genutzt werden. Bei einem Verstoss kann man gemäss Artikel 29a, Absatz 1 zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden; wenn man fahrlässig handelte, wird man mit einer Busse bestraft.

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