Patent-Troll (auch „Patenttroll“, „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen (sogenannte Schutzrechtsdurchsetzungsgesellschaften), die Patente erwerben, um von Unternehmen, die die geschützte Technik nutzen, Lizenzgebühren oder Schadensersatz zu verlangen, ohne selbst Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Ihnen wird vorgeworfen, betroffene Unternehmen durch die Androhung von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu überhöhten Lizenzzahlungen zu drängen; dieses Verhalten wird als Patent-Trolling bezeichnet.

In der Fachdiskussion werden neutralere Begriffe verwendet. Als Non-Practicing Entity (NPE) gelten alle Patentinhaber, die ihre Patente nicht selbst ausüben – dazu zählen auch Universitäten und Forschungseinrichtungen, die Erfindungen lizenzieren. Als Patent Assertion Entity (PAE) bezeichnet die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) enger Unternehmen, deren Geschäftsmodell im Erwerb und in der Durchsetzung fremder Patente besteht. Die Bezeichnung Patent-Troll wird vor allem für Unternehmen verwendet, die dieses Vorgehen als hauptsächliches Geschäftsmodell betreiben.

Begriffsherkunft Erstmals öffentlich wurde der Begriff Patenttroll in den neunziger Jahren vom damaligen Intel-Anwalt Peter Detkin gebraucht, (PDF) der ihn nach Seitenwechsel als Mitbegründer von Intellectual Ventures inzwischen als „plaintiff I don’t like“ (zu dt.: Kläger, den ich nicht mag) relativiert. Der Begriff „Troll“ wurde jedoch nicht von Detkin, sondern von seiner Kollegin Anne Gundelfinger kreiert. Nachdem Intel wegen der Benutzung des Begriffs Patent-Erpresser für einen Prozessgegner von diesem auf Verleumdung (libel) verklagt worden war, suchte die Intel-Rechtsabteilung eine nicht wegklagbare Bezeichnung für die immer öfter auftretenden Gesellschaften und Einzelpersonen, die sich auf die Verwertung von Patenten spezialisierten, ohne selbst Produkte im Markt zu verkaufen. Detkin veranstaltete einen internen Wettbewerb und Gundelfingers Vorschlag Troll gewann.Joff Wild: The real inventors of the term “patent troll” revealed. IAM Magazine, 22. August 2008,

Geschäftsmodelle In einer 2016 veröffentlichten Untersuchung von 22 PAEs mit über 2100 Tochter- und Holdinggesellschaften unterschied die FTC zwei Modelle. Portfolio-PAEs kaufen Patente in der Regel gegen Einmalzahlung und schließen breite Lizenzverträge, häufig im Wert von über einer Million US-Dollar. Litigation-PAEs erwerben Patente meist gegen eine Erlösbeteiligung des Veräußerers und verklagen potenzielle Lizenznehmer, bevor sie Lizenzen vergeben. Auf sie entfielen 96 Prozent der untersuchten Verletzungsklagen, aber nur rund 20 Prozent der Erlöse; 93 Prozent ihrer Lizenzen kamen erst nach einer Klage zustande, und die typischen Lizenzzahlungen lagen unter den Kosten der frühen Phase eines Patentprozesses. Die FTC wertete dies als Hinweis auf Lästigkeitsklagen (nuisance litigation). 88 Prozent der untersuchten Patente betrafen Informations- und Kommunikationstechnik, mehr als drei Viertel Software.

Strategien Der Begriff Patent-Troll wird auch im Zusammenhang mit Trivialpatenten gebraucht. In diesem Fall versucht der Patent-Troll, möglichst breit und vage formulierte Patente zu erwerben, welche unverhältnismäßig hohe Einnahmen von Lizenzgebühren ermöglichen. Dadurch ist es später leichter möglich, das Patent auf interessante Bereiche auszudehnen, da es im Nachhinein bei einem bekannten Gegenstand allen Betrachtern, auch und gerade den Richtern, psychologisch leichter ist, einen unklaren Sachverhalt „auf den Verletzungsgegenstand zu lesen“.

Eine andere Strategie besteht darin, komplexe Sachverhalte, z. B. der Regelungstechnik, patentamtlich schützen zu lassen und dann andere Unternehmen damit zu konfrontieren.Markus Reitzig, Joachim Henkel, Christopher Heath: [On Sharks, Trolls, and Their Patent Prey - Unrealistic Damage Awards and Firms’ Strategies of “Being Infringed”]. PDF, Oktober 2006. Die betroffenen Unternehmen können sich dann nur zu hohen Kosten verteidigen und ziehen eine Lizenzregelung als kleineres Übel vor. Eine weitere Spielart ist es, aus einem Bündel zahlreicher Patente vorzugehen, mit ähnlich abschreckender Wirkung auf den Angegriffenen. Eine besonders kostengünstige Variante sind massenhaft versandte Abmahnschreiben an kleine Unternehmen, denen keine Klagen folgen (siehe MPHJ).

Rechtslage Vereinigte Staaten Das Geschäftsmodell ist vor allem in den Vereinigten Staaten verbreitet. Dort trägt im Zivilprozess grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selbst; eine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei ist im US-Recht die seltene Ausnahme. Hinzu kommen die hohen Kosten des Beweisverfahrens (Discovery), deren ungleiche Verteilung zwischen PAE und Beklagtem die FTC als Reformbedarf benannte. Für Beklagte ist eine Lizenzzahlung daher oft günstiger als ein Prozess, selbst wenn das Patent angreifbar ist.

Der Supreme Court hat die Rahmenbedingungen seit 2006 mehrfach verändert: In eBay Inc. v. MercExchange (2006) entschied er, dass bei Patentverletzungen kein automatischer Unterlassungsanspruch besteht, sondern der klassische Vier-Faktoren-Test des Billigkeitsrechts anzuwenden ist. Richter Anthony Kennedy wies in einem Sondervotum darauf hin, dass sich eine Branche entwickelt habe, die Patente nicht zur Herstellung von Waren, sondern vor allem zur Erzielung von Lizenzgebühren nutze; in solchen Fällen könne Schadensersatz genügen und eine Unterlassungsverfügung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Octane Fitness v. ICON Health & Fitness (2014) erleichterte die Kostenerstattung nach 35 U.S.C. § 285 in „außergewöhnlichen Fällen“, etwa bei offensichtlich schwacher Rechtsposition oder unangemessener Prozessführung. Alice Corp. v. CLS Bank (2014) stellte einstimmig fest, dass abstrakte Ideen nicht dadurch patentfähig werden, dass sie mit einem handelsüblichen Computer umgesetzt werden; dies traf viele Softwarepatente. TC Heartland v. Kraft Foods (2017) beschränkte den Gerichtsstand für Patentklagen gegen inländische Unternehmen auf deren Gründungsstaat und schränkte damit die freie Wahl von Gerichten wie dem Eastern District of Texas ein.

Der Gesetzgeber schuf mit dem Leahy-Smith America Invents Act vom 16. September 2011 die Inter Partes Review, ein Verwaltungsverfahren, in dem Dritte die Gültigkeit eines Patents vor dem Patent Trial and Appeal Board des Patentamts angreifen können. Der Supreme Court bestätigte 2018 in Oil States Energy Services v. Greene’s Energy Group mit sieben zu zwei Stimmen die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens. Weitergehende Reformen scheiterten: Der Innovation Act, der unter anderem eine Kostenerstattung zulasten der unterliegenden Partei und mehr Transparenz über die hinter Klägern stehenden Gesellschaften vorsah, passierte am 5. Dezember 2013 das Repräsentantenhaus mit 325 zu 91 Stimmen, wurde aber vom Senat nicht verabschiedet.

Deutschland In Deutschland galt der patentrechtliche Unterlassungsanspruch lange als quasi-automatisch. Zudem entscheiden die Verletzungsgerichte, etwa in München, Mannheim und Düsseldorf, meist innerhalb eines Jahres, während Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht etwa dreimal so lange dauern; ein Beklagter kann so zur Unterlassung verurteilt werden, bevor über die Gültigkeit des Patents entschieden ist. Vertreter der Deutschen Telekom bezeichneten Deutschland deshalb als „Paradies für Patent-Trolle“.

Das deutsche Patentgesetz enthält Instrumente zur Begrenzung des Prozessrisikos: Nach PatG kann das Gericht den Streitwert für eine wirtschaftlich schwächere Partei herabsetzen, nach PatG muss ein Kläger wegen derselben Handlung grundsätzlich alle Patente in einem Verfahren geltend machen. Der Bundesgerichtshof ließ 2016 im Urteil Wärmetauscher (X ZR 114/13) eine Aufbrauchfrist zugunsten des Verletzers nur in engen Ausnahmefällen zu.

Im Jahr 2020 legte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem deutsche Unternehmen besser vor Patent-Trollen schützen sollte. Bundesjustizministerium, 28. Oktober 2020: Gesetzgebungsverfahren: Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Justizministerium will Patent-Trollen entgegenwirken, Artikel von Stefan Krempl, veröffentlicht am 2. September 2020 auf www.heise.de Unterstützt wurde er unter anderem von der Deutschen Telekom, Volkswagen und SAP, abgelehnt unter anderem von Siemens, Bayer und BASF. Das „Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts“ wurde am 10. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen; der Bundesrat legte am 25. Juni 2021 keinen Einspruch ein. Deutscher Bundestag, 10. Juni 2021: Bundestag stimmt für moderneres Patentrecht Seither ist der Unterlassungsanspruch nach Abs. 1 Satz 3 PatG ausgeschlossen, soweit er „zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte“ führen würde; zugleich soll das Bundespatentgericht den Parteien spätestens sechs Monate nach Klagezustellung einen qualifizierten Hinweis zur Rechtsbeständigkeit geben, um die zeitliche Lücke zwischen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zu verringern. Die Neuregelung gilt als Kodifizierung der Wärmetauscher-Rechtsprechung.

Europäische Union und Einheitliches Patentgericht Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 16. Juli 2015 im Verfahren Huawei/ZTE (C-170/13), dass die Unterlassungsklage des marktbeherrschenden Inhabers eines standardessentiellen Patents einen Missbrauch nach Art. 102 AEUV darstellen kann. Er gab dafür einen Verhandlungsablauf vor: Hinweis auf die Verletzung, Erklärung der Lizenzbereitschaft, schriftliches Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen mit Angabe der Lizenzgebühr und ihrer Berechnung, Gegenangebot ohne Verzögerungstaktik sowie gegebenenfalls Sicherheitsleistung. Das Urteil ist für europäische Patentverwerter bedeutsam, deren Portfolios häufig aus standardessentiellen Mobilfunkpatenten bestehen.

Das Einheitliche Patentgericht (EPG), das am 1. Juni 2023 seine Tätigkeit aufnahm, kann Unterlassungsanordnungen mit Wirkung für alle teilnehmenden Staaten erlassen. Industrievertreter warnten schon 2017, dies verschaffe Patent-Trollen eine „mächtige Waffe“. Bis Ende Juni 2025 gingen beim EPG insgesamt 946 Verfahren ein; allein 2025 wurden 239 Verletzungsklagen erhoben, rund 54 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach Angaben des Dienstleisters Unified Patents, der Unternehmen gegen NPE-Klagen verteidigt, stieg die Zahl der Klagen von NPEs vor dem EPG 2025 um 50 Prozent.

Vereinigtes Königreich Der Supreme Court des Vereinigten Königreichs bestätigte am 26. August 2020 im Verfahren Unwired Planet v Huawei, dass englische Gerichte die Bedingungen einer weltweiten FRAND-Lizenz festlegen und bei deren Ablehnung Unterlassung anordnen können. Klägerin war Unwired Planet, eine Lizenzgesellschaft, die standardessentielle Patente von Ericsson erworben hatte.

Fallbeispiele NTP gegen Research In Motion Die Patentverwertungsgesellschaft NTP verklagte den Hersteller des BlackBerry, Research In Motion, und erreichte ein Geschworenenurteil, das eine Abschaltung des BlackBerry-E-Mail-Dienstes in den USA befürchten ließ, obwohl das Patentamt die Patente in einem Überprüfungsverfahren bereits vorläufig verworfen hatte. Im März 2006 einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 612,5 Millionen US-Dollar.

MPHJ Technology Investments MPHJ versandte über zahlreiche Tochtergesellschaften mehr als 9000 Schreiben an kleine Unternehmen, die angeblich mit Netzwerkscannern Patente verletzten, und behauptete, viele Unternehmen hätten bereits Lizenzen erworben; eine beauftragte Kanzlei drohte in über 4800 Schreiben mit Klagen. Nach Feststellung der FTC wurden solche Klagen weder vorbereitet noch erhoben. Im November 2014 schloss die FTC mit MPHJ einen Vergleich, der irreführende Angaben untersagte – ihr erstes Verbraucherschutzverfahren gegen eine PAE.

Personal Audio