mini|Aktuell ausgegebene biometrische Reisepässe der Philippinen: Diplomatenpass, Dienstpass und der reguläre Reisepass mini|Beispiel einer Seite des philippinischen Reisepasses mit persönlichen Daten

Die philippinische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Philippinen mit den zugehörigen Rechten und Pflichten.

Das Staatsangehörigkeitsrecht folgt seit 1935 dem Abstammungsprinzip (). Die Philippinen sind ein zentral organisiertes, aber multiethnisches Staatswesen, das sich durch einen hohen Grad an rassischer Durchmischung auszeichnet. Die ethnische Zugehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsrecht bedeutungslos. Die Einheimischen bezeichnen sich als Filipinos. Das Einbürgerungsverfahren ist wie die gesamte philippinische Justiz rechtsstaatlich problematisch, im internationalen Vergleich komplex, bisweilen auch schikanös.

Spanische Kolonie mini|hochkant|Von Jesuiten erstellter Taufschein für den 1888 in den Philippinen geborenen Sebastián Moreno Zumel. Dazu eine 1892 in Manila ausgestellte notarielle Beglaubigung, die zusammen als Nachweis der spanischen Bürgerschaft im Mutterland anerkannt wurde.

Der Gültigkeitsbereich nicht aller spanischen Staatsangehörigkeitsregeln wurde auf die Philippinen ausgedehnt. Gemäß der Verfassung von 1837 war jeder im spanischen Reich Geborene Bürger. Als Nächstes übernahm man erst das königliche Dekret vom 23. August 1868 über Erwerb und Verlust des spanischen Bürgerrechts sowie das Ausländergesetz vom 4. Juli 1870, das Options- und erleichternde Verfahrensregeln brachte.

Erst das Zivilgesetzbuch vom 8. Dezember 1889 regelte detailliert die spanische Staatsbürgerschaft.Nominell galt das spanische Zivilgesetzbuch (Código civil) auf den Philippinen bis 1949, die Staatsangehörigkeitsregeln (§§ 17-28) setzte man aber schon 1899 außer Kraft. Hier findet sich wieder eine -Regel für im spanischen Reich Geborene, ebenso wie die dem Abstammungsprinzip folgende Bestimmung, dass Kinder spanischer Eltern auch bei Auslandsgeburt immer Spanier sind. Hieraus ergab sich auch, dass eine Adoption nicht zum Staatsangehörigkeitserwerb führt. Dieses Prinzip galt nach der Unabhängigkeit fort.Weitreichende Adoptionsrechstreformen 1988, 1998 und 2009, vgl. Adoption in the Philippines in der englischen Wikipedia.

Der Friedensvertrag von Paris 1898 enthielt kaum Klauseln zur Staatsbürgerschaft.Art. 9. Volltext: Wikisource. Gebürtige Festlandspanier durften in den abgetretenen Gebieten leben bleiben. Nur sie, nicht die in den Kolonien Geborenen, hatten die Option, innerhalb eines Jahres ihre Loyalität zum spanischen König zu erklären.Optionsfrist verlängert durch Abkommen vom 28. Apr. 1900, State Papers, Bd. 92, S. 112. Alle anderen Bewohner wurden automatisch amerikanische Untertanen.

Amerikanische Besetzung Schon gegen Ende der spanischen Herrschaft hatten 1896 Einheimische eine unabhängige Republik ausgerufen. Deren Verfassung vom 23. Januar 1899, benannt nach dem Ort MalolosDie Constitución política de Malolos, 1899. war sehr inklusiv. Als Filipino galt jeder im Lande Geborene (), jeder der in einer Gemeinde seit zwei Jahren seinen Bürgerrecht (“vecindad”) hatte, auch Kinder mit nur einem Filipino-Elternteil, sofern sie im Ausland geboren waren. Derartiger für die Zeit extrem liberaler Unsinn wurde von den amerikanischen Eroberern zerschossen, die Freiheitskämpfer waren 1901 besiegt.

Die Insular Cases, vom Washingtoner Supreme Court 1901 entschieden, legten fest, dass die Bewohner der “unincorporated territories” zwar als “U.S. nationals” Reisepässe und konsularischen Schutz erhalten konnten, aber nicht amerikanische Vollbürger, also “citizens” waren.Dies gilt bis heute für Puerto-Ricaner und Bewohner von Amerikanisch-Samoa. Daran änderten die Grundgesetze des Cooper Actc. 1369, 32 Stat. 691 sowie der Jones Act 191639 Stat. 545. “An Act To declare the purpose of the people of the United States as to the future political status of the people of the Philippine Islands, and to provide a more autonomous government for those islands.” nichts. Eine endgültige Definition dieses minderwertigen Schutzgenossenstatuses brachte erst der Nationality Act 1940.54 Stat. 1137, Chap. 876. “§ 101. For the purposes of this Act […] (b) The term 'national of the United States' means (1. a citizen of the United States, or (2) a person who, though not a citizen of the United States, owes permanent allegiance to the United States. It does not include an alien.” Bestimmungen über Filipinos, die in den eigentlichen USA eingebürgert werden wollten, enthielten §§ 303, 324. Farbige waren bis 1946 an sich von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Nach amerikanischem Selbstverständnis, brachte man „Demokratie“Zur Wortbedeutung: Payne, James; Making the World Safef or Muddle: The Meaning of Democracy in American Foreign Policy; Independent Review, Vol. 1. (2009), № 4, S. 601–610.Zeitgenössisch bereits von Mark Twain in seinem gewohnten Stil entlarvt. und war keine Kolonialmacht.Zum Sendungsbewusstsein, das die Eroberung legitimieren sollte vgl.: Harris, Susan; God's Arbiters: Americans and the Philippines, 1898-1902; Cary 201. (Oxford Univ. Press, USA); ISBN 978-0-19-974010-9. Das Washingtoner Kolonialministerium nannte man daher Bureau of Insular Affairs, nominell eine Abteilung im Kriegsministerium der Vereinigten Staaten. Ab 1939 überführte man es in die Division of Territories and Island Possessions als Teil des Department of the Interior. Wie durch die anderen Kolonialmächte auch kam es zu einer rechtlichen Trennung zwischen Kolonialherren und benachteiligten Eingeborenen.Vgl. z. B. fürs Militär die Sold- und Pensionsfrage der Philippine Scouts oder die retroaktiven Regeln des Rescission Act of 1946. Kinder von amerikanischen Vollbürgern (“U.S. citizens”), die auf den Philippinen geboren wurden erhielten diesen Status, ohne die örtliche Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Der Philippine BillAct of July 1. 1902, 32 Stat. 6. bestimmte dann, dass alle bis dahin spanischen Untertanen, solche der USA wurden.Gewisse Grenzfälle (vor allem zu Gunsten von vor 1889 hier geborenen Chinesen) klärte das Urteil Roa v. Collector of Customs (23 Phil. 315), dessen Auslegung lange verbindlich blieb. Tan Chong v. Secretary of Labor (79 Phil. 24) klärte dann 1947 und noch deutlicher 1957, dass es für die Zeit amerikanischer Herrschaft kein gab, allerdings gab es Bestandschutz für diejenigen vor 1935 Geborenen, die unter Berufung auf die Urteile ihre Staatsangehörigkeit geltend gemacht hatten. Hierdurch wurde Tausenden im Lande geborenen Chinesenkindern die Staatsbürgerschaft verwehrt.

Als ihre Schutzgenossen definierten die Amerikaner all diejenigen die: Am 11. April 1899 die spanische Staatsbürgerschaft hatten, und am Stichtag in der Kolonie wohnten, und diesen Wohnsitz bis zum 1. Juli 1902 durchgehend beibehielten, und keine Option für Spanien ausgeübt hatten.§ 4 desPhilippine Bill. Einschließlich aller „danach geborenen Kinder.“

Durch Abstammung Filipinos wurden alle Kinder mit nur einem Elternteil, der diesen Status besaß. Bei unehelichen Kinder zählte die Staatsangehörigkeit der Mutter. Durch Eheschließung konnten Uneheliche legitimiert werden.

Frauen, die einen Ausländer heirateten verloren automatisch ihre Staatsangehörigkeit.Expatriation Act of 1907, 34 Stat. 1228. “Act relating to expatriation of citizens and their protection abroad; citizenship of women by marriage; citizenship of children born abroad of citizen fathers.” Weiterführend: Minne, Rolf; Die Staatsangehörigkeit der Ehefrau nach amerikanischem Recht; Göttingen 1936; Diss.iur. U 36.3602 Sie erwarben diese automatisch wieder sobald sie Witwe wurden, dieser Wiedererwerb erstreckte sich aber nicht auf ihre Kinder.

Der Jones Act, 1916 erlaubte der Legislative in Manila im engen Rahmen Bestimmungen bezüglich Staatsangehörigkeit zu erlassen. Die Regeln von 1902 wurden, abgesehen von der Dauerwohnsitzerfordernis, unverändert übernommen.

Der Naturalisation Act von 1920Geändert 1928, neu gefasst 1939 als Revised Naturalization Law (s. u.). formalisiert die Regeln in einem eigenen Gesetz. Ungewöhnlich war, dass sich 1920–28 Einbürgerungen nicht auf minderjährige Kinder mit erstreckten. Antragsteller sollten „guten Charakters“ sein und sie mussten ein Vermögen von 1000 Pesos oder einen einträglichen Beruf haben. Einbürgerungsfähig waren nur US-Amerikaner, Eingeborene andrer amerikanischer Kolonien sowie Ausländer, die bei Wohnsitz in den USA dort einbürgerungsfähig wären. Ausgeschlossen waren Asiaten. Die 10-jährige Anwartzeit wurde bei Inlandsgeburt oder Ehe mit einer Filipina auf 5 Jahre verkürzt. Einbürgerungen erstreckten sich automatisch auf minderjährige Kinder (Stichtag: Tag der Eidesleistung), seit 1928 nur noch wenn sie im Lande wohnten, ab 1939 dann nur noch wenn sie auf den Philippinen geboren waren. Starb ein Antragsteller während des Verfahrens, lief dieses für Frau und Kinder ohne Neuantrag weiter.

Die Möglichkeit das Bestehen oder Fehlen der Staatsbürgerschaft auf dem Gerichtsweg feststellen zu lassen gibt es nicht.

Verfassung 1935 Nominell bereits seit 1920 auf die Unabhängigkeit hinarbeitend, schuf man mit dem Commonwealth of the Philippines, ein ÜbergangsregimeDer Tydings-McDuffy Act vom 24. März 1934 führte zur Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung und Verfassung für eine 10-jährige Übergangsfrist zur vollen Unabhängigkeit zum 4. Juli 1946. Vgl. Rechtsstellung und Verfassung der Philippinen; ZaöRV, Vol. 6 (1936), S. 172 ff. und Jessup, P.; Philippine Independence; American Journal of International Law, Vol. 29 (1935), № 1. S. 83-87; DOI Hierbei sicherten sich die USA weiterhin Kontrolle der Außen- und Verteidigungspolitik sowie gewaltige wirtschaftliche Vorteile. Zugleich konnte man Filipinos als „Ausländer“ betrachten, obwohl sie weiterhin der Treuepflicht unterlagen. Ihre Einwanderungsquote für die USA wurde auf 50 pro Jahr beschränkt.Mit dem Filipino Repatriation Act of 1935 schaffte man auch gleich tausende nun zu Ausländern gewordene Arbeiter aus den USA. Die Volkszählung 1930 hatte 45000 Filipinos in den USA erfasst.Vgl. Sobredo, James; From American “nationals” to the third “Asiatic invasion”: racial transformation and Filipino exclusion (1898–1934); Berkeley 1998 (Diss.; University of California)

Die neue Verfassung definierte im § 4 Abs. 1 als Staatsbürger: alle diejenigen, die zur Zeit der Verkündung Filipinos waren, oder [eingefügt 1941. in Kraft bis 1973:] in den Philippinen geborene Kinder ausländischer Eltern, die bei Erreichen der Volljährigkeit für das Land optierten, oder deren Vater Filipinos ist, oder Kinder einer Filipino-Mutter, die, wenn volljährig geworden, für die Staatsangehörigkeit optieren, oder Eingebürgerte

Die Bestimmung „alle diejenigen, die zur Zeit der Verkündung Filipinos waren“ richtete sich sowohl nach dem bis 1899 gültigen spanischen, als auch den späteren US-Vorschriften. Letztere kannten eine Beschränkung aus rassischen Gründen.Vgl. Harris, P.; Teaching the Territories in US Foreign Policy: Race and Empire in the American Experience; PS. Political Science & Politics, Vol. 50 (2017), № 2, S. 506-509. doi:10.1017/S1049096516003085 Gemäß den amerikanischen Regeln vom 10. Februar 1855 durften Farbige bis 1939 nicht eingebürgert werden.Vgl. Hara, Megumi; Celero, Jocelyn O.; Mixed Racial and Ethnic Classification in the Philippines; in: Palgrave International Handbook of Mixed Racial and Ethnic Classification; Cham CH 2020 (Springer), S. 693–705. Nur nicht-farbige Ausländerinnen, die vor dem 17. Juni 1939 einen Filipino heirateten wurden also bei Eheschließung automatisch eingebürgert. Danach fiel die Rassenschranke. Die Aufhebung galt retroaktiv auch für früher geschlossenen Ehen, die am Stichtag noch bestanden.

Die Optionsmöglichkeit gab es nur für ab 1935 volljährig gewordene. Die Erklärung hatte innerhalb 1–3 Jahren, nach dem Krieg auch später zu erfolgen. Der Staatsbürgschaftserwerb galt dann ab Volljährigkeitstag.