mini|Titelseite des Amtsblatts der Europäischen Union auf Dänisch Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl, engl. OJEU Official Journal of the European Union) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Frühere Titel waren von Dezember 1952 bis April 1958 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und von April 1958 bis Januar 2003 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

Veröffentlichung Das Amtsblatt wird in der Regel montags bis freitags in mehreren Nummern täglich vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union in Luxemburg herausgegeben.

Seit 1998 ist das Amtsblatt online abrufbar; die Papierausgabe von Reihe S wurde damals eingestellt. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist grundsätzlich die elektronische Ausgabe des Amtsblatts rechtsverbindlich. Seit dem 1. Oktober 2023 erscheinen die einzelnen Rechtsakte einzeln und ohne ein gemeinsames Inhaltsverzeichnis. Damit soll die Flexibilität bei der Verkündung der Rechtsvorschriften verbessert werden.

Das Amtsblatt hat eigene ISSN-Kennungen je Reihe, je Publikationsform und im Allgemeinen auch je Sprache (Reihe L deutsch, elektronisch /Papier ; Reihe C deutsch, elektronisch /Papier ; Reihe S sprachunabhängig, elektronisch ).

Eine thematische Erschließung der veröffentlichten Rechtsakte erfolgt über den Fundstellennachweis.Fundstellennachweis der Rechtsakte via EUR-Lex.

Gliederung Seit 1968 ist das Amtsblatt geteilt in Reihe L (Législation) für Rechtsvorschriften (wie Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und Reihe C (Communications et informations) für andere Mitteilungen und Bekanntmachungen; beide haben Unterreihen. Seit 1978 gibt es zudem die Reihe S (Supplément) für Ausschreibungen öffentlicher Aufträge und EWIV-Bekanntmachungen (siehe TED). Sonderausgaben enthalten das zum Zeitpunkt des Beitritts des betreffenden Mitgliedstaats geltende Sekundärrecht.EUR-Lex: Häufige Fragen

Reihe L (Rechtsvorschriften) gliedert sich in Gesetzgebungsakte (vgl. Abs. 1 AEUV) Rechtsakte ohne Gesetzescharakter (vgl. Art. 297 Abs. 2 AEUV) sonstige Rechtsakte (EWR) Unterreihen: L … I (isoliert, z. B. eilbedürftig, seit 2016) L … M (nachträgliche Veröffentlichungen in maltesischer Sprache, 2005 bis 2011; vgl. unten)

Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen) gliedert sich in Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen Mitteilungen vorbereitende Rechtsakte Informationen Bekanntmachungen zu Verfahren Unterreihen: C … A (Anhang, u. a. für Stellenausschreibungen, seit 1991) C … I (isoliert, z. B. eilbedürftig, seit 2016) C … E (elektronisch, 1999 bis 2014)

In der Datenbank EUR-Lex wird das Amtsblatt der EGKS als Reihe A ( Errichtung der Gemeinschaften) und das Amtsblatt der Gemeinschaften bis 1967 als Reihe P ( Errichtung der Gemeinschaften) bezeichnet.

Sprachen Das Amtsblatt erscheint in allen jeweiligen Amtssprachen,Art. 5 der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in konsolidierter Fassung und der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft in konsolidierter Fassung also seit Dezember 1952 auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch; seit Januar 1973 zusätzlich auf Dänisch und Englisch; seit Januar 1981 zusätzlich auf Griechisch; seit Januar 1986 zusätzlich auf Portugiesisch und Spanisch; seit Januar 1995 zusätzlich auf Finnisch und Schwedisch; seit Mai 2004 zusätzlich auf Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch; seit Januar 2007 zusätzlich auf Bulgarisch, Irisch und Rumänisch; seit Juli 2013 zusätzlich auf Kroatisch. Für Maltesisch galt eine Übergangsfrist von Mai 2004 bis April 2007,; für Irisch von Januar 2007 bis Dezember 2021.; ;

Das Amtsblatt der EU ist das einzige Periodikum weltweit, das täglich in so vielen Sprachen erscheint.

Die EWR-Beilage zum Amtsblatt, auch EWR-Supplement genannt, erscheint seit 1994 auf Isländisch und Norwegisch, in der Regel donnerstags (im Jahr 1994 auch auf Finnisch und Schwedisch).vgl. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, Schlussakte: Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind. In: ABl. L 1 vom 3. Januar 1994, S. 548 ().

Zitierform Eine Fundstelle im Amtsblatt wird üblicherweise folgendermaßen angegeben:vgl. auch Handbuch der Rechtsförmlichkeit (3. Aufl. 2008), Rn. 178 Kürzel „ABl.“ ggf. Reihe: „L“ bzw. „C“ (bzw. „S“ in Papierform) Amtsblatt-Nummer Datum im Format T.M.JJJJ, eingeleitet durch „vom“ Seitenzahl, eingeleitet durch „, S.“ (Paginierung seit Juli 1967 je Heft) Beispiel: ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1

Auf die elektronische Reihe S wird mittels der Bekanntmachungsnummer hingewiesen: Jahr im Format JJJJ Reihe: „/S“ Amtsblatt-Nummer im Format xxx Bekanntmachungsnummer, angeschlossen durch „-“ Beispiel: 2021/S 077-197884

Weblinks Amtsblatt via eur-lex.europa.eu Reihe S via ted.europa.eu EWR-Beilage via www.efta.int Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen (2011). Teil I, Amtsblatt

Einzelnachweise

Kategorie:Amtliche Bekanntmachung Kategorie:EU-Begriff