Durch die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen konnte sich im Großherzogtum Hessen zwischen den beiden hoch konservativen Regimen, dem „System du Thil“ des langjährigen leitenden Ministers Karl du Thil und dem auf die Revolution folgenden des Ministerpräsidenten Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk, für mehr als zwei Jahre eine bürgerlich-liberale Richtung durchsetzen, die zahlreiche Reformen vornahm, von denen viele – aber nicht alle – in den Folgejahren zurückgenommen wurden.
Rahmen Im Vorfeld der Märzrevolution 1848 herrschten katastrophale Zustände im Großherzogtum: Die Vernichtung eines großen Teils der Kartoffelernte 1845/46 durch die Kartoffelfäule, die kurz zuvor aus Amerika eingeschleppt worden war, und zwei anschließend aufeinander folgende Getreide-Missernten vervielfachten die Preise für Grundnahrungsmittel, lösten Existenzangst und Unzufriedenheit aus.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 801. Jedes Jahr verließen mehrere Tausend Einwohner das Großherzogtum, was jeweils fast einem Prozent der Einwohner entsprach. Ein Höhepunkt war das Jahr 1846 mit mehr als 6000 Auswanderern.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 802.
Das „System du Thil“ setzte auf die komplette Unterdrückung jeder politischen Diskussion. In dieser Situation veröffentlichte die Regierung 1846 einige Gesetzentwürfe zum Zivil-, Familien- und Polizeirecht.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 804. Sie versuchte damit – in konservativem Sinn – einen Auftrag der Verfassung des Großherzogtums Hessen von 1820 umzusetzen.Art. 103 Verfassungs-Urkunde des Großherzogtums Hessen vom 17. Dezember 1820. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 60 vom 22. Dezember 1820, S. 535–554. Die Provinz Rheinhessen sah dadurch ihre fortschrittlichen Rechtsinstitutionen bedroht, die sie aus der Zeit vor 1814, als das Gebiet zu Frankreich gehörte, in das Großherzogtum hatte retten können. Es bildeten sich Bürgerkomitees, Heinrich von Gagern meldete sich mit einer Denkschrift über die der Provinz Rheinhessen landesherrlich verliehene Garantie ihrer Rechtsverfassung zu Wort.Heinrich von Gagern: Rechtliche Erörterung über den Inhalt und Bestand der der Provinz Rheinhessen landesherrlich verliehenen Garantie ihrer Rechts-Verfassung bei Verwirklichung des Art. 103 der Staats-Verfassung. Steinkühl & Smith, Worms 1847. Weil politische Vereinigungen verboten waren, politisierten Turn- und Gesangvereine zunehmend. Die Regierung traute sich aufgrund der durch die wirtschaftliche Notlage brisant zugespitzten Situation nicht mehr durchzugreifen. Bei der Wahl zur Ständeversammlung organisierten sich die Liberalen erstmals landesweit in einem „Wahlcomité“. Das war erfolgreich und führte zu einer klaren Mehrheit der liberalen und demokratischen Kräfte in den Landständen. Der Landtag wurde im Dezember 1847 durch Großherzog Ludwig II. eröffnet.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 806.
Revolution des Bürgertums mini|links|Ludwig III., durch die Revolution auf den Thron gekommen mini|Heinrich von Gagern, Leitender Minister nach der Revolution
Am 24. Februar 1848 zwang in Paris die Revolution König Louis-Philippe abzudanken. Dies führte dazu, dass nun auch im Landtag die liberalen Forderungen offen vorgetragen wurden. Wortführer war Theodor Reh, der den „Wechsel des bisherigen, mit den Wünschen und Forderungen des hessischen Volkes nicht in Einklang stehenden Regierungssystems“ forderte.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 807f. - Zu den übrigen Forderungen vergleiche die unten stehende Übersicht.
Der leitende Minister, Karl du Thil, gab dem am 4. März 1848 nach und sagte zu, entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen zu wollen. Das stellte zwar den Landtag zufrieden, der daraufhin eine „Dankadresse an seine Königliche Hoheit“ [den Großherzog] verfasste, nicht aber die Bevölkerungsteile, die sich von der Darmstädter Regierung besonders benachteiligt fühlten: Die Rheinhessen (wegen der Bedrohung ihrer fortschrittlichen französischen Einrichtungen) und die Odenwälder (wegen der besonders schlechten wirtschaftlichen Lage und der zusätzlichen Belastungen durch die dort nahezu flächendeckenden Standesherrschaften). Die Odenwälder verabschiedeten auf einer Versammlung am 5. März in Michelstadt eine Petition und zogen über Nacht nach in die Residenz Darmstadt, wo sie am 6. März eintrafen. Die Mainzer planten Gleiches für den 8. März.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 808.
mini|links|Denkmünze zur Erinnerung der Errungenschaften des 6. März 1848 in Hessen-Darmstadt, Vorderseite mini|Die Rückseite dieser Medaille mit den Forderungen der Revolution: Pressefreiheit, freie Wahlen, Verfassungseid des Militärs, Besserstellung der Staatsdiener, Verantwortung der Minister, öffentliche Schwurgerichte, Judenemanzipation, Polizeigesetze, Deutsches Parlament
Der Großherzog reagierte prompt: Schon zuvor war Erbgroßherzog Ludwig (III.) von einem Besuch bei seinen Schwiegereltern aus München zurückgerufen und am 5. März 1848 zum „Mitregenten“Faktisch war Ludwig (III.) Alleinregent. Sein Vater, Ludwig II., zog sich zurück und starb wenige Monate später am 16. Juni 1848. ernannt worden.Edict, die Mitregentschaft Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs betreffend vom 5. März 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 7 vom 5. März 1848, S. 61. Karl du Thil wurde entlassenDienstnachrichten. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 14. März 1848, S. 69. und durch Heinrich von Gagern ersetzt.Decret vom 6. März 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 8 vom 6. März 1848, S. 63; Zusammensetzung der neuen Regierung: Dienstnachrichten. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 14. März 1848, S. 69. Gagern verkündete mit einer landesweiten Plakatierung, dass die neue Regierung die „März-Forderungen“ alle umsetzen werde. Die Mainzer verzichteten daraufhin auf den Demonstrationszug nach Darmstadt, feierten stattdessen ein Volksfest mit Fackelzug und einen Dankgottesdienst mit Bischof Peter Leopold Kaiser im Mainzer Dom.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 809. Allerdings kam es zwei Monate später in Mainz zu Straßenkämpfen zwischen der mit Gewehren bewaffneten Bürgergarde und dem verhassten preußischen Militär der Bundesfestung Mainz. Drei Tote und 40 Verletzte waren die Folge sowie die Drohung des preußischen Militärs, Mainz mit Artillerie zu beschießen. Die Bürgergarde wurde entwaffnet. Der Provinzialkommissar von Rheinhessen, Reinhard von Dalwigk, versuchte, die Verantwortung für den Zwischenfall auf den leitenden Minister, Heinrich von Gagern, zu schieben.Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 39.
Revolution der Landbevölkerung mini|links|Ein Ziel der bäuerlichen Wut: Schloss Erbach in Erbach im Odenwald mini|links|In der Revolution 1848 schwer beschädigt: Burg Lauterbach
Da aber die Forderungen der Landbevölkerung nach Verzicht der Standesherren auf ihre Privilegien und dem entschädigungslosen Verzicht auf die Grundlasten nicht erfüllt waren, kam es am 8. März zu massiven Demonstrationen vor den Schlössern Erbach und Fürstenau und auch in Laubach und vor allem den Riedeselschen Landen wurden die Standesherren massiv unter Druck gesetzt. Die Riedeselschen Schlösser in Lauterbach und Eisenbach wurden gestürmt und verwüstet.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 810. Die Standesherren unterschrieben angesichts der revolutionären Situation, die sich direkt vor ihren Residenzen entfaltete, entschädigungslose Verzichte.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 809f. Damit überschritten die Bauern aber die Grenze des für das Bürgertum Erträglichen, denn Eingriffe in Eigentum kam für das Bürgertum nicht in Frage. Der neue leitende Minister, Heinrich von Gagern, erklärte die unter Erpressung zustande gekommenen Verzichte für nichtig und bedrohte derartige Missachtung des Eigentums mit Strafe: Es gibt nichts Heiligeres als das Eigenthumsrecht …Aufruf und Verständigung vom 21. März 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 14 vom 22. März 1848, S. 87f (87). Damit hatte die „heiße Phase“ der Revolution im Großherzogtum nur zwei Wochen gedauert, bevor die bürgerlichen Revolutionäre selbst auf die Bremse traten. In den Riedesel’schen Landen wurde die Ruhe durch Militär wieder hergestellt und 100 Aufrührer durch das Hofgericht Gießen zu Haftstrafen verurteilt.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 810. Im August 1848 kam dann nach fast viermonatiger Debatte im Landtag ein Ablösungsgesetz über die Feudallasten zustande.Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherrn betreffend vom 3. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241. Im Juli drohte auch der Großherzog allen Störern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – notfalls mit Gewalt – entgegentreten zu wollen.Verkündigung, die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung betreffend vom 6. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 7. Juli 1848, S. 197–199.
Reformen mini|Heinrich Karl Jaup, Vorsitzender der Gesamtregierung seit Sommer 1848
Nach dem März 1848 kam es zu einer ganzen Reihe von Wechseln an der Spitze der Regierung: Heinrich von Gagern wurde am 19. Mai 1848 zum Präsidenten der Frankfurter Nationalversammlung gewählt und musste deshalb auf das Amt als Minister verzichten. Ihm folgte als Vorsitzender der Gesamtregierung am 2. Juni 1848 Carl Wilhelm Zimmermann, der FinanzministerDienstnachrichten. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 13. Juni 1848, S. 181., dem wiederum am 16. Juli 1848 Heinrich Karl Jaup als Vorsitzender der Gesamtregierung folgte.Dienstnachrichten. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 34 vom 19. Juli 1848, S. 204.
Die meisten der März-Forderungen wurden Punkt für Punkt abgearbeitet: Das feudale Jagdrecht auf fremdem Grund wurde beseitigtGesetz, die Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 26. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 36 vom 27. Juli 1848, S. 209–212, Zunft- und Zunftzwang wurden aufgehobenGesetz die Aufhebung der ausschließlichen Handels- und Gewerbeprivilegien betreffend vom 30. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 39 vom 7. August 1848, S. 229f.Beide Gesetze hatten nur Auswirkung in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg, in Rheinhessen gab es das schon seit französischer Zeit nicht mehr., die Religionsfreiheit und die Gleichheit der Religionen wurde gewährleistet und mit Verfassungsrang versehen.Gesetz, die religiöse Freiheit betreffend. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 39 vom 7. August 1848, S. 231f. In den letzten Sitzungstagen des Landtages 1848 – denn auch im Revolutionsjahr fiel die übliche, dreimonatige Sommerpause nicht ausFranz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 816. – verabschiedete dieser noch das Gesetz über eine neue VerwaltungsstrukturGesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1832, S. 217. und das Gesetz über die Stellung der Standesherren.Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherrn betreffend vom 3. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241.