Der Feldahorn am Kirchröder Turm in Hannovers Stadtteil Kirchrode wird als Naturdenkmal unter der Nummer ND-H 237 geführt. Nach seiner Art gehört der Baum zu den Feldahornen (Acer campestre).
Die Stadt Hannover hatte den Baum unter der Nummer ND-HS 29 unter Schutz gestellt. Die für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde nunmehr zuständige Region HannoverLandschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021 ordnete die Naturdenkmale im Jahr 2010 neu und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in einer Sammelverordnung mit dieser Beschreibung: Es handelt sich um einen vom Grund an dreistämmigen Baum. und nannte als Schutzzweck Der Baum ist wegen seines Alters und seiner Größe selten. Den Standort beschreibt die Verordnung: Der Feldahorn steht am Südufer des Landwehrgrabens östlich der Tiergartenstraße, nördlich des Grundstücks Leunisweg 3 und südöstlich des Kirchröder Turms und nennt als Flurdaten Hannover-Kirchrode, Flur 4, Flurstück 432/3.19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (PDF Abruf am 5. April 2021)
Siehe auch Liste der Naturdenkmale in Hannover
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Naturdenkmal in Hannover Kategorie:Kirchrode Kategorie:Individueller Ahorn oder Baumgruppe mit Ahornen Kategorie:Einzelbaum in Niedersachsen Kategorie:Einzelbaum in Europa