Der Bürgerrat Klima war ein losbasierter Bürgerrat unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident a. D. Horst Köhler, bestehend aus 160 Bürgern, die an zwölf Sitzungen zwischen dem 26. April und dem 23. Juni 2021 Empfehlungen für die Klimapolitik Deutschlands erarbeiteten. Die zivilgesellschaftliche Initiative wurde von zahlreichen Organisationen unterstützt. Adressat waren die Parteien des Bundestages bzw. die nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 neue Regierung, die die Empfehlungen des Bürgerrats Klima berücksichtigen und umsetzen sollte.
Die Problemstellung für den Bürgerrat Klima war, wie Deutschland die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte erreichen kann. Behandelt wurden insbesondere die ausgewählten Handlungsfelder Verkehr, Gebäude und Wärme, Energieerzeugung und Ernährung. Die Empfehlungen des Bürgerrats wurden im Herbst 2021 allen Parteien des deutschen Bundestages und der neuen Regierungskoalition in Form eines Bürgergutachtens überreicht.
Hintergrund Der Bürgerrat Klima wurde im Dezember 2020 gemeinsam vom Verein BürgerBegehren Klimaschutz (BBK)buerger-begehren-klimaschutz.de > buerger-begehren-klimaschutz.de/ueber-bbk > Meilensteine und den Scientists for Future initiiert, basierend auf einem Aufruf der Scientists for Future, der sich für einen ersten losbasierten Bürgerrat Klima noch im Jahr 2021 aussprach. Zur inhaltlichen Vorbereitung des Bürgerrats wurde im Auftrag vom BBK das „Handbuch Klimaschutz“ erstellt. Gleichzeitig wurde damit begonnen, weitere zivilgesellschaftliche Organisationen zur Unterstützung zu gewinnen. Inhaltlicher Auftrag für den Bürgerrat Klima war es, innerhalb der rechtlich geltenden Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens für Deutschland der Politik Empfehlungen aufzuzeigen, die die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen sicherstellen und einen möglichst großen Effekt auf den Klimaschutz in Deutschland bzw. anderen Ländern in der Welt erzielen. Fragen der sozialen, ökonomischen und ökologischen Verträglichkeit sollten dabei berücksichtigt werden. Die lebhafte Debatte um das Bundes-Klimaschutzgesetz bildete den Hintergrund.
Vorbild waren Bürgerräte zum Thema Klimaschutz in anderen europäischen Ländern (Frankreich, Großbritannien, Dänemark), sowie die beiden vorherigen Bürgerräte in Deutschland, nämlich der Bürgerrat Demokratie und der Bürgerrat Deutschlands Rolle in der Welt. Im Unterschied zu Klima-Bürgerräten in anderen Ländern war der Bürgerrat Klima zivilgesellschaftlich nach dem Bottom-up-Prinzip organisiert, ohne formelle Anbindung an politische Institutionen. Der in das Vorfeld der Bundestagswahlen 2021 gelegte Zeitraum sollte gewährleisten, dass die Ergebnisse des Rates auf die Wahlen und die neue Bundesregierung einwirken konnten.
Zusammensetzung
Schirmherrschaft Bundespräsident a. D. Horst Köhler war der Schirmherr des Bürgerrats Klima. In einer Pressemitteilung erklärte er zu dessen Notwendigkeit:
„Schaffen wir es, die Lebensbedingungen auf unserem Planeten langfristig und für alle Menschen verträglich zu erhalten, indem wir verändern, wie wir produzieren, konsumieren, leben? Wenn Deutschland die Ziele erreichen will, zu denen es sich 2015 im Klimaabkommen von Paris verpflichtet hat, ist eine große gesellschaftliche Veränderungsbereitschaft vonnöten. Darum ist es so wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger an der Suche nach Lösungen beteiligt werden – und dass die Politik ihre Vorschläge ernst nimmt.“
Trägerschaft Träger des Bürgerrats Klima ist der gemeinnützige Verein BürgerBegehren Klimaschutz e. V. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, kommunale Klimaschutzmaßnahmen durch die Initiierung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu fördern. Der Träger ist verantwortlich für die Finanzierung der Durchführung des Bürgerrats, betreibt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Einbindung von Politik und Zivilgesellschaft.
Unterstützerkreis Der Bürgerrat Klima wird von einem Kreis aus über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden aus vielen Bereichen der Gesellschaft unterstützt. Die Mitglieder des Unterstützerkreises befürworten Idee und Zielsetzung des Bürgerrats Klima und setzen sich dafür ein, dass die Ergebnisse bei den Verhandlungen des Koalitionsvertrages und in der Arbeit der neu gewählten Regierung berücksichtigt werden.
Teilnehmende In einem gestaffelten Losverfahren wurden zunächst einige tausend Bürger mit zufällig ausgewählten Telefonnummern kontaktiert. Aus dieser Menge wurden dann – in mehreren Schritten und nach vorgegebenen demografischen Merkmalen – die 160 Teilnehmer so ausgewählt, dass sie die deutsche Gesellschaft möglichst gut abbildeten.
Hinsichtlich der Merkmale Alter, Geschlecht, Schulabschluss, Größe des Wohnorts, Bundesland und Migrationshintergrund bildeten die Teilnehmer nahezu den Bevölkerungsdurchschnitt ab; so waren im Verhältnis in etwa so viele alte und junge Menschen im Bürgerrat vertreten wie in der Gesamtbevölkerung. Die Teilnehmer wurden auch gefragt, wie wichtig ihnen Klimaschutz ist. In diesem Kriterium bildete der Rat nicht die Gesamtbevölkerung ab: So bezeichneten nur 2 % der Teilnehmer Klimaschutz als gar nicht wichtig für sich, während dies in der Gesamtbevölkerung etwa 11 % sind. Ernst Ulrich von Weizsäcker nennt als möglichen Grund, dass diese Gruppe keine Motivation zur Teilnahme habe.
Durchführung
Institute Die drei Institute ifok, nexus und das Institut für Partizipatives Gestalten führten den Bürgerrat durch und sollten einen inhaltlich neutralen und ergebnisoffenen Prozess sicherstellen. Sie hatten gemeinsam bereits den Bürgerrat Deutschlands Rolle in der Welt ausgerichtet.
Finanzierung Die Kosten der Leistungen der Institute für die Planung und Durchführung des Bürgerrats Klima betrugen 1,9 Mio. Euro und wurden durch Zuwendungen von Stiftungen finanziert, darunter die Schöpflin Stiftung, Open Society Foundations, GLS Treuhand und Deutsche Postcode Lotterie. Hinzu kamen Kosten für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Träger.
Wissenschaftliches Kuratorium Wissenschaftlich beraten wurde der Bürgerrat von Wissenschaftlern verschiedenster Disziplinen sowie durch Experten aus den unterschiedlichen Themenbereichen des Bürgerrats. Geleitet wurde das Kuratorium von Ortwin Renn, wissenschaftlicher Direktor am Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS), Potsdam.
Beirat Der Beirat des Bürgerrats Klima bestand aus ausgewählten Vertretern aus Wirtschaft, Sozial- und Umweltverbänden, Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften sowie anderen Interessensverbänden. Sie sollten die Zivilgesellschaft repräsentieren, den Prozess beobachten und auf inhaltliche Ausgewogenheit achten. Außerdem waren Fachleute und Fachorganisationen für Bürgerbeteiligung im Beirat vertreten, die die Qualität der Durchführung sichern und beraten sollten.
Inhaltlicher Rahmen Vorab war im Frühjahr 2021 der inhaltliche Rahmen erarbeitet worden, in dem der Bürgerrat seine Empfehlungen ausarbeiten sollte. Als Basis dienten Vorschläge von Wissenschaftlern, Politikern und Organisationen sowie eine bundesweite Meinungsumfrage. Das wissenschaftliche Kuratorium wählte vier Handlungsfelder aus: Mobilität, Gebäude und Heizung, Energieerzeugung und Lebensmittelerzeugung. Die Mitglieder des Bürgerrats konnten auch noch während der Beratungen Themen vorschlagen.
Je 40 Teilnehmer wurden einem der vier vorgegebenen Handlungsfeldern zufällig zugeordnet. In den Handlungsfeldern sollten Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet werden, über die dann der gesamte Rat abschließend abstimmte.
Sitzungen Die Teilnehmer nahmen zwischen dem 26. April und 23. Juni an zwölf Sitzungen teil. Zukunftsbilder und Leitsätze waren das vorläufige Ergebnis der ersten drei Sitzungen. Anschließend befassten sich vier Arbeitsgruppen mit Empfehlungen in den Handlungsfeldern Energie, Mobilität, Gebäude und Wärme sowie Ernährung. Das themenübergreifenden Instrument der CO2-Bepreisung wurde in Vollversammlungen unter dem Titel Instrumente der Transformation diskutiert, zudem gab es Bewertungen durch das wissenschaftliche Kuratorium. Über die Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen wurde abschließend im Plenum abgestimmt und eine endgültige Fassung der Zukunftsbilder und Leitsätze formuliert. Das Vorgehen und die Ergebnisse wurden nach der letzten Sitzung in einem Gutachten zusammengeführt, das im Herbst 2021 allen im Bundstag vertretenen Parteien übergeben wurde.
Ergebnisse 10 Leitsätze für die Transformation Das 1,5-Grad-Ziel hat oberste Priorität. Der Klimaschutz dient dem Allgemeinwohl und hat Priorität vor Einzelinteressen. Für jedes Handeln, das Auswirkungen auf das Klima hat, muss Aufklärung und Transparenz gegeben sein. Für die Klimawende müssen alle Verantwortung übernehmen und zu Veränderung bereit sein. Klimaschutz muss Bestandteil aller Bildungsangebote sein. Die Klimawende muss generationengerecht sein. Die Klimawende muss sozial gerecht sein. Die Klimawende muss global gerecht sein. Die Zukunft der Wirtschaft muss klimaneutral sein. Klimarelevantes Handeln muss direkte Auswirkungen für die Handelnden haben.
77 Empfehlungen Der Bürgerrat legte im Herbst 2021 sein Gutachten „Unsere Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik“ vor. Das Gutachten führt die vom gesamten Rat angenommenen insgesamt 77 Empfehlungen der vier Handlungsfelder zusammen.
Der Bayerische Rundfunk hob in einer Zusammenfassung der Ergebnisse einige Empfehlungen beispielhaft heraus.
Im Handlungsfeld Energie waren dies: Den Kohleausstieg in Deutschland von 2038 auf 2030 vorzuziehen. Mindestens zwei Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes für Photovoltaik und Windenergie bereitzustellen. Ab 2022 Photovoltaik auf Dächern von Neubauten verpflichtend zu machen, Bestandsgebäude ab 2023 schrittweise nachzurüsten. Auf eine Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten hinzuwirken.
Im Handlungsfeld Mobilität empfahl der Rat unter anderem: Den Öffentlichen Personennahverkehr unverzüglich auszubauen, zu verbessern und günstiger zu machen. In den nächsten fünf Jahren mit 70 % der verfügbaren Infrastruktur-Finanzmittel Gleise und Radverkehr statt Straßen auszubauen. Bis 2027, spätestens 2030, keine Verbrenner mehr neu zuzulassen. Sofort ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h in Innenstädten einzuführen. Die Klimaschäden in Flugtickets einzupreisen und die Mehreinnahmen für den Ausbau des Bahnverkehrs oder eine Pro-Kopf-Rückvergütung zu nutzen. Einen Anspruch auf Homeoffice einzuführen, jedoch ohne dass damit ein Zwang für die Mitarbeiter entsteht.
Für das Handlungsfeld Gebäude und Wärme schlug der Rat zum Beispiel vor: Alle öffentlichen und behördlichen Gebäude bis 2036 klimaneutral energetisch zu sanieren – ausgenommen nur solche Gebäude, die baulich ungeeignet sind oder deren Nutzung irrelevant ist. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern, wobei die Förderung nach Haushaltseinkommen gestaffelt sein soll. Ein Recht darauf zu schaffen, dass erneuerbare Energieträger günstiger sind als fossile. Den Einbau von Öl- und Gasheizungen ab 2026 und 2028 zu verbieten.
Empfehlungen im Handlungsfeld Ernährung waren beispielsweise: Bis 2030 eine klimafreundliche Landwirtschaft und einen klimafreundlicher Ernährungssektor umzusetzen. Eine Agrarwende/einen Strukturwandel in der Landwirtschaft von der konventionellen Landwirtschaft hin zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft zu verwirklichen. Insbesondere die Fleisch- und Milchproduktion zu verringern und zu verändern. Über eine klimafreundliche und gesunde Ernährung nach den Leitlinien der Planetary Health Diet aufzuklären und so insbesondere den weitestgehenden Verzicht auf Fleisch- und Milchprodukte anzuregen. Die systematische Überproduktion von Lebensmitteln Deutschland- und EU-weit einzudämmen.