Regierungssekretär (RS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten im mittleren Dienst in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Im mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Technischer Regierungssekretär (TRS).
Besoldung Das Amt wird mit der Besoldungsgruppe A 6 nach der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes alimentiert und entspricht somit besoldungsrechtlich einem Stabsunteroffizier der Bundeswehr.
Ausbildung Regierungssekretäre haben in der Regel den zweijährigen Vorbereitungsdienst (Laufbahnausbildung) für den mittleren Dienst abgeschlossen. Während dieser haben sie die Dienstbezeichnung Regierungssekretäranwärter getragen. Schulische Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnausbildung ist mindestens der Realschulabschluss.
Dienststellung in einer Behörde Regierungssekretäre nehmen in der Funktion als Bürosachbearbeiter meist einfachere Aufgaben wie Geschäfts- oder Vorzimmertätigkeiten in der Verwaltung wahr und sind oftmals einem Beamten des gehobenen Dienstes unmittelbar unterstellt.
Beförderungsämter Aufgrund einer guten dienstlichen Beurteilung können Regierungssekretäre befördert werden. Beförderungsämter sind Regierungsobersekretär (A 7), Regierungshauptsekretär (A 8) und Regierungsamtsinspektor (A 9).
Kategorie:Amtsbezeichnung (Deutschland) Kategorie:Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes Kategorie:Bürokraft