Ein Eigenbistum ist ein Bistum, dessen Bischöfe von einem Erzbischof einer Diözese quasi als Ableger ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt werden.

In der gesamten römisch-katholischen Kirchengeschichte entstanden Eigenbistümer ausschließlich in der Erzdiözese Salzburg, da nur hier die nötigen päpstlichen Privilegien vorhanden waren. Das erste Eigenbistum war Gurk (heute Gurk-Klagenfurt), gegründet von Salzburger Erzbischof Gebhard im Jahr 1072. Erst 1933 wurde dieses Recht des Salzburger Erzbischofs im Österreichischen Konkordat aufgehoben.

Die Salzburger Eigenbistümer Gurk (heute Gurk-Klagenfurt), gegründet von Gebhard 1072 Chiemsee, gegründet von Eberhard von Regensberg 1215 Seckau (heute Graz-Seckau), gegründet von Eberhard von Regensberg 1218 Lavant (heute Maribor-Lavant), gegründet von Eberhard von Regensberg 1225 Leoben 1786, gegründet von Hieronymus von Colloredo

Gurk und Seckau gehören heute noch zum Metropolitanbistum Salzburg.

Literatur Johannes Lang: „Der da ist ein halber Papst, weil er Bischöfe macht!“ Der Salzburger Erzbischof und seine Eigenbistümer – ein historischer Überblick, in: Oliver Auge, Andreas Bihrer, Nina Gallion (Hrsg.): „Kleine Bischöfe“ im Alten Reich. Strukturelle Zwänge, Handlungsspielräume und soziale Praktiken im Wandel (1200–1600). (= Zeitschrift für Historische Forschung. Beihefte; Bd. 58). 2021, S. 271–290 (Volltext)

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