Jugendwerkhöfe (JWH) waren Einrichtungen im System der Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR unter der Regie des Ministeriums für Volksbildung. Eingewiesen wurden Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 bis 18 Jahren und – im Fall des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau (GJWH) – in Einzelfällen bis zu 20 Jahren,Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung§ 2, Abs. 3 der Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965. In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368. die im Sinn der DDR-Pädagogik als „schwererziehbar“ galten, dem Staatsziel der Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit nicht entsprachen oder aus Sicht verschiedener staatlicher Organe (Schule, Betriebe, Volkspolizei, Ministerium für Staatssicherheit, Kommissionen für Jugendhilfe) nicht in das Gesellschaftsbild der DDR passten. Aufgabe der Jugendwerkhöfe war eine Umerziehung „mit dem Ziel der Heranbildung vollwertiger Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft und bewusster Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“;Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965. In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368. der 1964 gegründete GJWH Torgau war ausschließlich gegenüber dem Ministerium für Volksbildung rechenschaftspflichtig, welches seit 1963 von Margot Honecker geleitet wurde.
In den Einrichtungen herrschten teilweise menschenunwürdige Bedingungen: Die Insassen waren de facto weitgehend rechtlos und oftmals Gewalt, Schikanen und Misshandlungen ausgesetzt; viele ehemalige Insassen leiden noch heute an posttraumatischen Belastungsstörungen.
Geschichte Die ersten Jugendwerkhöfe wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Sowjetischen Besatzungszone eingerichtet, um jugendlichen Straftätern die Haft in einem regulären Gefängnis zu ersparen und ihnen die Rückkehr in ein normales Leben zu ermöglichen. Einige Jugendwerkhöfe boten eine für die Verhältnisse kurz nach dem Krieg ungewöhnlich gute handwerkliche Ausbildung in eigenen Werkstätten an. Andere Jugendwerkhöfe ähnelten Arbeitslagern, in denen schwere körperliche Arbeit für Betriebe in der Industrie und Landwirtschaft verrichtet werden musste. In den 1950er Jahren wurden die Jugendwerkhöfe nach den Grundsätzen der Sowjetpädagogik ausgerichtet und vereinheitlicht. Zunehmend wurden die Insassen zu schweren körperlichen Hilfsarbeiten herangezogen. Eine Reihe von Jugendwerkhöfen wurde auf Anforderung der Industrie gegründet. Seit Mitte der 1950er Jahre erhielten die Jugendwerkhöfe eine besondere Aufgabe bei der Verfolgung der westlich orientierten Jugendkulturen und alternativer Lebensweisen. 1964 wurde mit der beginnenden Umstrukturierung des Heimsystems der Geschlossene Jugendwerkhof in Torgau eingerichtet.
Eine 1965 eingeführte Unterscheidung in Typ I (kurzfristiger Aufenthalt mit abschreckender Wirkung, ähnlich dem heute diskutierten „Warnschussarrest“) und Typ II (mehrjähriger Aufenthalt mit dem Ziel der Umerziehung) setzte sich nicht durch. Unterschieden wurden die Jugendwerkhöfe weiterhin nach der angebotenen Schulbildung (Polytechnische Oberschule, Hilfsschule). Mitte der 1980er Jahre wurden in einigen Jugendwerkhöfen Pilotprojekte durchgeführt, die ein Abrücken von dem rigiden Strafsystem zum Ziel hatten. Ab Januar 1990 wurden die Jugendwerkhöfe aufgelöst oder in Einrichtungen nach westlichen Standards umgewandelt.Karsten Laudien, Christian Sachse: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR. In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012, S. 263 ff.
Die DDR-Dokumentation Notwendige Lehrjahre von Jürgen Böttcher aus dem Jahr 1960 gibt einen Einblick in das Leben im Jugendwerkhof Römhild.
Einweisungsgründe Haftstrafen für Jugendliche wurden in Jugendhäusern, wie etwa im größten Jugendhaus der DDR im Jugendhaus Halle, vollzogen. Verurteilte Straftäter wurden daher in der Regel nicht in Jugendwerkhöfe eingewiesen. Jedoch konnte bei leichteren Straftaten das Gerichtsverfahren eingestellt und ersatzweise als Erziehungsmaßnahme ein Aufenthalt im Jugendwerkhof angeordnet werden. Als hauptsächliche Einweisungsgründe geben Statistiken des Volksbildungsministeriums der DDR „allgemeine Disziplinschwierigkeiten einschließlich Arbeits- und Schulbummelei“ an. In dieser Kategorie wurden auch Jugendliche erfasst, die sich auf unterschiedliche Weise dem Anpassungsdruck der sozialistischen Erziehung zu entziehen versuchten. Weitere Gründe waren leichtere Straftaten in den Bereichen Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, sexuelle Delikte. Besonderer Grund bei Mädchen war eine diagnostizierte „Triebhaftigkeit“ bzw. „sexuelle Verwahrlosung“.
Eingewiesen wurden weiterhin Jugendliche mit Bewährungsstrafen nach Verbüßung der Jugendhaft nach Straftaten bei Strafunmündigkeit in einzelnen Fällen nach einer gescheiterten Flucht aus der DDR in einzelnen Fällen rechtswidrig bei Homosexualität.
Auch bei politischen Straftaten wurden Jugendliche zu Haft verurteilt. Eingewiesen in Jugendwerkhöfe wurden jedoch ebenso politisch renitente Jugendliche, denen keine Straftat nachzuweisen war.
Die fehlende Transparenz des Einweisungsverfahrens führte auch zu Jugendwerkhofaufenthalten für hochbegabte, verhaltensauffällige oder behinderte Jugendliche. Mitunter beantragten auch Eltern – unter ihnen hochrangige Funktionäre – eine Einweisung für ihre Kinder. Auf Grund des schlechten Rufes dieser Einrichtungen gingen derartige Einweisungen in den 1980er Jahren stark zurück.Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 314 ff.
Erziehungsprinzipien Allgemeine Leitlinie war die Kollektiverziehung nach Anton Semjonowitsch Makarenko.Krause, Hans-Ulrich: Fazit einer Utopie. Heimerziehung in der DDR – eine Rekonstruktion, Lambertus, Freiburg 2004, S. 127 f. Sie unterschied sich von der Gruppenerziehung durch eine streng hierarchische Struktur, die teilweise in militärische Umgangsformen überging. „Dabei stand der Begriff der ‚Schwererziehbarkeit‘ im Mittelpunkt. Danach wurde Schwererziehbarkeit als Störung der Beziehungen zwischen Persönlichkeit und Gesellschaft (…) verstanden.“Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 86, 87 f. Eine Differenzierung der Heime oder der Erziehungsmethoden nach den Ursachen, die zur ‚Schwererziehbarkeit‘ geführt hatten, etwa nach Vernachlässigung durch die Eltern, psychischen oder anderen gesundheitlichen Gründen, Kriminalität, Überforderung mit der familiären Situation, Gewalterfahrungen oder Missbrauchserfahrungen erfolgte nicht.
Aufgaben, die Heimerziehung als Ersatz für eine Familienerziehung erfüllen muss, wurden teils vollständig ignoriert. Dazu gehörte das Unterlassen der Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Verwirklichung persönlicher Pläne wie der Berufswahl, Umgang mit Behörden u. v. a. Soweit die Einrichtungen nicht nur für Jungen oder nur für Mädchen vorgesehen waren, wurde der Kontakt zwischen den Geschlechtern weitgehend unterbunden.Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 246 Die Kollektiverziehung unterdrückte auch die Entwicklung von Eigenverantwortung, Selbstvertrauen und Empathie, sie wirkte vielmehr teilweise sogar in die entgegengesetzte Richtung, so durch erzwungene Selbstkritik oder Bestrafungen in der Heimöffentlichkeit.Gerhard Jörns: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Cuvillier Verlag Göttingen, Göttingen 1995, S. 132 Für Verfehlungen Einzelner wurde nach dieser Methode das gesamte Kollektiv haftbar gemacht (Kollektivstrafe). Weitere Methoden der Umerziehung waren: permanente ideologische Schulung Arbeitserziehung Disziplinerziehung die oftmals falsch verstandene „Explosionsmethode“ nach Makarenko (von starken Emotionen begleitete Reaktion der Erzieher), ein System von Belobigungen und Strafen.
Die Heimordnung von 1968 verbot auch in Jugendwerkhöfen ehrverletzende Strafen und körperliche Züchtigung. Erlaubt waren Verwarnungen, Tadel oder Verweise.Anordnung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen der Jugendhilfe – Heimordnung – vom 1. September 1969 (GBl. II/DDR Nr. 90 vom 17. November 1969, S. 555–562), In: Rudolf Bauer, Cord Bösenberg: Heimerziehung in der DDR. Campus Verlag, Frankfurt a. Main 1979, S. 160 f. Arrest durfte ausschließlich in Gefährdungssituationen durch den Leiter der Einrichtung ausgesprochen werden. Jede zeitweilige Isolierung war in der Heimakte des Betroffenen zu dokumentieren. Vor Antritt der Strafe war der Arrestant einem Arzt vorzustellen.Ordnung über die zeitweilige Isolierung von Minderjährigen aus disziplinarischen Gründen in den Spezialheimen der Jugendhilfe vom 1. Dezember 1967. In: BArch DR 2/12203. Da sich das offizielle Strafsystem als wenig wirksam erwies, bildeten sich halboffizielle und illegale Strafen heraus: Entzug von Nahrung bzw. Zusatzverpflegung körperliche Übergriffe (Stoßen, Schlagen, Bewerfen mit Gegenständen) Ausgangs- und Urlaubssperre exzessive Formen von Arrest und Isolierung Strafarbeit, Strafsport und militärische Übungen bis zur Erschöpfung Verharren in unnatürlichen Stellungen (stundenlanges Stillstehen, Sitzen) Duldung oder Förderung von Misshandlungen der Insassen untereinander (Selbsterziehung). Jugendliche, mit denen Erzieher aller Heimtypen Disziplinschwierigkeiten hatten oder die mehrmals aus Spezialheimen entwichen waren, konnten in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingewiesen werden, eine Strafanstalt, in der sie mittels Gewalt, Schikanen und Demütigungen gebrochen werden sollten.
Bildung, Ausbildung, Arbeit Der allgemeinbildende Unterricht beschränkte sich auf vier Fächer (Deutsch, Staatsbürgerkunde, Sozialistisches Recht, Sport). Erreicht werden konnte unabhängig vom bereits erreichten Schulabschluss maximal der Abschluss der 8. Klasse. Seit Ende der 1950er Jahre wurde unabhängig von der Bildungsfähigkeit eine Ausbildung zum Teilfacharbeiter geboten, die in vielen Fällen nicht über die Einweisung in einfache Hilfsarbeiten hinausging. Beschäftigt wurden die Jugendlichen in Produktionsbetrieben oder in der Landwirtschaft, wobei teilweise schwerste körperliche Arbeiten verrichtet werden mussten (Ziegel-, Zement-, Beton-, Brikettfabriken, Metallverarbeitung, Gleis- und Straßenbau). Berufsschulunterricht wurde vielfach gar nicht oder nur in stark verminderter Qualität erteilt. Die Entlohnung erfolgte nach einem speziellen Tarif, von dem die Aufenthaltskosten zu bestreiten waren.Karsten Laudien, Christian Sachse: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR. In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012, S. 125–298.
Charakterisierende Arbeits- und Lebensbedingungen Gebäude