mini|Landschaftsschutzgebiet Aeppel / Rulen
Das Landschaftsschutzgebiet Aeppel / Rulen mit einer Flächengröße von 14,41 ha liegt südöstlich von Olpe (Nordrhein-Westfalen) im Stadtgebiet von Meschede im Hochsauerlandkreis. Es wurde 2020 mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Meschede durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Von 1994 bis 2020 war der nördliche Bereich ohne Schutzausweisung, der südliche gehörte zu zwei anderen Landschaftsschutzgebieten.Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Arnsberg 1994, S. 97 ff.
Das LSG ist eines von 67 Landschaftsschutzgebieten in der Stadt Meschede. Dort gibt es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, 34 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und 32 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C. Dieses Landschaftsschutzgebiet wurde 2020 als LSG vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen und gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
Beschreibung Im LSG befinden sich landwirtschaftliche Grünlandbereiche. Es grenzt im Westen und Norden direkt an den Siedlungsrand. Im Osten grenzt direkt das Naturschutzgebiet Ruhrtal mit Wennemündung und im Süden das Landschaftsschutzgebiet Talflanken von Wenne- und Kesselbachunterlauf an. Das LSG wird durch den Kesselbach geteilt. Der Kesselbach hat im LSG einen gestreckten und wenig naturnahem Zustand. Er wird von einigen Gehölzen gesäumt. Im Nordteil Aeppel liegen relativ magere Standorte und die Landschaft ist auch durch Obst- und einige sonstige Gehölze gegliedert. Im Südbereich Rulen liegen relativ gleichförmige und intensiver genutzte Grünländer an.
Der Kesselbach im LSG steht unter gesetzlichem Biotopschutz nach BNatSchG. Im Bereich Aeppel befinden sich artenreiche Magerwiesen und -weiden mit einer Flächengröße von 0,298 ha, die ebenfalls unter gesetzlichem Biotopschutz stehen.
Schutzzweck Zum Schutzzweck der LSG vom Typ C Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Landschaftsplangebiet Meschede führt der Landschaftsplan auf: „Entwicklung, Erhaltung und Ergänzung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talauen, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des waldreichen Plangebietes (insbes. südlich der Ruhrachse); Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Magergrünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben; Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion).“
Laut Landschaftsplan handelt es sich bei den „Grünland-LSG“ um Gebiete, die neben den NSG zu den landschaftlich wertvollsten Teilen des Plangebietes gehören. Zum einen handelt es sich um Talauen und Unterhänge von Kerbtälern, die dem Biotopverbund der Fließgewässersysteme dienen und das Standortpotenzial für – meist feuchtigkeitsgeprägte – artenreiche Grünlandgesellschaften aufweisen. Zum anderen werden mit dieser Festsetzung einige magere Grünlandstandorte erfasst, die ebenfalls ein erhöhtes Arten- und Biotopschutzpotenzial aufweisen und als strukturreiche kleine Kulturlandschaftsausschnitte die umgebende, geringer strukturierte Landschaft bereichern. Insbesondere Fließgewässerabschnitte fallen häufig, wie bei diesem LSG, unter den gesetzlichen Biotopschutz nach BNatSchG. Im LSG gilt ein Verbot einer dauerhaften Grünlandumwandlung in andere Nutzungsarten. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis
Literatur Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff. Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Meschede. Meschede 2020, S. 122 ff.
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Einzelnachweise
Aeppel Rulen Aeppel Rulen