Schulverweigerung (auch Schulpflichtverletzung, Schuldistanz, Schulabsentismus, Nichtbeschulbarkeit) oder umgangssprachlich Schulschwänzen sind Formen des Absentismus bei Schülern, die sich durch die unentschuldigte Abwesenheit in der Schule (besonders von schulpflichtigen Schülern), anzweifelbares entschuldigtes Fernbleiben von der Schule (etwa durch Krankmeldungen von Eltern oder Ärzten bei Bagatell- oder vorgetäuschten Erkrankungen„Eine nicht unbeträchtliche Zahl der Versäumnisse geschieht ... mit Einverständnis, Unterstützung oder Duldung der Erziehungsberechtigten.“ Heinrich Ricking, Schulabsentismus als pädagogische Herausforderung, 2011, S. 3.) oder die passive Verweigerung (z. B. durch Nichtbeteiligung am Unterricht, Nachgehen unterrichtsferner Beschäftigungen während des Unterrichts oder Störung von Unterricht) zeigen.

Streng genommen muss also unterschieden werden zwischen Schulbesuchs-Verweigerung und Unterrichts-Verweigerung trotz physischer Teilnahme am Unterricht. Zu unterscheiden ist ferner zwischen Unterrichtsversäumnissen, die zu bestimmten einzelnen Zeitpunkten auf „eigenmächtige“ Entscheidungen des Schülers und/oder seiner Eltern zurückzuführen sind, und regelmäßig wiederkehrender bzw. lang andauernder Abwesenheit vom Unterricht.

Ausgangslage Schule sollte entsprechend der ursprünglichen Wortbedeutung von griechisch σχολή, das „Frieden“, „Ruhe“, „Muße“, „Freisein von beruflichem Arbeitszwang“ bedeutet, ihrer Sinnbestimmung nach eine Einrichtung systematischen, behüteten Lernens sein. In einer Atmosphäre, in der körperliche Bedrohungen seitens der Lehrkräfte (Prügelstrafen) oder seelische Verletzungen durch Mitschüler (Mobbing) das Lerngeschehen begleiten, kann sich die Verweigerung schulischen Lernens in einem weiteren Rahmen sogar zu einem gesellschaftlichen Phänomen auswachsen und zu einem Bildungsproblem größeren Ausmaßes werden.Ingrid Müller-Münch: Die geprügelte Generation: Kochlöffel, Rohrstock und die Folgen. Stuttgart 2012.Peter Teuschel, Klaus Werner Heuschen: Bullying – Mobbing bei Kindern und Jugendlichen. München 2012.

Arten Begrifflich wird in erster Linie nach Schweregrad unterschieden zwischen: Schulschwänzen bzw. Schulbummelei bei nur gelegentlichen Vorkommnissen, Schulverweigerung bei persistenten Erscheinungsformen mit tieferliegenden UrsachenSimon, Titus: Zu Fragen der Schulverweigerung – eine Einführung, in: Simon, Titus/Uhlig, Steffen (Hrsg.): Schulverweigerung. Muster – Hypothesen – Handlungsfelder, Opladen 2002, S. 11–20, hier 12 f. sowie elternbedingtem Schulabsentismus oder Zurückhalten, wenn Eltern ihr Kind bewusst am Schulbesuch hindern.Albers, Viviane/Ricking, Heinrich: Elternbedingter Schulabsentismus – Begriffe, Strukturen, Dimensionen. Eine theoretische Annäherung an die Thematik „Zurückhalten“ im Kontext von Schulabsentismus, in: Ricking, Heinrich/Speck, Karsten (Hrsg.): Schulabsentismus und Eltern, Wiesbaden 2018, S. 9–26, hier 10–19.

Motive Psychische Probleme von Schülern mini|hochkant|Der kleine Schulschwänzer. Gemälde von Anton Ebert 1885. Die Gründe für eine funktionale Schulverweigerung sind vielfältig. Bei Grundschülern kann es die Angst sein, das vertraute Elternhaus zu verlassen. Oft verweigern Schüler die Schule, um dem Stress durch Leistungsdruck und Schulnoten zu entfliehen. Manche Schüler verweigern die Schule aber auch aus Schulangst oder Angst vor Lehrern oder Mitschülern. Oft sind negative Erfahrungen des Kindes, wie zum Beispiel Mobbing in der Schule, Angst vor Klassenarbeiten, Langeweile oder Prüfungsangst Anlass für eine solche Entscheidung. Weitere Gründe können Unterforderung oder Überforderung sein. So werden hochbegabte Schüler zu Verweigerern aus Protest gegen die empfundene Langeweile.

Schulverweigerer holen sich gegebenenfalls Atteste von Ärzten oder von ihren Eltern und lenken damit nicht selten von psychologischen Ursachen der Schulverweigerung ab.

Grundlegende Unzufriedenheit von Eltern Einige Eltern betrachten die Pflicht, ihr Kind von „Fremden“ unterrichten zu lassen, als illegitimen Eingriff in ihr Elternrecht und lehnen die Schulpflicht ab. Kinderrechtlich orientierte Eltern möchten ihrem Kind ermöglichen, nach seinem eigenen Plan aufzuwachsen und nicht unnötige Langeweile, Frustration, Über- oder Unterforderung im Schulunterricht erdulden zu müssen. In diesen Fällen ergibt sich eine Schulverweigerung immer aus einem ausdrücklichen Wunsch des Kindes bzw. aus einer gemeinsamen Entscheidung von Eltern und Kind. Beide Gruppen von Eltern ziehen es vor, den Unterricht ihrer Kinder durch Hausunterricht oder eine andere Form von Unterricht außerhalb einer Schule selbst zu organisieren.

Bestimmte streng religiöse Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder z. B. am Sexualkunde- oder Schwimmunterricht teilnehmen, weil sie dies für schädlich oder für unvereinbar mit ihrer Kultur oder Religion halten. Sie halten ihre Kinder davon ab, an dem betreffenden Unterricht teilzunehmen.

Situation in der Pandemie In der COVID-Pandemie kam es zu Schulverweigerungen durch die Verweigerung der Tragepflicht der Masken oder der Verweigerung der Schnelltests als Voraussetzung der Teilnahme am Präsenzunterricht. Ebenso kam es auch aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen (Luftfilter, Maskenpflicht) zu Fällen von Schulverweigerung.

Ökonomische Nutzenkalküle Insbesondere wenige Tage vor Schulferien häuft sich die „eigenmächtige“ Abwesenheit von Schülern vom Unterricht. Wenn Zeugnisnoten feststehen und nach Ansicht von Schülern und Eltern Unterricht nur noch pro forma stattfindet, sehen viele keinen Grund, warum sie nicht die niedrigeren Preise für Urlaubsangebote in der Vorsaison in Anspruch nehmen sollten, da unmittelbar nach Ferienbeginn in einem Land die höhere Nachfrage nach Urlaubsangeboten zu Preissteigerungen führt.

In Familien, in denen es Probleme mit der Vereinbarkeit von Familien- und Berufspflichten der Eltern gibt, besteht eine scheinbar „einfache“ Lösung darin, ältere Geschwister ihren Bruder bzw. ihre Schwester im Kleinkindalter während der Unterrichtszeit beaufsichtigen zu lassen. Auch greifen einige Familien gern auf ältere Kinder als Ersatz für die verletzte oder erkrankte Person zurück, die vorrangig für die Führung des Familienhaushalts zuständig ist. Dieses Phänomen tritt oft gemeinsam mit der unten genannten fehlenden Zuversicht auf, dass das betreffende Kind bei einem regelmäßigen, mit größerem Ehrgeiz verbundenen Schulbesuch gute Karrierechancen haben könnte.

„Bildungsferne“ Ein Unrechtsbewusstsein dafür, dass sie nicht die Abwesenheit ihrer Kinder vom Unterricht unterbinden, fehlt oft denjenigen Eltern, die nicht davon überzeugt sind, dass eine gute Bildung für das zukünftige Leben ihrer Kinder wichtig sei, bzw. die nicht glauben, dass ihre Kinder eine solche gute Bildung erreichen könnten. Diese Mentalität wird oft als Folge von sogenannter „Bildungsferne“ bewertet.

In der Türkei wurde erst 1997 die Möglichkeit abgeschafft, legal nach dem Abschluss von Klasse 5 die Schule nicht mehr zu besuchen; erst in diesem Jahr wurde in der Türkei die achtjährige Schulpflicht eingeführt. Viele Eltern türkeistämmiger Schüler gingen folglich bereits mit elf Jahren legal einer Erwerbstätigkeit nach oder betätigten sich als Vollzeit-Haushaltshilfe. Vergleichbare Erfahrungen, die auch Eltern aus anderen Herkunftsländern machten, führen oft bei Menschen mit Migrationshintergrund dazu, dass sie Unterrichtsversäumnisse ihrer Kinder im sekundären Bildungsbereich deutscher Schulen nicht für problematisch halten.

Kollektive Schülerproteste

Seit dem 20. August 2018 finden regelmäßig freitags Demonstrationen der globalen Schüler- und Studenteninitiative Fridays for Future statt. Ausgangspunkt war der Entschluss der damals fünfzehnjährigen Schülerin Greta Thunberg in Stockholm, so lange jeden Freitag den Unterricht zu „bestreiken“, bis die schwedische Regierung das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz einhält. Allein in Deutschland nahmen am 18. Januar 2019 an 50 Standorten ca. 25.000 junge Menschen während der regulären Unterrichtszeit an den Kundgebungen teil. Die Aktivisten begründen ihr eigenmächtiges Fernbleiben vom Unterricht mit der Aussage: „Auch wenn wir dafür Unterrichtsstunden verpassen: Das ist uns die existenzielle Frage der Klimakrise mehr als wert. Denn der Klimawandel wartet nicht auf unseren Schulabschluss. Unser Streik richtet sich nicht gegen die Schule, die Universität oder gegen Lehrer*innen.“ Da Schüler durch Unterricht eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, ist Schulstreik kein Streik, sondern ein Boykott.

In einem Kurzgutachten vom März 2019 im Auftrag des Solarenergie-Förderverein Deutschland befasst sich Felix Ekardt mit den Grenzen des (deutschen) Ordnungswidrigkeitenrechts bezogen auf schulische Abwesenheiten im Zuge der Fridays-for-Future Bewegung.

Gegenmaßnahmen Immer öfter beschäftigen sich Psychologen und Pädagogen bei Fachtagungen und in Arbeitskreisen der Kultusministerien mit dem Phänomen der Schulverweigerung. Darüber hinaus gibt es verschiedene Schulersatzprojekte, deren Ziel es ist, durch ein geeignetes Lernumfeld und individuelle Betreuung Schulverweigerern den Schulbesuch zu ermöglichen, die aber gleichzeitig Integration verunmöglichen. Auch von Seiten der Kommunen wurden diverse umfangreiche Handlungsleitfäden zum Umgang mit Schulverweigerern erstellt.

Darüber hinaus besteht ein Ansatz zur Bekämpfung der Schulverweigerung darin, durch eine andere Gesellschafts- und Bildungspolitik die Faktoren, die zu einer Bildungsbenachteiligung führen, abzumildern, wenn möglich sogar zu beseitigen. mini|Schulabsentismus Entstehungsprozess Schulabsentismus ist im Regelfall kein plötzlich auftretendes Phänomen. Typischerweise verstärkt sich schulabsentes Verhalten im Rahmen eines Entwicklungsprozesses. So können Unterrichtversäumnisse ein Leistungsversagen begünstigen, das zu einer zunehmenden Demotivation und Resignation führt. Eine Rückkehr zu einem ordnungsgemäßen Schulbesuch wird damit immer stärker erschwert. Das gründliche Erfassen von Fehlzeiten und das zügige Auswerten von Fehlzeitendaten ist in dieser Hinsicht eine entscheidende Voraussetzung für das frühzeitige Einleiten von wirksamen Interventionsmaßnahmen. Nationales Deutschland Im Juli/August 2005 entzogen Gerichte in Ostwestfalen einigen baptistischen Eltern das Sorgerecht bezüglich schulischer Belange. Die Familien kamen einer eventuellen Vorführung der Kinder in der Schule durch die Polizei nach dem Ende der Sommerferien dadurch zuvor, dass sie ihre Kinder in Deutschland ab- und in Österreich oder Belgien wieder anmeldeten, wo keine Schulpflicht, sondern nur Unterrichtspflicht besteht. Laut Bundesgerichtshof sind Eltern auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, „wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen“.BGH-Urteil vom 16. November 2007.

Eine Familie, die 2008 aus Baden-Württemberg in die USA geflohen war, erhielt dort Asyl aus Gründen religiöser Verfolgung in Deutschland.sueddeutsche.de

Im April 2010 wurde von insgesamt 5474 Mitzeichnern eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der eine Straffreiheit für Eltern erreicht werden soll, die ihre Kinder zuhause unterrichten (Petition 11495). Da das für Online-Petitionen notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnern innerhalb von 4 Wochen nicht erreicht wurde, ist die Petition gescheitert.Ergebnis der Petition 11495; abgerufen am 30. Dezember 2020.

Risikoverhalten